Eine Behauptung. Was ist dran an dieser Meldung
Unter dieser Überschrift berichtet der Focus unter dem 10.06.13 über Ergebnisse des Bundesrechnungshofes (BRH), der feststellte, dass die bilanzierten Forderungen aus überzahlten Renten von 16 Trägern von 2006 bis 2011 von 125 auf 166 Millionen Euro gestiegen seien. Der wahre Betrag wohl aber noch darüber liegen würde.
Dieser Beitrag hat uns veranlasst, ist die DRV-Bund zu bitten uns die Stellungnahme gegenüber dem Focus - soweit diese abgefordert wurde - zur Verfüng zu stellen. Nachstehen erhalten geben wir die Stellungnahme der DRV zur Thematik zur Kenntnsi. Aus dieser Stellungnahme werden alle Probleme angesprochen und verdeutlicht, wie solchen Vorgängen seitens der DRV-Bund begegnet wird und welche grundsätzlichen Vorkehrungen zusammen mit den Regionalträgern der DRV getroffen werden sollen um das Problem in den Griff zu bekommen.
Zitat:
Stellungnahme der DRV Bund auf Fragen des "Focus"
Welche Gründe gibt es für "Überzahlte Renten"?
Überzahlte Renten sind in der Regel darin begründet, dass Rentner wichtige Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen nicht rechtzeitig mitteilen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Rentner erst verspätet mitteilen, dass sie neben ihrer Erwerbsminderungsrente, vorge-zogenen Altersrente oder Hinterbliebenenrente ein neues bzw. höheres Einkommen beziehen, welches die Rente mindert. Weiterhin melden manche Witwenrentenempfänger ihre Wieder-heirat nicht rechtzeitig. Wegen der letztgenannten Problematik hat die Deutsche Rentenversi-cherung Bund sich erfolgreich für eine gesetzliche Verpflichtung der Meldebehörden einge-setzt, Informationen über Wiederverheiratungen an die Rentenversicherung zu übermitteln. Auch melden manche volljährige Waisen den Abbruch ihrer Ausbildung nicht. Die Zahlung der Waisenrente ist jedoch an diese Ausbildung gebunden. Auch hier setzt sich die Deutsche Rentenversicherung Bund für Regelungen ein, die Rentenüberzahlungen an volljährige Waisen vermeiden sollen.
Wie hoch sind nach DRV-Erkenntnissen die Forderungsbestände aktuell bzw. 2011 inkl. der möglichen Dunkelziffer?
Der Bundesrechnungshof beziffert in seinem Bericht die Forderungen der Rentenversiche-rungsträger wegen überzahlter Renten auf 166 Millionen Euro. Dies bezieht sich auf den Be-stand Ende 2011. Umfasst sind auch Jahre zurückliegende Forderungen. Seit 2008 ist der Forderungsbestand bei der Deutschen Rentenversicherung Bund rückläufig.
Wie viel davon kann nicht zurückgefordert werden?
Hat die Durchsetzung einer Rückforderung keinen Erfolg oder stehen die Kosten dafür nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Forderung, sind die Forderungen niederzu-schlagen oder zu erlassen. 2012 betraf dies Forderungen der Deutschen Rentenversicherung Bund in Höhe von rund 4,3 Millionen Euro.
Wie hoch ist die Zahl der Fälle, in denen Renten trotz Todes weitergezahlt werden?
In Deutschland findet ein obligatorischer Sterbedatenabgleich zwischen Standesämtern, Mel-debehörden und Rentenversicherung statt. Hierbei werden die bei den Standesämtern ange-zeigten Sterbefälle gleich an die Meldebehörden und von da aus an die Rentenversicherung weitergeleitet. Die Rentenversicherung veranlasst dann über den Rentenservice der Deutschen Post AG die Zahlungseinstellung. Der systematische Sterbedatenabgleich ist ein sehr sicheres und effektives Verfahren.
Die zweite Sicherungsstufe ist durch die Überwachung des Rücklaufs beim jährlichen Versand der Mitteilung der Rentenversicherung an die Rentner über die Höhe der Rentenanpassung gegeben. Ist ein Rentner verstorben, wird die Rentenanpassungsmitteilung entsprechend ge-kennzeichnet an die Rentenversicherung zurückgesandt und die Rente eingestellt.
In Anbetracht dieses mehrstufigen Systems ist es der absolute Ausnahmefall, dass Renten infolge betrügerischer Handlungen unberechtigt weitergezahlt werden. Unberechtigt ausgezahlte Renten werden zurückgefordert.
Ein entsprechender Sterbedatenabgleich existiert im Verhältnis zu verschiedenen Ländern, etwa Spanien und Israel. Rentenzahlungen in Länder, mit denen ein Sterbedatenabgleich bis-lang nicht vereinbart werden konnte werden jährlich überprüft. Die Zahlungsempfänger müs-sen jährlich eine amtlich bestätigte Lebensbescheinigung übersenden. Andernfalls wird die Rentenzahlung eingestellt.
Seit November 2012 wird laut Rechnungshofbericht bei der DRV in einer Projektgruppe über mögliche Schlussfolgerungen beraten. Gibt es dazu schon Ergebnisse?
Die Projektgruppe erarbeitet für alle Rentenversicherungsträger verbindliche Grundsätze für den Umgang mit überzahlten Renten. Künftig werden Forderungen der Rentenversicherung einheitlich gebucht und Ursachen für Überzahlungen von Leistungen nach einheitlichen Kriterien erfasst.
Zitat Ende:
Unabhängig von diesen klarstellenden Aussagen der Verwaltung, werden sich die Vorstandmitglieder der BfA-Gemeinschaft in der DRV-Bund sich im Rahmen der Gespräche mit der hauptamtlichen Verwaltung um die Problematik kümmern und auf eine mögliche Verbesserung des Verfahrens hinwirken.