Stufenplan zur Angleichung des Rentensystems in Ost und West jetzt auf den Weg bringen

ReichstagskuppelUnter dieser Überschrift stellt die SPD am 12.06. einen Antrag  mit der Aufforderung an die Regierung das Rentensystem (gesetzliche Rente) zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung bis zum Jahre 2020 zu vereinheitlichen. Ab diesem Zeitpunkt soll diie Rente in ganz Deutschland nach einheitlichen Kriterien berechnet werden. (siehe nachstehender Auszug aus dem parlamentarischen Pressedienst vom 18.06.13) Ein Schaufensterantrag dem Wahlkampf geschuldet?

Zitat:

Arbeit und Soziales/Antrag
 
Berlin: (hib/CHE) Die SPD-Fraktion setzt sich für eine stufenweise Angleichung des ost- und westdeutschen Rentensystems ein. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die vollständige Angleichung des aktuellen Rentenwertes (Ost) an den aktuellen Rentenwert in Stufen bis zum 1. Januar 2020 zum Ziel hat, fordert sie in ihrem Antrag (17/13963). Mehr als 20 Jahre nach der Herstellung der deutschen Einheit sei ein einheitliches Rentenrecht eine der entscheidenden Gerechtigkeitsfragen zur Vollendung der inneren Einheit unseres Landes, schreiben die Abgeordneten zur Begründung.
 
Zitat Ende:
 
Dem einseitigen Antrag sind nicht viele Fakten zu entnehmen auf welchem Wege diese Gleichstellung erfolgen soll. Allein dies mit einer Einführung eines Mindestlohnes, der nach Auffassung der Antragsteller im besonderen Maße die Beschäftigten in den ostdeutschen Bundesländern begünstigen würde dürfte dies nicht zu erreichen sein. Gilt es doch zugleich den beschriebenen Höherwertungfaktor der Entgelte im Osten zu beseitigen. Dies sind immerhin rund 14%. Dazu gibt es noch den Hinweis, die Tarifbindung zu verbessern und insgesamt die Entgelte im Osten zu erhöhen.
 
Allein der Hinweis auf eine bessere Tarifbindung der Beschäftigungsverhältnisse im Osten ist eine Herausforderung für sich. Weder sind bisher die Arbeitgeber dazu bereit noch sind die Gewerkschaften in Ostdeutschland so mächtig, dass sie diese Grundvoraussetzungen für gerechte Löhne (Entgelte) erstreiten können.
 
Das Ganze soll auch noch im Jahre 2014 wirksam werden. Warum kommt dieser Antrag so kurz vor dem Ende der Legislaturperiode? Ein Antrag, der dem Wahlkampf geschuldet ist, weil man hier zumindest in der parlamentarischen Arbeit ein Defizit erkannt hat, dass es in letzter Minute noch auszugleichen gilt?
 
Erforderlich ist eine solche Anpassung zu einem einheitlichen Rentenrecht in Ost und West aus unserer Sicht auf jeden Fall. Da es seit vier Jahren Versprechungen der Reigierungskoalition gibt, verankert  im Koalitionsvertrag - die nicht erfüllt wurden. Wenn es Schwierigkeiten bei der Umsetzung gibt, dann sollte man diese auch dem Wahlvolk detailliert dargestellt vorlegen.
 
Siehe auch:
 
 
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