Sicherlich, die Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ist gut. Gemessen an der gesetzlichen Vorgabe, dass die Rentenversicherung  mindesten eine Rücklage  von  0,2  Monat und höchstens 1,5 einer Monatsausgabe vorzuhalten hat, ist diese Vorgabe trotz der Anfang des Jahres vorgenommenen Beitragssenkung in der maximalen Höhe überschritten. Dank der unverändert sprudelnden Einnahmen aus Beiträgen bei einem weiterhin stabilen Arbeitsmarkt.

    Kaum wird angedeutet, dass diese Finanzlage zu einer weiteren Beitragssenkung bei unverändertem Eingang der Beitragseinnahmen bis zum Ende des Jahres  führen könnte, wird bei den stärksten Vertretern, den Sozialpartnern darüber nachgedacht in welchem Umfange die Mittel zu verwenden sind.  Es wird dabei errechnet - und das nicht ohne eine zurzeit belastbare Grundlage - dass der Beitragssatz bei 18.4% (optimistisch gesehen, sogar bei 18,3%) landen könnte. 

    Wie vorstehend schon ausgeführt,  führt diese Aussicht natürlich auf Seiten der ¨Sozialpartner¨ (DGB/BDA) zu unterschiedlichen Forderungen.  Für die Arbeitgeber, vertreten durch den BDA  ergibt sich reflexhaft vorgetragen, allein eine Senkung der Beiträge als einziges Mittel für den Abbau einer Rücklage auf die im Gesetz bisher vorgeschriebenen Wert. Der DGB will dagegen die auflaufenden Mittel auf der einen Seite zur Verbesserung der Leistungen und auf der anderen Seite dafür verwenden, die Rente demografiefester zu machen.

    Der DGB will auf jeden Fall eine Beitragssenkung, die bei unverändertem Verlauf der Beitragseinnahmen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben anstehen würde, vermeiden. Diese Auffassung, ist zumindest hinsichtlich einer nicht vorzunehmenden Beitragsatzsenkung auch- wie wir schon berichteten - auch die Auffassung der BfA-Gemeinschaft und ihrer Vertreter in den Selbstverwaltungsgremien der DRV. Wir sind unverändert der Auffassung, dass die Höchstgrenze im Gesetz von 1,5 Monatsausgaben in der Rücklage, keine in Stein gemeißelte unveränderliche Größenordnung ist.  Durch einfaches Gesetz wäre die Grenze ohne Probleme auf 3 Monatsausgaben im Maximum und 0,5 Monatsausgaben im Minimum als Rücklage festzusetzen. Dabei würde die untere Grenze noch den Charme haben, dass die Liquidität in der DRV besser gesichert wäre. Auch mit dieser Forderung befinden wir uns in guter Gesellschaft mit den Gewerkschaften und Sozialverbänden. 

    Kritischer bzw differenzierter  sehen wir die Forderungen nach Leistungsverbesserungen. Sind wir mit den anderen sich im Sozialen tätigen Verbänden noch einig, dass z.B. die Erwerbsunfähigkeitsrenten einer positiven Veränderung unterworfen werden, dass für die Rehabilitation die Mittel im Zuge der sich verändernden Altersstruktur der Erwerbsbevölkerung angemessen aufgestockt werden müssen. so sind wir skeptisch, wenn Leistungsverbesserungen nicht aus eigenen Beitragszahlungen und damit dem Einzelnen zugeordnet werden können,  stammen, sondern dem Bereich der reinen Sozialpolitik zugeordnet werden müssen und dann  nicht aus Steuermitteln bezahlt werden.

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