Das Beitragssatzgesetz für die gesetzliche Rentenversicherung (soll rückwirkend zum 1.1.14 inkraft treten) stand am 17,06. in der Anhörung der Experten im Deutschen Bundestag. Dabei wurde deutlich, dass die überwiegende Anzahl der Experten das Gesetz die Beibehaltung des Beitragssatzes für richtig hält.

    Allein die Deutsche Rentenversicherung führte aus, dass die aufgelaufenen Beiträge nicht dazu gedacht seien die Leistungen zu verbessern, sondern dafür gedacht seien, die unterschiedlichen Situationen in Beitragseingang anlässlich von Konjunkturschwankungen vorbeugen soll. Insoweit wäre eine Senkung des Beitragssatzes nach der Begründung des alten Gesetzes nicht systemkonform.

    Diese Aussage wird zusätzlich unterstüzt durch Beschluss des Vorstandes der DRV-Bund, dass die Ausgaben für die Verbesserung der sog. Mütterrente nicht aus Beitragsmitteln - wie vorgesehen - sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln zu finanzieren ist.


     

    Ausschuss für Arbeit und Soziales

    Berlin: (hib/CHE) Der Plan der Bundesregierung, den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung in diesem Jahr nicht zu senken, sondern ihn bei 18,9 Prozent stabil zu halten, wird von einer Mehrheit von Experten begrüßt. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Zur Debatte standen zum einen ein entsprechender Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (18/187) und ein weiterer der Fraktion Die Linke (18/52), mit dem ebenfalls erreicht werden soll, die Beiträge nicht, wie ursprünglich vorgesehen, auf 18,3 Prozent zu senken.

    „Eine solche Maßnahme hat natürlich eine stabilisierende Wirkung auf die Gesetzliche Rentenversicherung, sowohl auf deren Finanzlage als auch auf den Beitragssatz“, stellte Eckart Bomsdorf, Wirtschafts- und Sozialstatistiker aus Köln, fest. Er fügte jedoch hinzu, dass man gegenwärtig nicht sagen könne, wie lange diese Wirkung andauern wird. Das hänge von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel der allgemeinen konjunkturellen Lage ab. Er plädierte außerdem dafür, den Intervall für die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung von mindestens 0,5 auf höchstens drei Monatsausgaben zu vergrößern. Die Nachhaltigkeitsrücklage ist eine finanzielle Reserve zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen und zur Stabilisierung der Beitragssätze. „Dann hätten wir dieses Auf und Ab bei der Rentenversicherung nicht“, sagte Bomsdorf zur Begründung. Holger Viebrok von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwies darauf, dass die Nachhaltigkeitsrücklage dazu da sei, konjunkturelle Schwankungen auszugleichen und nicht zum Aufbau eines Kapitalstocks. Deshalb sei es richtig, diesen abzubauen, wenn die Höchstgrenze erreicht ist.

    Der Deutsche Gewerkschaftsbund äußerte sich ebenfalls zustimmend zu den Plänen einer Beitragsstabilisierung. „Dies halten wir für vertretbar und notwendig, denn wir brauchen dringend Leistungsverbesserungen zum Beispiel bei den Reha-Maßnahmen“, sagte dessen Vertreter Ingo Nürnberger. Aber auch einem immer weiter sinkenden Rentenniveau könnte und müsste man auf diese Weise entgegenwirken. Gerhard Bäcker, Sozialpolitikwissenschaftler aus Duisburg, konstatierte, dass mit einem niedrigeren Beitragssatz die von der Bundesregierung geplanten Rentenreformen schwieriger umzusetzen seien. Rudolf Zwiener, vom Institut für Makroökonomie der Hans-Böckler-Stiftung, plädierte ebenfalls für einen Beitragssatz von 18,9 Prozent. Zum einen sei dies mit Blick auf die demografische Entwicklung sinnvoll, zum anderen müssten dringend Leistungsverbesserungen zum Beispiel bei der Erwerbsminderungsrente erreicht werden. Und: „Will man Altersarmut wirksam bekämpfen, darf man die Beiträge auf keinen Fall senken“, betonte Zwiener. Für den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband betonte Joachim Rock, dass es für einen dauerhaft stabilen Handlungsspielraum der Rentenversicherung nötig sei, auch die Obergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage anzuheben. So wäre sichergestellt, dass über das Jahr 2014 hinaus zusätzliche Finanzmittel zum Beispiel für den Aufbau einer Demografiereserve und für eine wirksame Armutsbekämpfung zur Verfügung stehen.

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