Presseclub 13.04.2014 - Rente: Milliarden für die Alten - Rechnung für die Jungen

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Da sitzt wieder eine Runde zusammen, die sich mit dem Thema Rente mit 63 beschäftigt. Da werden dann Mütterrenteund Erwerbsunfähigkeitsrente, die Altersarmut in der Zukunft und die Rentenwirklichkeit der heute in Rente stehenden und in den nächsten  fünf Jahren noch kommenden Kohorten munter gemixt. Die Systematik  der Rentenberechnung wird, da wohl zu kompliziert, auf einfachste Klippschulregeln zurückgeführt. Da wird munter das Gespenst der Unbezahlbarkeit der Renten für die zukünftige kleinere Generation der Zahler, klein weil keine Kinder in die Welt gesetzt worden sind, an die Wand gemalt.

 

Rentenanspruch  nach eingezahltem Beitrag - Mütterrente gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Tapfer wurde auch an dem Thema der zu geringen Einkommen der Beschäftigten im Jetzt vorbeigegangen. Das höhere Einkommen der jetzt beschäftigten Personenkreise wird ja erst die notwendige höhere Beitragszahlung auslösen, die dann den Mechanismus auslöst für den Bezug einer höheren Rente. Ganz am Rande nur wurde die Frage der gerechten, also aus Steuermitteln finanzierten  Mütterrente gestreift und damit sich am Thema der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung vorbeigemogelt.  Da fällt dann auch schon nicht mehr auf, dass selbst diejenigen, die keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, von den Beitragszahlern der Rentenversicherung alimentiert werden. (Siehe die Versorgungswerke der Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker deren Erziehungsleistungen auch vom Gesetz honoriert werden)

Gesellschaftliche Anspruch

Auch das Thema Familieneinkommen, wie auch immer heute eine Familie sich definiert – wurde im Zusammenhang mit zukünftiger Altersarmut  nicht angegangen. So steht im Raum, dass jedes Individuum eine Rente erhalten soll, die sein ganz persönliches Auskommen sichert. Fürwahr ein Anspruch unserer Gesellschaft, den man mit einem  Blick auf die Gesellschaften  in Europa schaut, den deutschen Rentenbeziehern ein Alleinstellungsmal geben würde. Dies setzt aber Voraus ,dass  Vollbeschäftigung vorliegt - also Arbeit für jeden - mit einem  Einkommen, dass eine Rente oberhalb der Grundversorgung garantiert.

Abkehr von der Bedarfsgemeinschaft? - Keine Haftung der Generationen untereinander?

Die Bedarfsgemeinschaft – wohlfeil definiert insbesondere im Zusammenhang mit Hartz IV – taucht hier nicht mehr auf. Einige – insbesondere Betroffene – mögen das gern hören. Vielleicht fällt ja auch noch die gegenseitige Haftung   von Eltern und Kindern wenn diese in der Not finanzielle Unterstützung benötigen. Unabhängig davon, dass 50% der Einwohner von Deutschland ein nicht unerhebliches Erbe ihren Kindern hinterlassen und damit auch dazu beitragen, dass die Vorsorge zumindest für diesen Teil der Bevölkerung nicht nur der jetzt arbeitenden Generation überlassen bleibt.

Keine Aussage zur Verteilung der Kosten für die einzelnen Teile des Rentenpakets

Es wurde in dieser Sendung des „Presseclubs“  auch nicht erklärt, wie hoch der jeweilige Anteil  der Kosten des Rentenpakets für die  Mütterrente, die Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren  und die Verbesserung der  Erwerbsunfähigkeitsrente  ist. Es wurde also nicht ausgeführt, dass allein die Mütterrente 72,8% des Volumens  der Zahlungen ausmacht und dass die Rentner mit 25% zu den Kosten des  Rentenpakets beitragen durch jetzige und zukünftig niedriger ausfallende Rentenerhöhungen. Solche Wahrheiten passen eben nicht immer in das Konzept der ausgewählten Schar von Rentenexperten aus der Journaille und deren Moderator.

Fazit

Wir wissen, wie schwer das Rentenrecht zu durchschauen ist, allerdings von einem öffentlich rechtlichen Sender hätte man erwarten können, dass er diese Thematik substanziell  besser aufbereitet hätte. Für eine Sendung, wie das   sonntägliche Format „Presseclub“ eignet sich das Thema nicht. Da hat die Sendung im ZDF vom 11.03.14 „Die Anstalt“ – wenn auch - satirisch aufbereitet schon mehr geleistet.

Die verehrten Leser mögen sich die beiden Sendungen in den jeweiligen Mediatheken zu Gemüte ziehen und dann sich ihr eigenes Bild machen. Es hilft wohl zumindest bei der Mütterrente, wenn man denjenigen in die Augen schaut, die in den Jahren ihrer Erziehungsleistung weder   Kitas vorfanden noch auf Kindergeld  rechnen konnten und für die eine Regelung zu ihren Gunsten eine - wenn auch späte - Annerkennung ist. Für diesen Personenkreis war  eine Alleinverdienerehe der normale Zustand. 

 Auszug aus der Anstalt vom 11.03.2014

 

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