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    Die Aussage der Kanzlerin ist klar und deutlich. Zurück aus der Sommerpause erklärt sie auf einer Reise durch östliche Bundesländer: Die Renten in Deutschlands Osten, dem Beitrittsgebiet oder den neuen Bundesländern - welche Sprachregelung sie auch wählen wollen - werden angepasst.  Nicht sofort, aber bis zum Jahre 2020. Dann soll es keine Unterschiede im Rentenrecht zwischen Ost und West mehr geben. .

    Eine Aussage, die von den einen als längst fällige Regelung  und von den anderen als Wahlkampfgetöse (siehe Aussagen von Gewerkschaftern in Thüringen) angesehen werden. Thüringen sicher aus dem Grunde, dass dort Landtagswahlen anstehen und es sich zudem um ein ostdeutsches Bundesland handelt. Wie auch immer die Aussage der Kanzlerin zum heutigen Zeitpunkt gewertet wird, die Regelung dieses Komplexes ist seit langem versprochen und steht auch - wen wundert es  - im Koalitionsvertrag der GroKo. Nur, dass neben diesen allgemein gehaltenen Aussagen nichts aber auch nichts über den Weg dorthin ausgeführt wird. Sicherlich ist dies der schwierigen Materie geschuldet, die ja nicht erst eine neue Erkenntnis, sondern schon seit Beginn der Diskussion nicht nur den Experten bekannt ist.

    Wir  verzeichneten,  dass schon unter Frau von der Leyen  als Ministerin im BMAS  behauptet wurde, dass der   höheren Anstieg der Entgelte im Osten und der damit einhergehenden höheren Rentenanpassungen   die Renten zwischen Ost und West sich angleichen würden.  Dabei hatte die Entwicklung der Entgelte zwischen Ost und West nun rein gar nichts mit einer grundsätzlichen Anpassung der Renten durch ein einheitliches Rentenrecht zu tun. Richtig allein war, dass die bessere Entwicklung der Entgelte im Osten im Rahmen der Rentenformel dazu führt/e, dass in den beiden letzten Jahren die Anpassung der Renten im Osten besser verlief als im Westen.

    Will man die Rentenformel aber generell auf einen gleichen Stand bringen, muss man auch auf die bisherige Höherbewertung der Entgelte in der Rentenformel Ost verzichten oder aber eine Regelung finden, die die Westentgelte anders bewerten. 

    (die Entgelte werden im Osten  um 15%  höher bewertet  Das heißt im Osten wird  jeder der Beitragszahlung unterworfene Euro  um 15 % höher bewertet.)

    Sollte dieser Faktor entfallen, kann es – nein es müsste – bei einer Neuberechnung der Renten zu niedrigeren Renten im Osten führen. Sozialpolitiker schließen zwar jetzt (noch?) aus, dass es dann bei den Bestandsrentnern zu Verminderungen im Osten kommen wird. Aber diese Renten liegen ja bei einem großen Teil der Bestandsrentner aufgrund der anderen - in diesem Falle besseren - Erwerbsbiografien im Osten sowohl bei den Frauen wie auch bei den Männern auf einem höheren Niveau als im Westen.

    Die Aussage  der Kanzlerin in Thüringen deutet aber nun darauf hin, dass man den Stein der Weisen für ein einheitliches Rentenrecht in Deutschland in der Politik gefunden zu haben scheint. Oder ist diese Aussage doch nur dem Wahlkampf geschuldet?

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     Siehe auch Daten und Fakten der DRV Mitteldeutschland