Logo DRV BundDer Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Bund hat eine Rekordhöhe. Er beläuft sich auf 140.450.323.000 EUR (140 Milliarden, 450 Millionen, 323.000 EUR).

    Die Grundannahmen der wirtschaftlichen Rahmendaten lieferte der „Schätzerkreis der Rentenversicherung“ im Juli dieses Jahres. Zu berücksichtigen bei der Haushaltsaufstellung ist auch der sogenannte „Verteilerschlüssel“ zwischen den einzelnen Trägern der Rentenversicherung.

     

    Dies betrifft auf der Ausgabenseite die Rentenausgaben, Beitragserstattungen, die Ausgaben für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und sonstige Geldleistungen. Allerdings gilt dies nicht für die Rehabilitation, Verwaltungs- und Verfahrenskosten und Investitionen. Der Schlüsselanteil der Rentenversicherung Bund verringert sich 2015 um 1,53% auf 49,2222 %.

    Nachfolgend sind wesentliche Ansätze des Haushalts 2015 dargestellt:

    Bei den Beitragseinnahmen ist der Beitragssatz von besonderer Bedeutung. Dieser ist für das kommende Jahr mit 18,8 % angesetzt. Bei den beitragspflichtigen Einnahmen wird als gesamtdeutscher Durchschnitt eine Steigerung von 3,8 % erwartet. Unter Berücksichtigung neuer Beitragsbemessungsgrenzen für 2015 (West 6.050 EUR monatlich, Ost 5.200 EUR monatlich) sind die Einnahmen mit 101.133.367.000 EUR insgesamt eingesetzt.

    Für Ausgaben sind insgesamt 140.450.323.000 EUR veranschlagt. Mit 86,5 % aller Ausgaben haben die Rentenzahlungen den absolut höchsten Anteil. Danach folgen die Ausgaben für die Krankenversicherung der Rentner mit 8.525.357.000 EUR (6,1 %). Die Ausgaben für Rehabilitation steigen auf 2.687.446.000 EUR. Der Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten am Gesamtvolumen des Haushalts beträgt 1,2 %. Dies entspricht 1.744.746.000 EUR.

    Die im Haushaltsplan 2015 insgesamt dargestellten Einnahmen und Ausgaben führen zu einem Defizit von 2.124.579.000. Das ausgewiesene Defizit muss die Deutsche Rentenversicherung Bund der Nachhaltigkeitsrücklage entnehmen.

    Der Haushalt 2015 wird offiziell in der Sitzung der Vertreterversammlung am 2.12. in Berlin festgestellt und beschlossen.

     

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