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Sozialwahl 2023: Unsere Grundsätze

   
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Selbstverwaltung unsere Grundsätze
   

Gutachten zum Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2014 vorgestellt

Sozialbeirat Vorstand
Am 27.11. hat der Sozialbeirat sein Gutachten über den Rentenversicherungsbericht fertiggestellt. Dem Beirat unter Leitung des Vorsitzenden, Prof. Gert G. Walter hat das Gutachten einstimmig beschlossen. Dem Gremium gehört auch der Vorstandsvorsitzende der DRV-Bund, Cord Peter Lubinski - Mitglied der BfA-Gemeinschaft an. Das vollständige Gutachten steht nachstehend zum Download bereit. Die Gutachtenübergabe durch den Vorsitzenden des Beirats und seiner beiden Stellvertretern an das BMAS / die Regierung fand am 28.11.2014 statt.

 

 Hinweise zum Gutachten:

  1. Ziffer 7. Die Aussage zur BAV (betriebliche Altersversorgung) konnte hingenommen werden,  da mit dieser Aussage die Postition, dass die zusätzliche Altersversorgung unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung (statt Finanzprodukte wie Riesterrente ) organisiert werden sollte, nicht verhindert wird. (siehe auch Ziff 22 - Wiederholung des Sachverhaltes und Stellungnahme zur Absicht der Regierung zur BAV für kleinere und mittlere Betriebe )
  2. Ziffer 11. Die Aussage des Sozialbeirates zu den Kosten der Rente mit 63 wird ausdrücklich geteilt, da eine Abschätzung der Kosten erst nach Vorlage der Daten des gesamten Jahres 2014 vorgenommen werden kann (Vergleich mit dem Jahre 2013 in der auch ein Antrag auf Rente mit 63 gestellt werden konnte, allerdings dort mit Abschlägen)
  3. Ziff. 14. Die Feststellung, dass die Veränderung in der Statistik zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) zu einem geringeren Rentenanpassung im Jahre 2015 führt und damt nicht wieder einholbar den Rentnern insgesamt 2.6 Milliarden Euro verlorengehen, ist ein wichtiger Hinweis darauf, dass statistische Änderungen - obwohl schon früher anwendbar, da europäisch schon länger vorgegeben - zum für den Gesetzgeber "richtigen" Zeitpunkt vorgenommen werden. Beachte dazu auch Ziff. 15 u. 16, die die statistische Wirkung bei anderer also früheren Berücksichtigung (schon 2013 was auch möglich gewesen wäre) zum Ausdruck bringt.


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Gutachten:

 

Gutachten Sozialbeirat 2014 zum Download


   
   
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