Schon am 5.12.14 hatte sich der Vorstand der BfA-Gemeinschaft mit  Fragen der Anpassung der Renten an ein gleiches Recht in Ost und West beschäftigt. Sagte doch  im Jahre 2014 die Bundeskanzlerin anlässlich der Landtagswahlkampfes in Thüringen, dass die Rentenanpassung Ost /West nach nunmehr 25 Jahren nach der Wiedervereinigung bis zum  Jahre 2020 vorgenommen wird bzw. werden soll.  Diese Aussage überraschte diejenigen Rentenexperten doch, die noch im Jahre2013 den Antrag der SPD sang und klanglos im Bundestag  untergehen sahen. Abgelehnt durch die auch jetzt stärkste Fraktion, die der CDU/CSU

Zudem  überraschte die Aussage auch, da bisher -  anders als bei  SPD, Grüne, Linke und selbst von der FDP  - seitens der CDU/CSU  keine Unterlagen über den Weg zu dieser Anpassung vorliegen. Man konnte bis zu diesem Zeitpunkt auch nicht erkennen, dass dieses Thema zu den wichtigen Vorhaben der Wahlperiode gehörem würde- Deshalb wohl auch der Termin 2020. Liegt dieser doch schon wieder drei Jahre nach der nächsten Bundestagswahl im Jahre 2017.

Diejenigen, die sich hauptamtlich oder aber ehrenamtlich z.B. als Vertreter der DRV  mit dem Thema beschäftigen, ist diese Ankündigung auch deshalb  erstaunlich, da den in dieser Frage  Informierten  Experten  bekannt ist, dass die angekündigte  Reform kein Geld kosten soll, da die  im  Koalitionsvertrag niedergelegten Reformvorhaben, die jetzt bereits in Kraft sind, wie Rente mit 63, Mütterrente und die Verbesserung des Erwerbsunfähigkeitsrentenrechts den finanziellen Spielraum  ausgeschöpft haben.

In der Frage der Mütterrente musste man schon – um den Bundeshaushalt zu schonen – auf Mittel der Rentenversicherung – also der Beitragszahler - in Höhe von rund  6,5 Milliarden Euro zugegriffen werden,   obwohl die Regelungen der Mütterrente  im Rentenrecht eindeutig gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und damit aus Steuern hätte bezahlt werden müssen.


Der Vorstand der BfA-Gemeinschaft hatte sich nicht ohne Grund Herrn Bernd Lütje, von der DRV-Mitteldeutschland  eingeladen, der sich  dem Themas Rentenanpassung Ost aus der fachlichen Sicht der Rentenversicherung     annehmen und die zu berücksichtigenden Fakten aufzeigen sollte, die vor einer Verwirklichung  des Vorhabens nicht nur aus Gerechtigkeits- sondern vor allem aus finanziellen Gründen zu beachten sind und ggf. einer Verwirklichung  im Wege stehen. Dieser Vortrag  war auch deshalb von besonderer Bedeutung, da am Tage der Mitgliederversammlung  am 6.12. in Dresden die Abteilungsleiterin von ver.di , Frau Dr. Kerschbaumer die Vorstellungen zur Rentenanpassung Ost/West der Gewerkschaft. den Mitgliedern unserer Gemeinschaft näherbringen  wollte.

Wir geben die wesentlichen Fakten u. Aussagen aus dem  Vortrag unseres Referenten nachstehend zur Kenntnis. Der  Powerpoint-Vortrag zeigt in den wesentlichen Tabellen und Fakten auf, dass die Umsetzung des Vorhabens der Regierung ohne Geld in die Hand zu nehmen, nicht klappen wird. Ob dies nach der Umsetzung  des Vorhabens ein Beitrag zur Gerechtigkeit sein wird, wie es viele Interessierte darstellen, sei dahingestellt. Man beachte nur einen Parameter die Lohnunterschiede und schaue auf die jetzt noch vorhandenen Lohnunterschiede zwischen Schl.-Holst. und Sachsen.  Da darf man sicherlich ins Nachdenken kommen und fragen, wer muss, was muss noch und  wie auch noch angepasst werden.

Siehe auch: Bundeszentrale für politische Bildung - bpb zum gleichen Thema


(Die Unterlage ist auch downloadbar und kann auch gedruckt werden und steht am rechten Rand))



 

Weitere Quellen:

 

 {dynlist=Ostrenten#}

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.