Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Dr. Axel Reimann hat der Neuen Osnabrücker Zeitung ein Interview über die Themen "Riesterrente, Betriebsrenten, Entgeltsumwandlung und die Finanzlage der Rentenversicherung" gegeben. Insbesondere seine Ausführungen zur Entgeltumwandlung im Zuge der Betriebsrenten treffen auf eine gemeinsame Position. Die BfA-Gemeinschaft ist aber ergänzend zu diesen Aussagen der Meinung, dass unter dem Dach der DRV eine umlagefinanzierte zusätzliche Altersversorgung geschaffen werden sollte.

Nachstehend das Interview

 

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Herr Reimann, die Sparzinsen sind minimal, Lebensversicherer erwirtschaften immer weniger Geld für Ihre Kunden. Wie steht es um die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung muss den Vergleich nicht scheuen. Wir führen regelmäßig Berechnungen der Rendite durch und stellen fest: Sie liegt längerfristig bei zwei bis drei Prozent. Das ist eine durchaus verlässliche Zahl. Vergleichbare Rechnungen gibt es etwa von der Stiftung Warentest oder dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Dies zeigt einmal mehr, dass sich die Rentenversicherung auch in schwierigen Zeiten als stabiler Anker erweist.

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Wie entwickelt sich das Rentenniveau?

Das Rentenniveau, also die Einkommen der Rentner im Vergleich zu den Durchschnittslöhnen und -gehältern der Arbeitnehmer, lag im vergangenen Jahr bei 48 Prozent. Im Jahr 2004 waren es noch 53 Prozent. Die Absenkung ist Folge der Gesetzesänderungen zur finanziellen Stabilisierung der Rentenversicherung. Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass ein Absinken des Rentenniveaus nicht heißt, dass die Renten sinken - das ist durch die Rentengarantie sogar gesetzlich ausgeschlossen. Sie werden auch künftig steigen, aber nicht mehr so stark wie die Löhne.

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Das Rentenniveau soll bis 2030 nicht unter 43 Prozent sinken. Ist das realistisch?

Nach allen bisherigen Berechnungen werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. 2030 wird das Rentenniveau nach den Vorausberechnungen bei rund 44 Prozent liegen. Trotzdem müssen wir die Entwicklung im Auge behalten, insbesondere auch mit Blick auf die Zeit nach 2030. Hier sollte man überlegen, ob wir neue Zielgrößen brauchen. Die demographische Entwicklung hört ja nicht 2030 auf.

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Was meinen sie mit neuen Zielgrößen? Muss das Rentenniveau weiter abgesenkt werden?

Man sollte sich darüber Gedanken machen, welchen Beitragssatz man bereit ist zu zahlen und welches Rentenniveau noch akzeptabel ist.

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Mit der erweiterten Mütterrente und durch die Einführung der Rente mit 63 gibt es neue Anspruchsberechtigte. Wie groß sind die Veränderungen?

Die Zahl der Zugänge bei den Altersrenten war 2014 bei Männern um über 70.000 und bei Frauen um über 100.000 höher als im Jahr 2013. Gründe dafür sind zum einen die Anerkennung zusätzlicher Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 im Rahmen der Mütterrente. Dadurch haben 64.000 Frauen erstmalig einen Rentenanspruch erhalten. Die abschlagsfreie Rente ab 63, die seit dem 1. Juli 2014 mit 45 Versicherungsjahren in Anspruch genommen werden kann, haben in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres insgesamt 136.000 Versicherte erhalten. Bis Ende Mai des laufenden Jahres wurden 320.000 Anträge gezählt.

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Zusätzlich kommen immer mehr starke Geburtsjahrgänge ins Rentenalter.

Ja. Der Anstieg bei den Altersrentenzugängen ist auch demographisch bedingt. Es kommen jetzt die Nachkriegsjahrgänge ins Rentenalter. Und die sind von Jahrgang zu Jahrgang stärker besetzt. Ein Beispiel: Der Jahrgang 1950 ist um rund 40 Prozent größer als der Jahrgang 1945.

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Wie entwickeln sich vor diesem Hintergrund die Ausgaben der Rentenversicherung?

Im laufenden Jahr ist das Rentenpaket mit Mütterrente und Rente mit 63 in vollem Umfang wirksam. Zusätzlich haben wir seit dem 1. Januar einen um 0,2 Punkte auf 18,7 Prozent reduzierten Beitragssatz. Unter dem Strich führt das dazu, dass wir die Reserven der Nachhaltigkeitsrücklage immer weiter reduzieren. Und es ist absehbar, wann wir an der gesetzlichen Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben ankommen. Wir müssen damit rechnen, dass ab dem Jahr 2019 der Beitragssatz wieder angehoben werden muss. Die gesetzlichen Vorgaben, dass der Beitragssatz bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent ansteigt, werden nach unseren Vorausberechnungen eingehalten.

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Wie hoch sind denn aktuell die Reserven in der Rentenkasse?

Ende vergangenen Jahres waren 35 Milliarden Euro in den Rücklagen. Ende Juni waren es 32,9 Milliarden Euro.

Innerhalb der Koalition wird intensiv über die Möglichkeiten einer Flexibilisierung des Renteneintritts beraten. Ist es schon heute möglich, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten und welche Auswirkungen hat dies auf die Rentenhöhe?

Jeder Versicherte hat auch heute schon die Möglichkeit, auch erst jenseits dieses Alters in Rente zu gehen. Auf die Rentenhöhe hat dies in zweifacher Weise positive Auswirkungen: Sofern der Versicherte über die Regelaltersgrenze hinaus versicherungspflichtig beschäftigt ist, erhöhen die Beiträge für das dabei erzielte Entgelt seinen Rentenanspruch. Auf den gesamten Rentenanspruch wird dann noch ein Rentenzuschlag gezahlt, und zwar 0,5 Prozent für jeden Monat, den der Renteneintritt über die Regelaltersgrenze hinaus verschoben wird. Wenn beispielsweise ein Durchschnittsverdiener mit 45 Versicherungsjahren über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigt bleibt und erst ein Jahr später in Rente geht, erhöht sich seine Rente um insgesamt rund 110 Euro oder 8,4 Prozent.

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Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will die Betriebsrenten ausweiten. Eine gute Idee, um Lücken in der Altersvorsorge zu schließen?

Jede Form zusätzlicher Vorsorge ist sinnvoll. Ein Problem entsteht aber dann, wenn dies zu Lasten anderer Vorsorgesysteme, zum Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung, geht. Da ist zum Beispiel die Entgeltumwandlung. Solange das Geld dafür beitragsfrei abgeführt wird, bedeutet das Mindereinnahmen für die Rentenkasse, zugleich aber auch weniger Rentenanwartschaften für diejenigen, die entsprechend weniger Beiträge zahlen. Hinzu kommen niedrigere Rentenanpassungen für alle Rentner. Der gesetzlichen Versicherung entgehen so Jahr für Jahr rund 1,9 Milliarden Euro. Man muss sich schon fragen, ob dies in der Zukunft so bleiben kann. Eine Ausweitung der Entgeltumwandlung hielte ich vor diesem Hintergrund für problematisch.

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Die Riester-Rente kommt vor allem oberen Einkommensgruppen zugute - Geringverdiener sind nach einer neuen Studie hingegen unterrepräsentiert. Ist die Riester-Rente gescheitert, wie Kritiker sagen?

Nein, das würde ich aus heutiger Sicht nicht sagen. Die Studie, von der Sie sprechen, weist nach unseren ersten Analysen einige methodische Schwächen auf. Sie berücksichtigt zum Beispiel nicht, dass die Riester-Rente in der Auszahlungsphase voll zu versteuern ist und gerade die oberen Einkommensgruppen über die höheren Steuersätze einen erheblichen Teil der Förderung später wieder zurückzahlen. Übersehen wird zudem, dass Aufwendungen für die Altersvorsorge generell in gewissen Grenzen steuerlich absetzbar sind - Gutverdiener würden diese Art der Förderung also auch erhalten, wenn es keine Riester-Rente gäbe. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Versicherte mit hohem Einkommen weitaus höhere eigene Beiträge zahlen müssen als Geringverdiener, um die gleiche Riester-Förderung zu bekommen. Richtig ist allerdings, dass sich der Zulauf, den die Riester-Rente am Anfang hatte, inzwischen stark abgeschwächt hat. Das liegt teilweise sicher auch an dem Niedrigzinsumfeld, das kapitalgedeckte Alterssicherung zurzeit weniger attraktiv macht.

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