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    von li. aschenbeck lubinski veenTeilnehmer BfA DRV-GemeinschaftVom 06 auf den 07.11. und vom 07. auf den.08.11.2018 schulte die DRV-Bund – wie in jedem Jahr – Mitglieder der Widerspruchsausschüsse der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg über rechtliche Fragen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die in der Entscheidungspraxis der Widerspruchausschüsse von Bedeutung sind. An dieser Schulung vom 07./08.11.nahmen auch die Kollegen Rolf Aschenbeck, das Vorstandsmitglied der DRV-Bund, Werner Veen und das Mitglied des Sozialbeirats, Cord Peter Lubinski, alle drei Mitglieder der BfA DRV-Gemeinschaft, teil.

    (Am heutigen Tag (08.11.18) hat der Bundestag das Gesetzesvorhaben beschlossen)

    Einen breiten Raum in der Diskussion nahm die ab 2017 geltende Regelung der Flexi-Rente ein. Hier wurde deutlich, dass bisher der große Run auf diese neue Möglichkeit des Zuverdienstes neben der Rente nicht eingesetzt hat. (Bisher haben knapp über 1% der seit 2017 bis heute eingegangen Rentenanträge von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Also ein „Erfolg“ wie vorher auch schon bei der Teilrente. Eine Möglichkeit sich Fachkräfte über das gesetzliche Rentenalter hinaus im Arbeitsprozess zu halten, ist es zumindest nicht. Dies liegt unter anderem auch daran, dass diese Form der Rente für die Versicherten, trotz Aufklärung,  nicht gerade attraktiv zu sein scheint. Für die Betriebe  zudem mit einem hohen bürokratischen Aufwand versehen ist.

    Die zu erwartenden Mängel dieses Gesetzes in der Praxis hatten die Vertreter der BfA DRV-Gemeinschaft schon im Gesetzgebungsverfahren formuliert und die hauptamtlichen Vertreter der DRV haben dies auch im Anhörungsverfahren im Bundestag vorgebracht. Die Politik aber - so ist heute bewiesen - hat nicht zugehört. Also wieder ein Gesetz mit "Murksfaktor".

    Besuch des BFW Stralsund

    logo bfw stralsundBei der letzten Schulung im Jahre 2017 war aus dem Kreis der Mitglieder der Widerspruchausschüsse der Wunsch geäußert worden auch einmal die Arbeit eines Berufsförderungswerkes (BFW) kennen zu lernen. In Stralsund wird befindet sich ein BFW, so dass übereingekommen dem Wunsch der Teilnehmer nachzukommen und sich über die Arbeit eines BFW in Stralsund aufklären zu lassen. In den Berufsförderwerken wird neben der Prävention vor allem der Bereich LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) in Maßnahmen behandelt. Die Leistungen der Prävention sind vom Grunde her von allen Sozialversicherungsträgern zu erbringen. (§ 91 SGB IX – vorher im § 35)

    Das BFW Stralsund wird unternehmensmäßig als GmbH geführt mit z.B. Anteilseignern wie der DRV-Nord und der DRV-Bund. Es verfügt über 4 Nebenstellen und zwar in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Waren. Es werden zurzeit 820 Teilnehmer der Maßnahmen von 220 Beschäftigten (187 VBE = Vollbeschäftigungseinheiten)

    Im BFW werden Maßnahmen von der kfm. Ausbildung (z.B. Kauffrau für Büromanagement) bis zu technischen Ausbildungen (z.B. Elektroniker) oder IT-Berufen angeboten. Unter den Rehabilitanden sind ca. 2/3 Männer und 1/3 Frauen. Die Widerspruchsausschussmitglieder waren beindruckt u.a. von den Schulungsräumen der unterschiedlichen Ausbildungsbereiche. Auch an in der Fortbildung befindliche Rehabilitanden mit Kindern ist gedacht. Das BFW hat eine große Anzahl von Personalwohneinheiten, so dass auch die Möglichkeit besteht, diese Rehabilitanden mit Kindern aufzunehmen.

    Spruch BFW640Für die Widerspruchsausschussmitglieder waren insbesondere  Aussagen der Verantwortlichen im BFW wichtig, die sich mit den Anforderungen bzw. Bedingungen beschäftigten, die für eine Aufnahme ins BFW erforderlich sind. Hier wurde klar, was entscheidungserhebliche Sachverhalte sind, die zu einer Gewährung bzw. zu ihrer Ablehnung führen. Eine Sachverhalt der für die Ausschussarbeit von Bedeutung ist.

     

    Imagefilm des BfW-Stralsung

     

    Zum Abschluss der Unterrichtung im BfW dankte das Vorstandsmitglied der DRV-Bund, der Vorsitzende des Rehabilitations- und Rentenausschusses, Hans-Werner Veen den Mitarbeitern des BFW für ihre hervorragende Unterrichtung  über die Tätigkeit des BFW. Er wünschte dem BFW eine weitere erfolgreiche Arbeit im Interesse der Versicherten.

    Die nächste Schulung findet für die WA Mitglieder im November 2018 statt.