Vertreterversammlung Teilnehmer
    Die Sitzung der Vertreterversammlung der DRV-Bund in Bochum befasste sich im Wesentlichen mit Fragen der Jahresrechnung 2017 und der Billigung des Geschäftsberichtes des Jahres 2018. Die Vertreterversammlung in Bochum begann mit dem einführenden Referat der alt. Vorstandsvorsitzenden und dem Bericht zur Lage und Entwicklung der Rentenversicherung durch den Vertreter des Direktoriums. (Redebeiträge zum Download am Ende des Berichts). Das Schwerpunktthema
     
    • „Digitalisierung in der Rentenversicherung – ausgewählte Leuchtturmprojekte – “

    wurde  durch das Direktorium vorgestellt. Beschlüsse waren hier nicht zu fassen.
     
    Die Abnahme der Jahresrechnung 2017 und die die Entlasltung des Vorstandes und des Direktoriums sowie die Billigung des Geschäftsberichtes für 2018 erfolgte einstimming.
     
     
    Podcast über die Sitzung
     

    Finanzielle Entwicklung in der Rentenversicherung

    1.1             Aktualisierte Modellrechnungen zur Finanzentwicklung in der allgemeinen Rentenversicherung

    Vorbemerkung

    Der „Schätzerkreis Rentenfinanzen“ hat sich unter Teilnahme von Experten der Deutschen Rentenversicherung Bund, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesversicherungsamtes vom 7. bis 9. Mai 2019 in Berlin zur Abstimmung des Rechnungsergebnisses für 2018 und der Vorausberechnungen getroffen.

     

    Die Schätzung für den Mittelfristzeitraum reicht bis zum Jahr 2023. Grundlage der Schätzung ist das geltende Recht inklusive der 2018 umgesetzten Maßnahmen des Koalitionsvertrages wie der „Mütterrente II“, der Einführung von Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz und der Verlängerung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten. Die paritätische Finanzierung der Beiträge zur Krankenversicherung und Änderungen bei den Beitragssätzen zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Eckdaten zur Arbeitsmarkt- und Lohnentwicklung für den Mittelfristzeitraum basieren auf der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom 17. April 2019.

    Berücksichtigt wurden ferner die Rentenanpassung zum 1. Juli 2019 und die Ergebnisse der Steuerschätzung vom 7. bis 9. Mai 2019.

    1.1.1   Rechnungsergebnis 2018

    Für 2018 ergab sich nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis, welches die Basis der Vorausberechnungen bildete, per Saldo ein Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben in Höhe von rund 4,44 Milliarden Euro. Die Nachhaltigkeitsrücklage stieg auf 38,25 Milliarden Euro, dies entspricht 1,79 Monatsausgaben zu eigenen Lasten. Im Vorjahr belief sie sich auf 1,62 Monatsausgaben. In den Folgejahren wird tendenziell mit einem Abbau der Rücklage gerechnet.

    1.1.2   Rentenanpassung zum 1. Juli 2019

    Für die jährliche Rentenanpassung werden die aktuellen Rentenwerte verändert. Der aktuelle Rentenwert West und der so genannte Vergleichswert Ost bestimmen sich rechnerisch als Produkt aus dem alten aktuellen Rentenwert und den drei Faktoren Lohnfaktor, Beitragssatzfaktor und Nachhaltigkeitsfaktor.

    Der Lohnfaktor wird für Ost und West getrennt berechnet. Im Westen errechnet sich nach den gesetzlichen Berechnungsvorschriften eine Zunahme um 2,39 Prozent, im Osten um 2,99 Prozent. Der Beitragssatzfaktor wirkt aufgrund des 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent gesunkenen Beitragssatzes um 0,13 Prozentpunkte rentensteigernd. Der Nachhaltigkeitsfaktor hebt die Rentenanpassung in Ost und West gleichermaßen um rund 0,64 Prozentpunkte an.

     

    Als Produkt aus den Faktoren ergeben sich aktuelle Rentenwerte von 33,05 Euro (West) und zunächst 31,85 Euro (Ost). Bei der Rentenanpassung Ost wird dem Vergleichswert der Wert der sogenannten „Angleichungstreppe“ nach dem

     

    Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz gegenübergestellt. Letzterer beträgt zum 1. Juli 2019 96,5 Prozent des aktuellen Rentenwertes West und damit 31,89 Euro. Da der mit den Faktoren berechnete Vergleichswert (siehe oben) niedriger ausfällt, kommt der Wert der Angleichungstreppe zum Tragen. Der aktuelle Rentenwert Ost beträgt somit 31,89 Euro

    In den alten Bundesländern ergibt sich demnach eine Rentenanpassung zum 1. Juli 2019 von rund 3,2 Prozent, in den neuen Bundesländern von 3,9 Prozent.

     

    1.1.3   Weitere Finanzentwicklung im Mittelfrist-Zeitraum

    Eckwerte der Bundesregierung laut Frühjahrsprojektion 2019

    Wie bereits erwähnt basiert die Finanzschätzung im Mittelfristzeitraum unter anderem auf Eckdaten der Bundesregierung aus der Frühjahrsprojektion vom 17. April 2019. Die auf dieser Basis für die gesetzliche Rentenversicherung getroffenen Annahmen zur Arbeitsmarkt- und Lohnentwicklung sind aus Tabelle 1 (in Tausend) und Tabelle 2 (prozentuale Veränderung) zu ersehen.

     

    Tabelle 1:         Annahmen zur Entwicklung der Zahl der beschäftigten Beitrags

    zahlenden und der Arbeitslosen

     

    Jahr

    Beitragszahlende - in 1.000-

    Arbeitslose im JD - in 1.000-

    West

    Ost

    Zusammen

    West

    Ost

    Zusammen

    2018

    32.868

    5.740

    38.608

    1.864

    476

    2.340

    2019

    33.332

    5.820

    39.152

    1.753

    447

    2.200

    2020

    33.633

    5.873

    39.506

    1.681

    429

    2.110

    2021

    33.582

    5.864

    39.446

    1.681

    429

    2.110

    2022

    33.531

    5.855

    39.386

    1.681

    429

    2.110

    2023

    33.480

    5.846

    39.326

    1.681

    429

    2.110

    Nach einem Rückgang der Anzahl der Arbeitslosen (Spalten rechts) um rund 140 Tausend im Jahr 2019 und weiteren rund 90 Tausend 2020 wird die Zahl demnach bis 2023 als konstant angenommen. Bei den beschäftigten Beitragszahlenden wird die höchste Anzahl im Jahr 2020 erreicht, danach geht sie bis 2023 um 180 Tausend zurück.

     

    Die in der Schätzung auf Basis der Frühjahrsprojektion erwarteten prozentualen Veränderungen der Beitragszahlenden und der beitragspflichtigen Bruttolöhne und - gehälter fasst Tabelle 2 zusammen.

    Tabelle 2:         Annahmen zur Veränderung der beitragspflichtigen Bruttolohn-

    und -gehaltssumme

     

    Jahr

    Anstieg der beitragspflichtigen Entgelte pro Kopf - in Prozent -

    Zunahme der Anzahl der Beitragszahlenden - in Prozent -

    Anstieg der beitragspflichtigen Bruttolohn- und -gehaltssumme - in Prozent -

    West

    Ost

    West

    Ost

    West

    Ost

    Gesamt

    2018

    3,1

    3,4

    1,8

    1,0

    4,9

    4,5

    4,9

    2019

    3,1

    3,3

    1,4

    1,4

    4,6

    4,7

    4,6

    2020

    3,0

    3,2

    0,9

    0,9

    3,9

    4,1

    3,9

    2021

    3,0

    3,2

    -0,2

    -0,2

    2,8

    3,0

    2,9

    2022

    3,0

    3,2

    -0,2

    -0,2

    2,8

    3,0

    2,9

    2023

    3,0

    3,2

    -0,2

    -0,2

    2,8

    3,0

    2,9

    Prozentuale Veränderungen jeweils zum Vorjahr

     

    Bei den Löhnen wird von einem jährlichen Anstieg um rund beziehungsweise knapp über 3 Prozent ausgegangen. Der jährliche Anstieg der beitragspflichtigen Bruttolohn- und -gehaltssumme geht von 4,6 Prozent im Jahr 2019 aufgrund der Arbeitsmarktentwicklung auf 2,9 Prozent ab 2021 zurück.

    1.1.4    Ergebnisse der Modellrechnung zur Entwicklung des Beitragssatzes und der Nachhaltigkeitsrücklage

    Mittelfristzeitraum

    Unter den genannten Annahmen ergibt sich im Mittelfristzeitraum der in Tabelle 3 wiedergegebene Verlauf von Beitragssatz und Nachhaltigkeitsrücklage. Die Nachhaltigkeitsrücklage steigt 2019 voraussichtlich gegenüber dem Vorjahr leicht an.

    Der Beitragssatz von 18,6 Prozent kann voraussichtlich bis 2023 stabil bleiben. Eine Reduzierung ist bereits aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

     

    Tabelle 3: Geschätzte Entwicklung von Beitragssatz und Nachhaltigkeitsrücklage im Mittelfristzeitraum

     

    Jahr

    Beitragssatz in Prozent

    Nachhaltigkeitsrücklage in Milliarden EUR

    Nachhaltigkeitsrücklage in Monatsausgaben

    2018

    (18,6)

    38,2

    1,79

    2019

    (18,6)

    38,5

    1,70

    2020

    18,6

    37,7

    1,59

    2021

    18,6

    33,8

    1,37

    2022

    18,6

    26,1

    1,01

    2023

    18,6

    12,9

    0,48

    In Klammern: Feststehende Werte

     

    Nach Ende des Mittelfristzeitraumes, ab dem Jahr 2024, muss der Beitragssatz nach dem derzeitigem Stand der Vorausberechnungen auf 19,5 Prozent angehoben werden, um ein Unterschreiten der Mindest-Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 Monatsausgaben zu verhindern. Im Jahr 2025 wird er auf 20,0 Prozent geschätzt. Die Haltelinie Beitragssatz würde damit nicht überschritten. Die Beitragssatzgarantie könnte ohne zusätzliche Bundesmittel eingehalten werden.

    Das Nettorentenniveau vor Steuern liegt 2019 bei 48,2 und 2020 bei 48,1 Prozent. Ab 2021 greift die Haltelinie Rentenniveau von 48 Prozent.

    Bei den langfristigen Lohnannahmen nach Ende des Mittelfristzeitraumes wird davon ausgegangen, dass die Angleichung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer zwischen Ost und West nicht weiter voranschreitet. Die jährlichen Lohnzuwachsraten liegen in beiden Regionen bei 3 Prozent.

    Unter diesen Annahmen steigt der Beitragssatz bis 2030 auf 21,9 Prozent. Das NettoRentenniveau vor Steuern liegt 2030 bei 45,6 Prozent. Beitragssatz und NettoRentenniveau bleiben damit nach den Vorausberechnungen - auf Basis der Annahmen der Bundesregierung - im Korridor des § 154 Absatz 3 SGB VI (Beitragssatz höchstens 22 Prozent bis 2030; Netto-Rentenniveau mindestens 43 Prozent bis 2030).

     

    Entwicklung der Liquidität bis zum Jahresende 2019

     

    Im restlichen Verlauf des Jahres ist nicht von Liquiditätsproblemen auszugehen. Nach den Modellrechnungen dürfte die Liquidität am Jahresende 2019 mit 40,2 Milliarden

    Euro bei 1,77 Monatsausgaben liegen.

     

    2.2          Finanzlage am 31. Dezember 2018

    Die Gesamtliquidität des Trägers Deutsche Rentenversicherung Bund, unter Einbeziehung der Rückflüsse von liquiden Vermögensanlagen nach § 217 SGB VI, ist von 24.204,1 Millionen Euro am Ende des Jahres 2017 auf 26.973,0 Millionen Euro bis Jahresende 2018 angewachsen.

    Die Beitragseinnahmen sind von 107.410,8 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 110.770,7 Millionen Euro im Jahr 2018 gestiegen.

    Die Ausgaben (Rentenleistungen, Aufwendungen für KVdR, RehabilitationsMaßnahmen und sonstige Ausgaben) haben im Jahr 2018, nach Berücksichtigung des buchungstechnischen Finanzausgleichs, 141.167,4 Millionen Euro betragen und lagen damit über dem Vorjahreswert in Höhe von 140.588,5 Millionen Euro.

    Die Nachhaltigkeitsrücklage der Deutschen Rentenversicherung insgesamt ist von 33.423,5 Millionen Euro (1,61 Monatsausgaben) am Ende des Jahres 2017 auf

    38.197,1   Millionen Euro (1,79 Monatsausgaben) am Jahresende 2018 gestiegen.

    Die Liquidität der gesamten Deutschen Rentenversicherung betrug am Ende des Jahres 2018 39.975,9 Millionen Euro (1,87 Monatsausgaben) gegenüber 35.107,3 Millionen Euro (1,70 Monatsausgaben) am Jahresende 2017.

    2.3          Finanzlage am 30. April 2019

    Die wichtigsten Eckwerte der Finanzlage des Trägers Deutsche Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung insgesamt zum 30. April 2019 werden in den folgenden Tabellen 4 bis 7 dargestellt.

     

    2.3.1            Finanzielle Entwicklung des Trägers Deutsche Rentenversicherung Bund

    Tabelle 4: Gesamtliquidität am jeweiligen Monatsende 2019 unter Einbeziehung der Rückflüsse von liquiden Vermögensanlagen nach § 217 SGB VI

     

    Monat

    liquide Mittel in Millionen Euro

    Veränderungen gegenüber dem Vormonat

    in Millionen Euro

    in Prozent

    Januar

    26.912,8

    -60,2

    -0,2

    Februar

    26.565,2

    - 347,6

    -1,3

    März

    26.030,3

    - 534,9

    -2,0

    April

    25.973,7

    -56,6

    -0,2

    Tabelle 5: Beitragseinnahmen 2019

     

    Monat

    Gesamt in Millionen Euro

    Veränderungen gegenüber dem Vormonat in Prozent

    Januar

    8.932,7

    -6,2

    Februar

    8.914,9

    -0,2

    März

    8.938,8

    + 0,3

    April

    9.364,9

    + 4,8

    Gesamt

    36.151,3

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