Finanzen in der Deutschen Rentenversicherung
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- Geschrieben von: Cord Peter Lubinski
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- Geschrieben von: DRV-Bund / Redaktion
Rentenversicherung, Krankenkassen und Krankenhäuser wollen Zugang zur Suchtrehabilitation verbessern
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- Geschrieben von: Lubinski
Die Kliniken der DRV-Rheinland (Nordseeklinik) und der DRV-Bund (Borkum-Riff) arbeiten unter einem gemeinsamen kfm. Direktor. Die beiden Träger der Rentenversicherung haben beschlossen ihre Häuser für die Herausforderungen der Zukunft aufzustellen. Die gemeinsame Zusammenarbeit zu intensivieren war der Auftrag den die Selbstverwaltungen der beiden Rentenversicherungsträger vorgegeben hatten. Die Verwaltung soll in einem von beiden Trägern gebildeten Lenkungsgremium begleitetet und wichtige Entscheidungen im Personalbereich in diesem Gremium unabhängig von den sonst tätigen Gremien der Träger beschlossen werden. Zudem sollen die Haushalte vorbereitet werden und der Beschlussfassung durch die jeweiligen Träger zugeführt werden. Die Eigentumsverhältnisse an den Kliniken bleiben unverändert.
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- Geschrieben von: Lubinski
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- Geschrieben von: Bericht Vorstand der DRV-Bund / Redaktion
Die Rentenfinanzen werden nachstehend u.a. Real, also in der Höhe der Einnahmen für das Jahr 2016 aufgezeigt und zugleich wird die Annahme des Schätzerkreises, also die Prognose der zukünftigen Einnahmen und Ausgaben tabellarisch und erklärend dargestellt. Bei unveränderter Beschäftigungslage und damit gleichbleibender Konjunktur und damit einer stabilen Lohnrate wird der Beitragssatz erst im Jahre 2022 anzuheben sein. (Quelle: DRV-Bund)
Die stabile Finanzlage aufgrund der Schätzungen des Schätzerkreises beinhalten naturgemäß nicht die noch in der Pipeline befindlichen gesetzlichen Vorhaben mit Auswirkungen auf die Rentenfinanzen. Die möglichen oder beabsichtigten Änderungen im Rentenrecht der GroKo sind zurzeit noch in der Beratung und die Ergebnisse werden frühestens am 24. bzw. 25. November bekannt sein.
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- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV-Gemeinschaft
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- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV-Gemeinschaft
Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern
- 01. Die Renten in Ost- und Westdeutschland werden seit der Wiedervereinigung zwar von einer gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt, aber noch immer unterschiedlich berechnet. Dies wird vielfach als unbefriedigend empfunden. Aber eine einheitliche Rentenberechnung, die einen gesamtdeutschen aktuellen Rentenwert und einen gesamtdeutschen Durchschnittsverdienst festlegt und die Werte der Vergangenheit darauf umrechnet, würde zu einer Schlechterstellung der Versicherten und Rentner in Ostdeutschland führen, was wiederum politisch auch nicht gewollt ist.
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- Geschrieben von: Redaktion
Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2016 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 4,25 Prozent, in den neuen Ländern um 5,95 Prozent. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) nun 94,1 Prozent seines Westwertes (bisher: 92,6 Prozent).
Die diesjährige Rentenanpassung ist das stärkste Plus seit 23 Jahren. Die Rentnerinnen und Rentner profitieren damit unmittelbar von der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt, dem Wachstum der Wirtschaft und steigenden Löhnen. Die umlagefinanzierte Rente bewährt sich. Das ist eine gute Nachricht, gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Die Erhöhung hat keine Auswirkung auf den Beitragssatz zur Rentenversicherung, dieser bleibt in den kommenden Jahren stabil bei 18,7 Prozent.
- 25. Reha-Kolloquium in Aachen - Gesundheitssystem im Wandel
- Zahl der Anträge auf die abschlagsfreie Rente mit Vollendung des 63 Lebensjahres für 2015
- Rentenversicherungsbericht 2015
- Klaus Hoffmann, ehemaliger Präsident der BfA, verstorben
- Änderung der gesetzlichen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsrücklage gefordert
- Interview Dr. Reimann zu Fragen der Rentenversicherung