GKV Allgemein
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Die beabsichtigte Abschöpfung von Rücklagen der Kassen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch das Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) war schon Teil unserer Berichterstattung. Wir berichteten aus den Verwaltungsratssitzungen der DAK Gesundheit und der TK, die sich neben dem GKV Spitzenverband u.a. mit dem Thema beschäftigt haben. Das Vorstandsmitglied der BfA DRV-Gemeinschaft, Karl Heinz Plaumann beleuchtet das Thema aus Sicht seiner Tätigkeit als Verwaltungsratsmitglied der BARMER und Vorstandsmitgliedes der BfA-DRV-Gemeinschaft.
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D er Verwaltungsrat (VR) der TK tagte in Hamburg und beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit Personalfragen, Satzungsänderung und Sozialwahl; der Bericht des Vorstands beleuchtete das Jahresthema Corona
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Die Zahlen weisen auf der Einnahmeseite 241,4 Milliarden Euro aus. Dem standen Ausgaben in Höhe von 239,4 Milliarden Euro gegenüber. Dies sind die 2 Milliarden Überschuss auf der Einnahmenseite für das Jahr 2018.
Wenn man davon ausgeht, dass die monatliche Ausgabe in der GKV ca. 19,7 Milliarden betragen, so ist dieser Überschuss 10,15% einer Monatsausgabe oder 0,8% einer Jahresausgabe in der GKV.
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Wir berichteten unter Verfassungsrechtliche Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Anfrage der FDP im Bundestag. Nachstehend die Antwort der Bundesregierung. Die Antwort dürfte die Fragesteller nicht viel weiter bringen. Es bleibt abzuwarten welche tatsächlichen Schlüsse die Regierung aus den Urteilen und den Gutachten zieht und welche gesetzlichen Veränderungen vorgenommen werden müssten.
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Vor 25 Jahren hat der Gesetzgeber mit Einführung der freien Kassenwahl und des Risikostrukturausgleichs (RSA) die gesetzlichen Krankenkassen in den Wettbewerb entlassen. Damit verfolgte er das Ziel, die Krankenkassen in ein Konkurrenzverhältnis untereinander zu stellen, um Innovationen im Gesundheitswesen, eine bessere Versorgung sowie Serviceorientierung gegenüber den Versicherten zu fördern.
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"Unter Berücksichtigung der Gutachten des Expertenbeirats des Bundesversicherungsamtes (BVA) werden wir den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterentwickeln und ihn vor Manipulation schützen. Es wird eine regelmäßige gutachterliche Überprüfung gesetzlich festgelegt."
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Der vdek (Verband der Ersatzkassen) und die Ersatzkassen muss eine besondere Anziehungskraft auf ehemalige Ministerinnen und Bundestagsabgeordnete nach ihrer politischen Karriere ausüben.
Fing es mit Birgit Fischer (SPD), Gesundheitsministerin an, die als Vorstandmitglied zur BARMER ging (heute ist sie beim vfa (Verband der forschenden Pharmaunternehmen), so folgt jetzt mit Biggi Bender (GRÜNE) eine Bundestagsabgeordnete dem Ruf des Ersatzkassenverbandes in Baden-Württemberg. Sie tritt dort zum 15.01.2018 die Leitung des Landesverbandes an.
Nun geht das Gerücht um, dass auch NRWs ehemalige Gesundheitsministerin, Barbara Steffens (GRÜNE) zum 1.8. des Jahres dem Ruf des vdek erlegen ist. Es wird zwar behauptet, dass sie auch noch andere Angebote prüft. Aber wo Rauch ist, ist auch immer etwas Glut. Der 01.08. als kolportierter Dienstbeginn wäre ein Termin, der sich auch mit den Regelungen für ausgeschiedene Minister in NRW in Einklang bringen lässt.
Die letztgenannte Nachricht wird sicherlich alle Beschäftigten bei den Ersatzkassen erfreuen. Müssen sie doch nicht mehr auf interne Ausschreibungen der letztgenannten Stelle beim vdek achten.
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Der nachstehende Beitrag des stellv. Vorstandsvorsitzender der BfA DRV-Gemeinschaft ist keine generelle Aussage der BfA DRV-Gemeinschaft, sondern eine persönliche Darstellung des stellv. Vorsitzenden zu den Problemen der oder einer etwaigen Bürgerversicherung. Ein Diskussionsbeitrag, der - auch wenn es jetzt unmittelbar zu keiner Bürgerversicherung kommen wird - die Diskussion anregen wird.
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(KHP) Jetzt liegt die Finanzstatistik der gesetzlichen Krankenkassen für das erste Quartal 2017 vor. Insgesamt wurde ein Überschuss von rund 612 Millionen Euro erzielt. Einnahmen von 58,2 Milliarden Euro standen Ausgaben von 57,6 Milliarden Euro gegenüber. Damit steigen die Finanzreserven der Krankenkassen auf 16,7 Milliarden Euro.
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