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    Die beabsichtigte Abschöpfung von Rücklagen der Kassen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch das Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) war schon Teil unserer Berichterstattung. Wir berichteten aus den Verwaltungsratssitzungen der DAK Gesundheit und der TK, die sich neben dem   GKV Spitzenverband u.a.  mit dem Thema beschäftigt haben. Das Vorstandsmitglied der BfA DRV-Gemeinschaft, Karl Heinz Plaumann beleuchtet das Thema aus  Sicht seiner Tätigkeit als Verwaltungsratsmitglied der BARMER und Vorstandsmitgliedes der BfA-DRV-Gemeinschaft.

    Versorungsverbesserungsgesetz (GPVG)
     

    Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege

     

    Das GPVG sieht eine Reihe von Maßnahmen vor. In diesem Artikel wollen wir uns auf die „Maßnahmen zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur Umsetzung der Sozialgarantie 2021“ konzentrieren und beleuchten.

    Die von der Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpaketes abgegebene „Sozialgarantie 2021“ sieht vor, dass die Steigerung der Lohnnebenkosten in der gesamten Sozialversicherung über 40 Prozent im Jahre 2021 verhindert werden soll. Bei der erwarteten Finanzierungslücke von 16,6 Milliarden Euro ergäbe sich ein GKV-Zusatzbeitragssatz von 2,2 Prozent. Damit könnte die 40-Prozent-Marke nicht gehalten werden. Deshalb hatte die Bundesregierung angekündigt, notwendige Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt zu decken.

    Zur großen Enttäuschung im Bereich der GKV soll es jetzt aber anders kommen:

    • Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag für das Jahr 2021 soll um 0,2 Prozent auf insgesamt 1,3 Prozent angehoben werden
    • Der Bundeszuschuss soll um fünf Milliarden Euro im Jahr 2021 auf insgesamt 19,5 Milliarden Euro erhöht werden
    • Finanzreserven der Krankenkassen in Höhe von acht Milliarden Euro sollen dem Gesundheitsfonds zufließen
    • Die Anhebungsverbotsgrenze wird für die Zusatzbeitragssätze bei Finanzreserven von 1,0 auf 0,8 Monatsausgaben abgesenkt.

    Ein elementarer Grundsatz der Sozialen Selbstverwaltung wird auf eklatante Weise durch staatlichen Eingriff verletzt, nämlich die Finanzentscheidungen, die den Verwaltungsräten der Krankenkassen per Gesetz obliegen. Den Verlautbarungen der Selbstverwaltung ist absolut zuzustimmen, dass die Versicherten und Arbeitgeber mit ihren Beiträgen die Hauptlast der Pandemie-Folgen und früherer kostenträchtiger Gesetze mit 11 Milliarden Euro zu tragen haben.

    Das Plenum des Bundesrates befasst sich am 6. November 2020 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates fordert die Bundesregierung auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den ergänzenden Bundeszuschuss für 2021 ausreichend zur Deckung des erwarteten Finanzdefizits von 16,6 Milliarden Euro zu erhöhen.

    Das GPVG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Der Beschluss des Bundesrates kann vom Deutschen Bundestag überstimmt werden.

    Wenn man den Gesetzestext zur Kenntnis nimmt, dann wundert es nicht, dass eine große   Aufregung in den Verwaltungsräten der Krankenkassen herrschte nachdem der Referentenentwurf des  GPVG erschien. Dies zeigen nicht nur die auf dieser Website angesprochenen Resolutionen der DAK und TK . Die diesen Kassen erarbeiteten Stellunganhmen werden von allen Mitgliedern der BfA DRV-Gemeinschaft in den Verwaltungsräten, also auch den Vertretern im VR der BARMER  mitgetragen. (Die Stellungnahmen auch anderer Träger zum Referentenentwurf des BMG können sie nachstehend zur Kenntnis nehmen)

    Fazit

    Der Vorstand der BfA DRV-Gemeinschaft lehnt Rückgriff auf die Finanzreserven der Krankenkassen strikt ab. Auch wenn wir feststellen, dass bei einigen Kassen teilweise exorbitante Rücklagen nur die noch immer vorhandene Fehljustierung des MorbiRSA entstanden sind. Der Vorstand der BfA DRV-Gemeinschaft wird weiterhin alle gebotenen Wege beschreiten, um die Entmündigung der Selbstverwaltung, die Auflösung der Haushaltsautonomie und, vor allem, die zusätzliche Belastung der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verhindern.

     

    Plaumann

    Karl Heinz Plaumann
     
    Mitglied des Verwaltungsrates der BARMER
    Vorstandsmitglied der BfA DRV-Gemeinschaft
     

     Aktuelle Meldung:

    Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 30.10.2020 hat das BMG bekannt gegeben, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2021 – 1,3 Prozent beträgt.

     
    Stellungnahmen der im Gesetzugebungsverfahren beteiligten Organisationen zum Referententwurf finden sie unter
    Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) Stellungnahmen
    Gesetzentwurf GPVG