Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet jährlich die Höhe der Vorstandsbezüge (Jahreseinkünftee)  am 01.03. für das Vorjahr (hier 2022) bekannt zu geben. Wir geben hier die im Bundesanzeiger veröffentlichten Daten bekannt. Es handelt sich hierbei nur um die Einkünfte der Vorstandsvorsitzenden. Bei der ausgewiesenen Höhe dürfen die Mitglieder der Kassen und die den Vorstand beaufsichtigen Verwaltungsräte davon ausgehen bzw. erwarten, dass gute Arbeit geleistet wird.

     

    Hier die Daten für die Ersatzkassen

    Kassenname

     

    variabel1

    Gesamt2

    Diff3

    TK

    Zusatzleistungen:
    Gesamtaufwand:

    58.820,37 €
    432.598,41 €

    Stand: 01.03.2023

     

    0,00 €

    373.778,04 €

    +2,50 %

    BARMER

    Zusatzleistungen:
    Gesamtaufwand:

    89.415,00 €
    424.268,00 €

    Stand: 01.03.2023

     

    0,00 €

    334.853,00 €

    +3,00 %

    DAK-Gesundheit

    Zusatzleistungen:
    Gesamtaufwand:

    11.760,96 €
    334.056,96 €

    Stand: 01.03.2023

     

    0,00 €

    322.296,00 €

    +2,60 %

    KKH

    Zusatzleistungen:
    Gesamtaufwand:

    33.811,75 €
    295.411,75 €

    Stand: 01.03.2023

     

    6.720,00 €

    261.600,00 €

    +1,49 %

    hkk Krankenkasse

    Zusatzleistungen:
    Gesamtaufwand:

    45.768,24 €
    293.768,24 €

    Stand: 01.03.2023

     

    0,00 €

    248.000,00 €

    +3,46 %

    HEK

    Zusatzleistungen:
    Gesamtaufwand:

    50.620,38 €
    278.493,45 €

    Stand: 01.03.2023

     

    0,00 €

    227.873,07 €

    +10,61 %

    1erfolgsabhängiger Anteil an den Bezügen
    2gezahlte Gesamtvergütung im Kalenderjahr
    3Steigerungsrate der gezahlten Gesamtvergütung zum Vorjahr

    Die Angaben basieren auf den Veröffentlichungen der Kassen im Bundesanzeiger für den Vorstandsvorsitz bzw. einen Alleinvorstand. Die Steigerungsraten ergeben sich rechnerisch aus dem Vergleich zum Vorjahr.

     

     

     

    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.