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Sozialwahl 2023: Unsere Grundsätze

   
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Selbstverwaltung unsere Grundsätze
   

Krankenkassen drohen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) Steuernachzahlungen in Millionenhöhe, weil sie Zusatztarife vermitteln. (Az. I R 8/09).

Seit 2004 dürfen Kassen Ergänzungstarife wie zum Beispiel für Zahnimplantate oder Brillen von privaten Versicherern anbieten und dafür Aufwandsentschädigungen einstreichen. So kooperiert etwa die DAK mit der Versicherung Hanse-Merkur. Als das Finanzamt diese Einnahmen besteuern wollte, klagte die Kasse.

Vergeblich. Nach Auffassung der Steuerrichter betreibt die Kasse mit dem Zusatz-Geschäft „keine hoheitliche, sondern eine wirtschaftliche Tätigkeit". Eine Steuerfreiheit führe „ zu Wettbewerbsnachteilen privater Versicherungsmakler".

Das Urteil hinterfragt so das Steuerprivileg von AOK, Barmer & Co., die bislang kaum oder gar keine Steuern abführten. Die Nachforderungen des Fiskus bezahlen letztlich wieder die Versicherten

dpa 17.04.2010

 

 


   
   
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