Der Bundesrat  (BR) hat sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse (KSK). Prinzipiell begrüßt der BR die Vorlage der Bundesregierung ist jedoch genau wie die BfA-Gemeinschaft der Auffassung, dass man mit einer verstärkten Betriebsprüfung der Künstlersozialkasse keine stabile finanzielle Grundlage verschaffen kann. Im Beratungsverfahren (Anhörungsverfahren) hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die gleiche Auffassung vertreten. Dies auch, weil die vom Ministerium angesetzten Prüfkosten in der genannte Höhe wesentlich zu niedrig ansetzt. Zudem wiird der Betrag, der aus der verstärkten Betriebsprüfung erzielt werden soll, aus Sicht der Profis bei der DRV aufgrund der bisherigen Ergebnisse zu hoch angesetzt. Um die KSK  auf stabile finanziellen Beine zu stellen bedarf es  einer grundsätzlichen Überarbeitung des Gesetzes, dabei ist festzustellen welcher zusätzlicher Maßnahmen es Bedarf um zu einem langfristigen Ausgleich zwischen den Einnahmen und Ausgaben der KSK zu kommen. Auch hier trägt der BR unseren Bedenken Rechnung. Wie nicht anders zu erwarten, hat die Bundesregierung die Einwände des BR zurückgewiesen.


    Nachstehend die Ausführunen des parlamentarischen Pressedienst mit der Möglichkeit des Downloads der gesetzlichen Unterlagen.

     

    Bundesrat: Bedenken gegen KSK-Gesetz

    Arbeit und Soziales/Unterrichtung

    Berlin: (hib/AW) Der Bundesrat begrüßt prinzipiell den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1528) zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse (KSK). Zugleich äußert die Länderkammer jedoch Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesrates (18/1770) hervor. Konkret bezweifelt der Bundesrat, dass die flächendeckende Prüfung der Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Abgabenpflicht durch die Deutsche Rentenversicherung im regelmäßigen Abstand von vier Jahren in der vorgesehenen Wese praktikabel ist. So sehe der Gesetzentwurf keine Erstattung der zusätzlichen Kosten von jährlich 12,3 Millionen Euro für die Deutsche Rentenversicherung vor. Wegen der „gesamtgesellschaftlichen Bedeutung“ der Künstlersozialversicherung dürfe deren Finanzierung nicht auf Kosten der Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung gehen.

    Die Länderkammer hält zudem die geplante Geringfügigkeitsgrenze für kleine Unternehmen von jährlich 450 Euro bezüglich ihrer Abgabenpflicht für zu gering, um sie wirksam zu entlasten. Ebenso bezweifelt der Bundesrat, dass eine Stabilisierung des Abgabensatzes an die KSK allein durch eine Ausweitung der Überprüfung der abgabenpflichtigen Unternehmen dauerhaft zu gewährleisten ist. Die Länderkammer bittet deshalb die Bundesregierung zu prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen zu einem langfristigen Ausgleich zwischen den Einnahmen und Ausgaben der KSK führen können und den Bundesrat darüber zu informieren.

    Die Bundesregierung weist die Einwände des Bundesrates zurück. Den zusätzlichen Kosten von 12,3 Millionen Euro für die Deutsche Rentenversicherung stünden zusätzliche Einnahmen von rund 32 Millionen für die KSK gegenüber. Es sei „sachgerecht“, dass diese Kosten von der Deutschen Rentenversicherung getragen werden. Die Künstlersozialabgabe stelle den „Quasi-Arbeitgeberanteil“ zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung der freiberuflichen Künstler und Publizisten dar und fließe über die KSK an die Deutsche Rentenversicherung. Soweit die Deutsche Rentenversicherung Beitragsanteile der kranken- und Pflegekassen sichere, bestehe zudem die Möglichkeit für eine entsprechende Vergütungsvereinbarung mit den Krankenversicherungsträgern.

    Quelle: 25.06.14 hib

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