Paritätische Beitragszahlung

Einer aktuellen Meldung der Nachrichtenagentur Reuters zufolge will die Bundestagsfraktion der SPD die Rückkehr zur paritätischen Beitragszahlung beschließen und damit die zunehmende einseitige Belastung der Versicherten mit steigenden Zusatzbeiträgen beenden. Bis zum Beitragssatz von 14,6% zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag gemeinsam, also jeweils 7,3%. Der darüber hinausgehende Beitrag wird als Zusatzbeitrag allein von den Versicherten gezahlt. Dieser Zusatzbeitrag ist je nach Kasse in der Höhe unterschiedlich, weil die Kassen wegen der unterschiedlichen Risikostruktur höchst unterschiedliche Ausgaben haben. Gesunde Versicherte kosten wenig, kranke Versicherte viel.

 

Zusatzbeitrag

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt in diesem Jahr 1.1% und könnte sich im nächsten Jahr um voraussichtlich 0,3%Punkte erhöhen auf dann1,4%. Gäbe es ab 2017 die paritätische Beitragszahlung, was nicht der Fall sein wird, hätten Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte von 16,0% zu zahlen, also 8,0%. Das würde die Arbeitnehmer erheblich entlasten, da sie sonst ab 2017 einen Beitragsanteil von 8,7% zu zahlen hätten. Ob eine solch notwendige Parität ab 2018 in einem Schritt vollzogen werden kann, wird von der dann existierenden Koalition und ihrer Haltung gegenüber den Arbeitgeberverbänden abhängen.

Um diese weitere Anhebung des Zusatzbeitrags und damit die zunehmende einseitige Belastung der Beitragszahler im nächsten Jahr zu vermeiden, wird aus dem Gesundheitsfonds ein Betrag von 1,5 Mrd Euro an die Krankenkassen verteilt. Es könnte durchaus sein, dass dieser Betrag nicht ausreicht und ein höherer Betrag erforderlich wird, um im Wahljahr den Zusatzbeitrag stabil zu halten.

Der Eindruck, es handele sich bei der vorgesehenen Zahlung von 1,5 Mrd Euro um eine generöse Handlung des Staates bzw. des BMG, ist falsch. Vielmehr wird im Gesundheitsfonds das Geld der Versicherten als Liquiditätsreserve gebunkert, immerhin zur Zeit rund 10 Mrd Euro, welches insgesamt den Krankenkassen als Sachwalter der Interessen der Versicherten zu Verfügung gestellt werden müsste und nicht nach Gutdünken des BMG.

Kostensteigerungen

Die weiter wachsenden Ausgaben der Krankenkassen haben nichts mit unwirtschaftlichem Verhalten zu tun, sondern damit, dass die strukturellen Ursachen der Ausgabensteigerungen nicht geregelt werden. Auf drei Ursachen möchte ich mich beschränken:

  1. Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich benachteiligt Kassen, die einen hohen Anteil von kranken Versicherten haben, die nicht nur vorübergehend der intensiven medizinischen Hilfe bedürfen. Die Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds reichen aber nicht aus, um deren Versorgung finanziell sicherzustellen.
  2. Die erhebliche Anzahl unnötiger und teurer Operationen in den Krankenhäusern, mit deren Erlösen auch die mangelnden Investitionen der Länder ausgeglichen werden sollen, mögen zwar betriebswirtschaftlich notwendig sein, sie sind aber gesundheitspolitisch ein Desaster.
  3. Die aberwitzigen Preise für Arzneimittel, die überwiegend wegen des Patentschutzes verlangt werden, belasten die Haushalte der Krankenkassen mit einem immer höheren Anteil, ohne dass ein zusätzlicher Nutzen für die Patienten erkennbar wäre. Der Nutzen für die Pharmakonzerne ist dagegen mit ungerechtfertigt hohen Gewinnen offensichtlich.

Ich gehe davon aus, dass sich daraus politische Konsequenzen über bisherige Regelungen hinaus ergeben.

Fazit

Die Funktionäre in den Arbeitgeberverbänden haben im Gegensatz zu vielen Arbeitgebervertretern in der Selbstverwaltung der Krankenkassen immer noch nicht begriffen, dass die Gesundheit der Versicherten zu einem fairen Preis kein Kostenfaktor ist, sondern ein volkswirtschaftlicher Gewinn. Insoweit sind die Selbstverwalter der Krankenkassen insgesamt die Interessenvertreter der Versicherten, die darauf zu achten haben, dass Beitrag und Leistung in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Der paritätische Beitragsanteil der Versicherten ist ausgewogen und ist nach Auffassung der BfA DRV-Gemeinschaft überfällig. Diese paritätische Zahlung darf nicht länger hinausgezögert werden.

Rolf Aschenbeck

 

 

Rolf Aschenbeck
Fraktionsvorsitzender der BfA-DRV-Gemeinschaft im Verwaltungsrat der DAK Gesundheit

 

 

 

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