Die Bürgerversicherung stand auf der Agenda der SPD bei den heute abgeschlossenen Sondierungen für eine große Koalition. Auch wenn es in dem Grundsatzpapier keine Hinweise gibt, dass es eine Bürgerversicherung geben wird oder soll, so bleibt dieses Thema doch für  einen Koaltionspartner auf der Tagesordnung.
    Der nachstehende Beitrag des stellv. Vorstandsvorsitzender der BfA DRV-Gemeinschaft ist keine generelle Aussage der BfA DRV-Gemeinschaft, sondern eine persönliche Darstellung des stellv. Vorsitzenden zu den Problemen der oder einer etwaigen Bürgerversicherung. Ein Diskussionsbeitrag, der - auch wenn es jetzt unmittelbar zu keiner Bürgerversicherung kommen wird - die Diskussion anregen wird.

    (g.r.) Immer wieder und das schon seit mehreren Jahren kommt das Thema einer Bürgerversicherung auf. Jetzt aktuell auch in den Koaliationverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD. Für die SPD schlägt deren Politiker Karl Lauterbach sein vielfach gewünschtes Projekt einer Bürgerversicherung vor. Aber was versteht man darunter und welche Auswirkungen könnte es haben?

    Unter einer Bürgerversicherung sind verschiedene Varianten möglich; Grundidee der Bürgerversicherung ist die solidarische Finanzierung der Grundversorgung auf Basis aller Bürger und Einkunftsarten. Innerhalb eines einheitlichen Versicherungssystems soll somit ein lebhafter Wettbewerb aller Versicherer um bestmögliche Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung im Interesse der Versicherten erfolgen.

    Für Befürworter der Bürgerversicherung soll die „ Volksversicherung „ in erster Linie gerechter und solidarischer sein als das bisherige „Nebeneinander der zwei Systeme von Krankenversicherungen (gesetzlich und private Krankenversicherung). Folgende Kernelemente sind in Konzepten der Bürgerversicherung eingeflossen oder vielfach gefordert:
     
    • Berücksichtigung aller Einkunftsarten
    • Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze
    • Ausweitung der Versicherungspflicht auch für Beamte und Selbständige
    • Aufhebung der für die PKV (private Krankenversicherung) relevanten Versicherungspflichtgrenz
    • Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen gleiche Summe für die Krankenversicherung –
    • Einbeziehen aller Bürgerversicherungstarife in den Risikostrukturausgleich
    • Kontrahierungszwang: jede Versicherung, ob gesetzlich oder privat muss jeden ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen
    • Zusatzbeiträge entfallen
    • Beibehalten soll das Prinzip Belastung nach Leistungsfähigkeit, Sachleistungsprinzip (Leistungen auf Krankenversicherungskarte) Umlagefinanzierung, beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner und Kinder

    Die Bürgerversicherung, die sich die Grünen wünschen, erhebt Beiträge auch auf Kapitaleinkünfte (Anmerkung der Redaktion, die schon mehrfach versteuert wurden). Die, die die SPD will, wohl eher nicht. Es brauche schließlich kein zweites Finanzamt, betonen die Sozialdemokraten, sondern das Ende der Zwei-Klassen- Medizin. Kritiker sehen in einer Bürgerversicherung dagegen nicht das Ende der Klassen-Medizin, sondern erst deren Beginn- und obendrein eine konkurrenzlose Einheitskasse mit sinkendem Leistungsniveau. Befürworter betonen wiederum, genau das Gegenteil sei der Fall. Auch der Beamtenbund sieht es anders und denkt bei einer solchen Reform nicht weniger in Gefahr als die Funktionsfähigkeit des Staatswesens.
     
    Die Bürgerversicherung kann in gewissen Punkten sinnvoll sein, wenn es folgendes berücksichtigt:
     
    • Die Beiträge zu den Sozialversicherungsträgern zahlen generell die Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte gemeinsam und versichertenfremde Leistungen werden durch Steuermittel aufgebracht (z.B. Mutterschaft u.a.)
    • Die Einbeziehung aller Bürger in die Bürgerversicherung ab einem bestimmen Stichtag und Bestandschutz der bisher Privatversicherten in der PKV, sowie die Möglichkeiten der PKV weiterhin private Zusatztarife und ebenfalls die Bürgerversicherung anbieten zu können.
    • Ausgleich der ggf. zusätzlich entstehenden Kosten für ältere Versicherten der PKV oder Beamte die in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen. Und das aus den Rücklagen die die Privatversicherung für die älteren Versicherten gebildet haben bzw. für die Beamten durch den Steuerzahler – nicht durch die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherten -
    • Honorare an Ärzte/Zahnärzte und Krankenhäuser sollen so angeglichen werden damit eine Gleichbehandlung aller Versicherten erfolgten kann (Finanzierung auch mit den Rücklagen der Privaten Krankenversicherungen und ggf. Steuerzuschüssen)
    • Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung – in diesem Fall der Krankenversicherung- darf nicht beeinträchtigt oder entmündigt werden
    • Eine Einheitsversicherung darf und soll es nicht geben.
     
    Aber eine Bürgerversicherung kann auch für den Gesetzgeber verführerisch machen - mit dem Hintergedanken – künftig schnell
     
    • Eine Einheitsversicherung beschließen zu können, denn das nebeneinander Gesetzlich oder Privat wäre nicht mehr vorhanden
    • Eine Beeinflussung der Honoraren an Ärzte/Zahnärzte und Krankenhäuser wäre durch den Gesetzgeber wesentlich einfacher
    • Die Selbstverwaltung hätte keinen Einfluss mehr
    • Und die Zahl der Krankenkassen könnte durch den Gesetzgeber einfacher beeinflusst werden
     
    Tendenzen dazu sind schon seit vielen Jahren vorhanden auch wenn man heute zurückblickt:
     
    • Waren es 1992 noch 1223 Krankenkassen
    • Im Jahre 2000 noch 420
    • Jahr 2010 noch 169
    • Und 2017 waren es nur noch 113 Krankenkassen, Tendenz weiterhin fallend

    Außerdem sollen die Befugnisse der Selbstverwaltung nicht ausgeweitet sondern weiter eingeschränkt oder begrenzt werden.
    Deshalb sollte man sehr Wachsam sein, was will der Gesetzgeber  tatsächlich mit einer Bürgerversicherung auf lange Sicht erreichen.
     
    Rimmele
     
     
     
     
    Gerhard Rimmele
     
    Vorstandsmitglied der BfA DRV Gemeinschaft e.V.
    ehemaliger Bereichsleiter Marketing- und Vertrieb GEK
     
     
     
    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.