Vor 25 Jahren hat der Gesetzgeber mit Einführung der freien Kassenwahl und des Risikostrukturausgleichs (RSA) die gesetzlichen Krankenkassen in den Wettbewerb entlassen. Damit verfolgte er das Ziel, die Krankenkassen in ein Konkurrenzverhältnis untereinander zu stellen, um Innovationen im Gesundheitswesen, eine bessere Versorgung sowie Serviceorientierung gegenüber den Versicherten zu fördern.

    Im Hinblick auf seine zentrale Rolle im System der gesetzlichen Krankenversicherung sowohl als Aufsichtsbehörde als auch als Durchführungsbehörde für den Risikostrukturausgleich hat das BVA das Jubiläum zum Anlass genommen, den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen einer umfassenden kritischen Betrachtung zu unterziehen und hierdurch einen Beitrag zur Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu leisten. Die Ergebnisse sind in einem Sonderbericht zusammengefasst, den das BVA 03.04.2018 veröffentlicht hat.

    Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Sonderberichtes erklärt der Präsident des BVA, Frank Plate:

    "Die wettbewerbliche Ausgestaltung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich nach Einschätzung aller Experten im Gesundheitswesen im Wesentlichen bewährt. Verkrustete Verwaltungsstrukturen wurden aufgebrochen, die Versorgung der Versicherten hat sich verbessert und Wirtschaftlichkeitsreserven wurden gehoben. Es gibt aber auch Schattenseiten. Wenn sich Krankenkassen nur noch als Unternehmen begreifen und ihre Marktbehauptung in den Vordergrund ihrer Bemühungen stellen, haben sie ihren Auftrag in der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung vergessen. Es geht nicht um den Erhalt einzelner Krankenkassen, sondern um eine gute und effiziente Versorgung der Versicherten. Die von ihnen angebotenen Satzungsleistungen, Wahltarife, Bonusprogramme, aber auch Selektivverträge führen zu häufig nicht zu der vom Gesetzgeber gewollten tatsächlichen Verbesserung der Versorgung. Diese scheinbaren Leistungen werden von Krankenkassen stattdessen immer wieder vor allem dazu genutzt, neue Mitglieder zu gewinnen oder aktuelle Mitglieder zu halten ohne für sie einen echten Mehrwert zu schaffen. Das BVA wird den Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung auch weiterhin genau beobachten, Fehlentwicklungen aufzeigen, wettbewerbswidriges Verhalten von Krankenkassen konsequent unterbinden und sich intensiv an der Weiterentwicklung eines fairen und solidarischen Wettbewerbs unter den gesetzlichen Krankenkassen beteiligen."

    Der Sonderbericht zum Download (PDF)

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