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Sozialwahl 2023: Unsere Grundsätze

   
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Selbstverwaltung unsere Grundsätze
   
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Unter der Überschrift: Abrechnungsbetrug bei Krankenkasse: Bundesamt fordert von BARMER 80 Millionen Euro Versichertengeld zurück taucht ein, wie wir meinten, altes abgearbeitetes Problem wieder in die Presselandschaft auf. Wir waren der Auffassung, das dieses in 2017 / 2018 erörterte Thema im Sinne der BARMER erledigt wurde. (wir berichteten darüber in 2018: BARMER: Vorwürfe des Abrechnungsbetruges ).
Christian Straub Vorstandsvorsitzerer BARMERSo waren selbst Insider aus dem Bereich der Selbstverwaltung aufgrund der im Artikel als Aufsicht genannten Dienststelle der Meinung ,es handele sich um  "Fake-News". Auch weil die offizielle Meinung vertreten wurde, dass das Thema schon im Jahre 2018 abschließend behandelt wurde. Aber gerade die Namensnennung der Behörde (das ehemalige BVA), die ab 01.01.2020 unter der Abkürzung "BAS" firmiert, zeigte auf, dass es sich doch um eine Meldung handeln müsse, die einen aktuellen Stand  (Januar 2020) ausweist. Die Vertreter der BfA DRV-Gemeinschaft im VR der BARMER sind bemüht, die notwendige Sachaufklärung zu betreiben.
 
Vorerst beruhigend scheinen die Worte des Vorstandsvorsitzenden der Kasse, Christian Straub zu wirken, der ausrichten ließ, dass die Vorwürfe der Aufsicht zurückgewiesen würden. Im Raum bleibt aber die Aussage bestehen, dass eine Forderung von 30 Millionen seitens des Amtes ,wohl aus dem Jahre 2013, geltend gemacht würde und das weitere Forderungen aus der Vergangenheit im Raum stünden.Die Kasse hat nach ihren Aussgen Klage gegen den Bescheid erhoben.
 
Die Mitglieder unserer Gemeinschaft im VR der BARMER sind um eine objektive Sachaufklärung bemüht und werden über den Ausgang des Verfahrens berichten. Eine steht jedoch für unsere Vertreter fest: Eine wie auch immer genannte Manipulation von Abrechnungsdaten zum Wohle der Versicherten der Körperschaft - also ein ungesetzliches Handeln von Verantwortlichen - wird nicht hingenommen und wurde im Jahre 2018 und später auch auf Nachfrage gegenüber dem Vorstand, von diesem glaubhaft zurückgewiesen.
 
 

   
   
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