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Sozialwahlen 2023 - Hochrechnungen deuten auf ein Ergebnis für die BfA DRV-Gemeinschaft hin, das die Spitze in der DRV Bund verteidigt! - Endgültige Zahlen werden nach dem 22.06. im Menü Sozialwahlen unter Ergebnis Sozialwahlen 2023 veröffentlicht!
   

GKV Allgemein

Wir berichteten unter Verfassungsrechtliche Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Anfrage der FDP im Bundestag. Nachstehend die Antwort der Bundesregierung. Die Antwort dürfte die Fragesteller nicht viel weiter bringen. Es bleibt abzuwarten welche tatsächlichen Schlüsse die Regierung aus den Urteilen und den Gutachten zieht und welche gesetzlichen Veränderungen vorgenommen werden müssten.

Vor 25 Jahren hat der Gesetzgeber mit Einführung der freien Kassenwahl und des Risikostrukturausgleichs (RSA) die gesetzlichen Krankenkassen in den Wettbewerb entlassen. Damit verfolgte er das Ziel, die Krankenkassen in ein Konkurrenzverhältnis untereinander zu stellen, um Innovationen im Gesundheitswesen, eine bessere Versorgung sowie Serviceorientierung gegenüber den Versicherten zu fördern.

Der Koalitionsvertrag führt für zun Thema morbiditätsorientierten Risikostrukturausgeleich (MorbiRSA) in der gesetzlichen  Krankenversicherung (GKV) aus:
 

"Unter Berücksichtigung der Gutachten des Expertenbeirats des Bundesversicherungsamtes (BVA) werden wir den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterentwickeln und ihn vor Manipulation schützen. Es wird eine regelmäßige gutachterliche Überprüfung gesetzlich festgelegt."

 

Der vdek (Verband der Ersatzkassen) und die Ersatzkassen muss eine besondere Anziehungskraft  auf ehemalige Ministerinnen und Bundestagsabgeordnete nach ihrer politischen Karriere ausüben.

Fing es mit Birgit Fischer (SPD), Gesundheitsministerin an, die als Vorstandmitglied zur BARMER ging (heute ist sie beim vfa (Verband der forschenden Pharmaunternehmen), so  folgt jetzt mit Biggi Bender (GRÜNE) eine Bundestagsabgeordnete dem Ruf des Ersatzkassenverbandes in Baden-Württemberg. Sie tritt dort zum 15.01.2018 die Leitung des Landesverbandes  an.

Nun geht das Gerücht um, dass auch NRWs ehemalige Gesundheitsministerin, Barbara Steffens (GRÜNE) zum 1.8. des Jahres dem Ruf des vdek erlegen ist. Es wird zwar behauptet, dass sie auch noch andere Angebote prüft. Aber wo Rauch ist, ist auch immer etwas Glut. Der 01.08. als kolportierter Dienstbeginn wäre ein Termin, der sich auch mit den Regelungen für ausgeschiedene Minister in NRW in Einklang bringen lässt.

Die letztgenannte Nachricht wird  sicherlich alle Beschäftigten bei den Ersatzkassen erfreuen. Müssen sie doch nicht mehr auf interne Ausschreibungen der letztgenannten Stelle beim vdek achten.

Die Bürgerversicherung stand auf der Agenda der SPD bei den heute abgeschlossenen Sondierungen für eine große Koalition. Auch wenn es in dem Grundsatzpapier keine Hinweise gibt, dass es eine Bürgerversicherung geben wird oder soll, so bleibt dieses Thema doch für  einen Koaltionspartner auf der Tagesordnung.
Der nachstehende Beitrag des stellv. Vorstandsvorsitzender der BfA DRV-Gemeinschaft ist keine generelle Aussage der BfA DRV-Gemeinschaft, sondern eine persönliche Darstellung des stellv. Vorsitzenden zu den Problemen der oder einer etwaigen Bürgerversicherung. Ein Diskussionsbeitrag, der - auch wenn es jetzt unmittelbar zu keiner Bürgerversicherung kommen wird - die Diskussion anregen wird.

(KHP) Jetzt liegt die Finanzstatistik der gesetzlichen Krankenkassen für das erste Quartal 2017 vor. Insgesamt wurde ein Überschuss von rund 612 Millionen Euro erzielt. Einnahmen von 58,2 Milliarden Euro standen Ausgaben von 57,6 Milliarden Euro gegenüber. Damit steigen die Finanzreserven der Krankenkassen auf 16,7 Milliarden Euro.

(Eigenbericht) Nach der aktuellen Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) haben die gesetzlichen Krankenkassen nach den vorläufigen Finanzergebnissen zum Ende des Jahres 2016 einen Überschuss von 1,38 Milliarden Euro erzielt. Die Finanzreserven der Krankenkassen sind auf insgesamt 15,9 Milliarden Euro gestiegen. Unter Berücksichtigung des Gesundheitsfonds beträgt die Gesamtreserve 25 Milliarden Euro.
 

Die Vorstandsbezüge der  Vorstände der gesetzlichen Krankenversicherung müssen aufgrund der gesetzlichen Regelungen jährlich veröffentlicht werden. Nachstehend sind die Vorstandsbezüge mit dem Datum der Veröffentlichung für einige Kassen aufgeführt.

 

Vorstandsbezüge ausgewählter Kassen in der Regel mit Stand 1.3.2017

Unser Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag für die BfA DRV-Gemeinschaft erneut mit dem Thema "Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)". Diese Thema ist wieder in der Diskussion. Dabei geht es immer um die Frage, gibt es für diese Leistungen einen Mehrwert für die Patienten.
 

Die BfA DRV-Gemeinschaft hat auch die Entwicklung der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) im Blick. Wir berichteten schon vor längerem über dieses Thema. (Siehe: Individuelle Gesundheitsleistungen - Abzocke oder.... )


In der Arztpraxis bekommt jeder zweite Patient IGeL-Leistungen angeboten, die privat zu zahlen sind. Dazu gehören Ultraschall-Untersuchungen, Lungen-Check, Früherkennungsuntersuchungen, EKG und weitere Angebote.

(Red.) In einer Pressemitteilung unterrichtet die TK, dass im vergangenen Jahr in ihrem Zuständigkeitsbereich 4400 Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler aufgetreten sind. Wie also die Mitteilung zu entnehmen ist , sind es also keine nachgewiesenen Behandlungsfehler. Diese Zahl ist aber nach Aussagen der TK um ein Viertel höher, als im letzten Jahr.
Dazu wird ausgeführt, dass diese Steigerung der Zahlen wohl der intensiven Aufklärung der Kasse im vergangenen Jahr über Behandlungsfehler und das Hilfsangebot der Kasse für den betroffenen Personenkreis geschuldet ist. So würden von den Versicherten vermehrt „Verdachtsfälle“ gemeldet.
Logo BARMERAm 03. Januar 2017 hat der Verwaltungsrat der BARMER über die zukünftigen Besetzungen des Gremiums, den Vorstandes und die Fusion der Kassen BARMER-GEK und Deutsche BKK zur BARMER beschlossen. Damit führt die Ersatzkasse wieder den Namen BARMER.
 
 
(siehe auch - Artikel nachstehend)
 
 

Die Vorstandsbezüge der  Vorstände der gesetzlichen Krankenversicherung müssen aufgrund der gesetzlichen Regelungen jährlich veröffentlicht werden. Nachstehend sind die Vorstandsbezüge mit dem Datum der Veröffentlichung für einige Kassen aufgeführt.

 

Vorstandsbezüge ausgewählter Kassen in der Regel mit Stand 1.3.2016

Paritätische Beitragszahlung

Einer aktuellen Meldung der Nachrichtenagentur Reuters zufolge will die Bundestagsfraktion der SPD die Rückkehr zur paritätischen Beitragszahlung beschließen und damit die zunehmende einseitige Belastung der Versicherten mit steigenden Zusatzbeiträgen beenden. Bis zum Beitragssatz von 14,6% zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag gemeinsam, also jeweils 7,3%. Der darüber hinausgehende Beitrag wird als Zusatzbeitrag allein von den Versicherten gezahlt. Dieser Zusatzbeitrag ist je nach Kasse in der Höhe unterschiedlich, weil die Kassen wegen der unterschiedlichen Risikostruktur höchst unterschiedliche Ausgaben haben. Gesunde Versicherte kosten wenig, kranke Versicherte viel.

Wir sind mit unserer Auffassung zur Fehlsteuerung des Morbi-RSA (Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich). Fakten in der Ärztezeitung dargestellt. bestätigen erneut, dass der Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds mehr als willkürlich erscheint. Siehe nachstehendes Zitat.  Zeit zum Handeln. Aber - wie ließ uns noch das BVA über seinen Präsidenten Plate ausrichten? Es besteht zurzeit kein Bedarf für eine Änderung. Derweil nimmt die Fehlsteuerung erheblichen Einfluss auf den Wettbewerb unter den Kassen.

Der Deutschlandfunk hat über den Preiskampf im Bereich der GKV einen interessanten Beitrag gebracht. Der auf der Website unter der Überschrift „Gesetzliche Krankenkassen Preiskampf im Gesundheitswesen“ nachzulesen ist.

 

big krankenkasse logo

Das OLG Hamm hat im Streitverfahren zwischen der Bundesinnungkrankenkasse Gesundheit (BIG ) und dem Ex-Vorstand der Kasse, Frank N. entschieden, dass der Vorstand der Kasse 4.6 Millionen Euro plus der Prozesskosten zu erstatten hat, da er nach Auffassung des Gerichts die Pflichten seines Dienstvertrages mit der klagenden Krankenversicherung schuldhaft verletzt habe.

Dieses Urteil zeigt auf, dass Vorstandsmitglieder nicht nur theoretisch sondern auch praktisch für ihre verwaltungsmäßigen Fehlhandlungen in Regress genommen werden können.

   
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