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Kurznachrichten
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Hohes Plus für Spahn
Deutlich mehr Geld als ursprünglich geplant kann Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ausgeben. Sein Etat wuchs binnen weniger Wochen um elf Milliarden Euro. Jeweils etwa 2,6 Milliarden davon sind für die Beschaffung von Impfstoffen und den zusätzlichen Kauf von FFP2-Masken vorgesehen (insgesamt gibt der Bund dafür mehr als 22 Milliarden Euro aus). Außerdem kann Spahn den Krankenhäusern zwei Milliarden Euro an Ausgleichszahlungen für deren Einnahmeausfälle zukommen lassen.
Hubertus Heil hat den größten Einzelplan
Der größte Einzelplan bleibt trotz der Coronakrise der Etat von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD). Fast 165 Milliarden Euro hat er unter seiner Verwaltung. Der Löwenanteil davon, nämlich 106 Milliarden Euro, geht als Zuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung. Und fast 24 Milliarden Euro werden für das Arbeitslosengeld II gebraucht.
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Wie man der nachstehenden Pressemitteilung des MDS Verwaltungsrates entnehmen kann, wird die Absicht des Bundesgesundheitsministers Spahn, den MDS zu reformieren, durch den Verwaltungsrat des MDS (Selbstverwaltung) mit der Aussage, dass das Reformgesetz "unnötig, untauglich und gefährlich" sei abgelehnt. Im Moment sieht es so aus, dass der Minister sich darauf konzentriert auf allen Ebenen in seinem Zuständigkeitsbereich die Selbstverwaltung zu entmachten. Nicht Stärkung der Selbstverwaltung, wie im Koalitionsvertrag ausgewiesen ist, sieht dieses Vorgehen nicht aus. Ew wundert da, dass der Koalitionspartner so still ist.
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Das Bundessozialgericht hat über den sozialversicherungspflichtigen Status der Honorarärzte in Krankenhäusern. Auch wenn nicht alle Fälle damit rechtssicher für die Zukunft bewertbar sind, so ist doch eine bessere Einschätzungsmöglichkeit des Personenkreises der Honorarärzte in der Sozialversicherung gegeben. Es war ein langer Streit, der aufgrund von Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung nun für viele Fälle entschieden wurde. In der Regel also ist dieser Personenkreis sozialversicherungspflichtig zur GKV, RV und zur BA (Arbeitslosenversicherung)
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Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion geantwortet. Hier geht um Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes gegen erhöhte Abwesenheitszeiten aufgrund von Krankheiten. Wenn auch die Fragen bezogen sind auf die Beamten und ihre krankheitsbezogenen Abwesenzeiten.
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(Eigenbericht) Auf einer Pressekonferenz am 11. April dieses Jahres in Berlin hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) seine Arbeit im vergangenen Jahr in Zahlen dargestellt:
5,7 Millionen sozialmedizinische Stellungnahmen gab der MDK bundesweit für die gesetzliche Krankenversicherung ab. 2,5 Millionen Gutachten wurden für die Pflegeversicherung erstellt.
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Der „digitale Fortschritt“ in der Arbeit zwischen Institutionen mit einem ähnlichen Auftrag gegenüber ihren Versicherten endet fast unbemerkt in einer weiteren Zusammenarbeit zwischen der DRV und der VBL. Der Austausch der Rentendaten wird zu einem vereinfachten Antragsverfahren bei der Betriebsrente führen. So zumindest die Aussagen der an dem Prozess Verantwortlichen (DRV-Bund, Herr Dr. Stephan Fasshauer und VBL, Herrn Richard Peters, Präsident der VBL)
Wie der Presseerklärung zu entnehmen ist, wird sich der Prozess wie folgt entwickeln:
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Nicht nur gut gemeinte Dinge dauern in der Umsetzung häufig länger. Vor allem dann, wenn es so eine segensreiche Institution - wie es der Bundesrechnungshof (BRH) ist - sind, die einer Umsetzung schon im Vorfeld gefasster Beschlüsse der Selbstverwaltung im Wege stehen. Ein kleiner – kostenmäßig vernachlässigbarer – Betrag hat die Prüfer des BRH nach dem Beschluss des Bundesvorstand der DRV veranlasst einen Einspruch zu formulieren.
Dies, obwohl hier nachweislich, das Selbstverwaltgungsrecht greift und der veranschlagte Betrag zur Verbesserung der Gebrauchsfähigkeit des Rentnerausweises so gering ist, dass es keinen nachvollziehbaren Grund für dieses Zwischengrätschen der Revisoren gab oder gibt. Jetzt allerdings ist die Entscheidung gefallen. Mit der nächsten Rentenanpassungsmitteilung bekommen die Rentner ihren zeitgemäßen Ausweis, der für viele Veranstaltungen insbesondere im kulturellen Bereich zu materiellen Vergünstigungen der Rentner führt.
Die Information der DRV nachstehend zur Kenntnis.
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Rentenerhöhung zum 1.7.2016
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Die Rentenerhöhung zum 1.7. des Jahres fällt etwas höher aus, als dies von der Deutschen Rentenversicherung im November noch prognostiziert wurde. Es wird nach Aussage der Regierung eine Erhöhung von 2.1% im Westen und 2,5% im Osten geben.
Versichertenberater berichtet über seine Tätigkeit