Karl - Heinz Plaumann
    Bundesgesundheitsminister Spahn hat Eckpunkte für eine Pflegereform vorgelegt, die als Grundlage für die Gespräche mit dem Koalitionspartner SPD dienen sollen.  (siehe Interview in die BILD)

    Zunächst ist es zu begrüßen, dass der Bundesgesundheitsminister sich der Probleme der gesetzlichen Pflegeversicherung annimmt. Die Frage stellt sich aber sofort:  sind die beabsichtigten Maßnahmen  für die Betroffenen ausreichend?

    (Ein Beitrag von Karl-Heinz Plaumann, Direktor a.D - MDK (MD))

     

    Dieser Beitrag befasst sich mit den Kosten für stationäre Pflege, die auch in diesem Jahr weiter gestiegen sind. Der durchschnittliche Eigenanteil in der stationären Pflege beträgt bundesweit lt. Statistik des vdek durchschnittlich 2015 Euro monatlich.

    Da dürfte jedem klar sein, dass dies für die meisten Betroffenen nicht mehr verkraftbar ist.

    Der -Entwurf des BMG sieht vor, den pflegebedürftigen Eigenanteil, der für die Pflege in stationären Einrichtungen von den Betroffenen aufgebracht werden muss, auf maximal 700 Euro pro Monat und auf längstens 36 Monate zu begrenzen (=maximal 25200 Euro). Auf den ersten Blick ist das sehr erfreulich – aber der Vorschlag bezieht sich nur auf die „Pflegeleistung“. Tatsächlich fallen aber weitere Kosten an, so für Unterkunft, Verpflegung und Ausbildungskosten.

    Hier ein konkretes Beispiel aus dem persönlichen Umfeld, das die heutige Situation veranschaulicht:

     

    Positionen

    Euro

    Pflegesatz Pflegegrad 5

    2.656,88

    Unterkunft

    363,52

    Verpflegung

    327,32

    Ausbildungsumlage

    38,03

    Ausbildungsumlage AFBW

    47,76

    Investitionskosten

    606,57

    Insgesamt

    4.040,08

    Abzüglich Kostenbeteiligung Pflegekasse

    2.005,00

    Verbleibt Eigenanteil Versicherte/r

    2.035,08

    Der Eigenanteil wird monatlich von der Pflegeeinrichtung in Rechnung gestellt und muss von dem Versicherten bezahlt werden.

    Wenn man davon ausgeht, dass im häuslichen Umfeld Kosten für Unterkunft (Miete) und Verpflegung   sowie auch Mittel für Kleidung und für Körperpflege anfallen, dann sind die wirklichen  Kostentreiber neben den Pflegekosten, die Ausbildungsumlagen und vor allem, die Investitionskosten.

    Es ist unverständlich, dass die Investitionskosten auf den Versicherten und die Betroffenen abgewälzt werden. Die Länder verweigern bisher die Übernahme dieser Kosten. Das darf - aus unserer Sicht - so nicht bleiben. Auch wenn wir feststellen müssen, dass im Rahmen der Krankenhausfinanzierung ein ähnliches Verhalten seitens der Länder an den Tag gelegt wird.

    Bei einem inzwischen festgestellten Anteil von 40%  privater Träger an den Pflegeeinrichtungen ist natürlich auch die Frage von Relevanz:

    Wie hoch sind die Renditen im Pflegesektor? Und ist dieser Bereich, ein Bereich in dem Gewinnmaximierungen stattfinden sollen.

    Nach Informationen des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung befinden sich in der Tat nur noch

    • 5 Prozent der Pflegeheime im Besitz der Kommunen und
    • 53 Prozent im Besitz gemeinnütziger Organisationen

    In der Tat ist also der Anteil der privaten Träger auf 40 Prozent gewachsen. Darunter befinden sich vor allem Aktiengesellschaften die von Finanzinvestoren beherrscht werden, deren Ziel ist selbstverständlich hohe Renditen zu erzielen.

    Die Stellschrauben zur Verhinderung einer  Gewinnmaximierung sind die Personalkosten. Deshalb ist es richtig, den Wettbewerb um die geringsten Personalkosten zu unterbinden. Der Ansatz von Bundesgesundheitsminister Spahn ist aus unserer Sicht richtig, nur noch tarifgebundene Anbieter die Abrechnung von Leistungen in der sozialen Pflegeversicherung zu gestatten.  Dabei darf ein Mangel  allerdings nicht verschwiegen werden:: Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind (noch) nicht vorhanden.

    Fazit:

    Die Vorschläge des BGM gehen in die Richtung des Grundsatzpapiers, das die BfA DRV-Gemeinschaft auf ihrer Organmitgliedertagung erarbeitet und auf der anschließenden Mitgliederversammlung beschlossen hat. Insoweit wird die Initiative von Gesundheitsminister begrüßt. Es der Weg in die richtige Richtung. Sie trägt dem Tatbestand Rechnung, dass das heutige Konstrukt der Pflegeversicherung in eine Richtung entwickelt wird, die für 90% der Versicherten den Weg in die Sozialhilfe / Grundsicherung vermeiden hilft.

    Die BfA DRV-Gemeinschaft hat die Belastungen der Versicherten in den Pflegeeinrichtungen schon seit längerem thematisiert und wird ihren Vorschlag die Pflegeversicherung in „Vollkaskoversicherung“ umzuwandeln weiter verfolgen.

     


     

    Presseerklärung des vdek vom 05.10.2020

    Interview mit Minister Spahn mit der BILD

    Organmitgliedertagung 08.11.2019

    Mitgliederversammlung-08.11.2019

    Eckpunkte dargestellt und bewertet durch vdek

     
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