HaendeZu Beginn der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode hatten sich die Koalitionsparteien u.a. zum Ziel gesetzt, eine Reform der Pflegeversicherung zu verabschieden.
     
    Wenige Wochen vor Ende der jetzigen Regierungszeit wurden in den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) Änderungsanträge zur Pflegeversicherung angehängt und vom Bundestag am 11. Juni 2021 beschlossen.

     
    Hier die wesentlichen Fakten:
     
    • Ab 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die nach Tarifvertrag zahlen.
     
    • Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen werden ab 2022 begrenzt. Im ersten Jahr vollstationärer Pflege wird ein Zuschuss von 5 % zu den Eigenanteilen gezahlt, von 12 bis 24 Monate sind es dann 25%, ab 24 bis 36 Monate 45% und danach 75% der jeweiligen Eigenanteile. Die Pflegekassen sollen per Gesetz die Zuschüsse zahlen.
     
    • Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung wird für Kinderlose ab 2022 um 0,1 Punkte auf 3,4% erhöht.
    • Der Zuschuss aus Steuern beträgt 1 Milliarde Euro jährlichab 2022.

    Einhellig zu begrüssen ist aus Sicht der BfA DRV-Gemeinschaft die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tariflohn. Diese Regelung war mehr als überfällig und trägt hoffentlich zu einer höheren Attraktivität des Pflegeberufes bei.

    Aber was fehlt an diesem Reform-Einstieg ?

    Da ist zunächst die Finanzierung. Es wird sich eine Milliardenlücke ergeben. Der GKV-Spitzenverband beschreibt in seiner Pressemitteilung vom 23. Juni 2021 die Finanzlage in der Pflegeversicherung als „dramatisch“. Das laufende Jahr wird in der sozialen Pflegeversicherung mit einem Defizit von 1,9 Milliarden Euro abschliessen. Mit den gesetzlichen Massnahmen entstehe eine kurzfristige Finanzierungslücke von etwa 3,5 Milliarden Euro.
     
    Der Zuschuss aus Steuern ab 2022 in Höhe von einer Milliarde Euro (ohne Dynamisierung) und die Erhöhung der Beiträge für Kinderlose kann das Defizit bei weitem nicht kompensieren. Allein schon aus finanzieller Sicht wird die nächste Bundesregierung das Thema schnell wieder auf den Tisch bekommen.

    2020 waren 4,2 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Davon werden 3,3 Millionen ambulant versorgt. Die letzte Anhebung des Pflegegeldes war 2017! Damit gehen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in dieser Runde  leer aus.

    Angesichts der demographischen Entwicklung ist es an der Zeit, die private Pflegeversicherung am Solidarausgleich mit der sozialen Pflegeversicherung zu beteiligen.

    Verbindlich muss für die Bundesländer festgelegt werden, endlich die Investitionskosten zu übernehmen. Jetzt zahlt der Pflegebedürftige in der stationären Pflege im Bundesdurchschnitt 458 Euro monatlich. Schon ordnungspolitisch stellt sich die Frage nach der Legitimation, die Investitionskosten auf den Pflegebedürftigen oder seine Angehörigen abzuwälzen. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Billigung dieses Gesetz am 25. Juni 2021 durch den Bundesrat mit der Anmahnung weiterer Reformschritte. So müsste die häusliche Pflege spürbar entlastet werden. Ausserdem sei die weitergehende Steuerfinanzierung zwingend zur Stabilisierung der Pflegeversicherung notwendig. Von der Übernahme von Investitionskosten ist aber keine Rede.

    Das Vorhaben, die Bezahlung der Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen aus Mitteln des Bundes vorzunehmen, wurde fallen gelassen.

    Fazit:

    Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, das zeigen die aufgezeigten Defizite, wird und muss bei einer neuen Regierung mit Priorität auf der Agenda stehen. Den Leistungen der Pflegeversicherung muss zwangsläufig auch eine adäquate Finanzierung gegenüber stehen.

    Der Vorstand der BfA-DRV-Gemeinschaft bringt sich aktiv in die politische Diskussion ein und wird seine Forderungen gegenüber den politisch Verantwortlichen verstärkt nach der Bundestagswahl vorbringen.


    Karl Heinz Plaumann
     
     
     
    Karl-Heinz Plaumann
    stellv. Vorsitzender der BfA DRV-Gemeinschaft
     
     
     
     
     
     
     
     
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