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    Die Presseabteilung der TK gab in einer Presseerklärung bekannt, dass sich die neu gewählten Vertreter für den Verwaltungsrat am 28./29.09. fristgemäß konstituieren. Dies für die kommende Wahlperiode,´die gesetzlich normiert sechs Jahre dauert. Daneben wurden Aussagen zur Wahlbeteiligung und zur Onlinewahl getroffen, die wir hier auf der Basis der von der TK genannten Fakten der eigenen Wahl zum Verwaltungsrat der TK einer Bewertung unterziehen wollen.
     
    Die TK schreibt unter dem 09.06.

    Das Endergebnis der Sozialwahl bei der Techniker Krankenkasse (TK) steht fest: Insgesamt rund zwei Millionen Mitglieder der TK haben 2023 ihre Stimme abgegeben, das sind etwa 400.000 Stimmen weniger als bei der vorherigen Sozialwahl im Jahr 2017.  

    und weiter

    Positives Fazit zum Modellprojekt Online-Wahl 

    Im Rahmen eines Modellprojekts konnten die TK-Mitglieder in diesem Jahr alternativ zur Briefwahl erstmals online ihre Stimme abgeben. Hiervon machte etwa ein Zehntel der Wählenden Gebrauch (200.080 Mitglieder). "Die TK hat sich lange dafür eingesetzt, dass Wahlberechtigte bei der Sozialwahl auch online abstimmen können. Umso mehr freuen wir uns, dass so viele dieses Angebot genutzt haben", so Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK und Vorsitzender des Wahlausschusses. "Gerade in Zeiten abnehmender Teilhabe in vielen Bereichen von Politik und Gesellschaft sollten Mitsprachemöglichkeiten wie diese einfacher gestaltet und an die Lebenswelt der Wahlberechtigten angepasst werden - eben auch mit einer digitalen Wahloption." 

    Die Wahlbeteiligung insgesamt, also per Brief und online, liegt bei 23,45 Prozent. 

     

    Beschäftigen wir uns zuerst mit den Fakten:

    Rund 8,6 Millionen Mitglieder konnten 2023 bei der Techniker Krankenkasse darüber entscheiden, wer sie und ihre Anliegen im ehrenamtlichen TK-Verwaltungsrat vertreten soll. Ein Modellprojekt ermöglichte ihnen, alternativ zur Briefwahl erstmals auch online abzustimmen.

    Insgesamt machten rund zwei Millionen TK-Mitglieder von ihrem Stimmrecht Gebrauch. Die Wahlbeteiligung lag bei  23,45 %,. Von diesen Wählern haben 200 080 Mitglieder ihr Stimmrecht über Onlinewahl ausgeübt. Das sind 2,33 % der Wahlberechtigten.

    Wie man bei einem solchen Ergebnis von einem Erfolg der Onlinewahl sprechen kann, entzieht sich der Wertung eines Normalbürgers. Hier ist sicherlich die Presseabteilung der TK dem verordneten (?) Grundsatz „think positiv“ (denke positiv) der Verantwortlichen der Kasse gefolgt.

    Ist schon die Wahlbeteiligung furchtbar, so ist die Nutzung der Onlinewahl ein Desaster. Schon aufgrund der eingesetzten Ressourcen, das sind nicht nur die finanziellen Mittel.

    Und dieses Ergebnis der Onlinewahlen ist nicht nur bei der TK zu verzeichnen,. So wie die uns bekannt wurde , ist die Quote bei den anderen Kassen auch nicht besser.  Im Vorfeld wurde dieses Wahlinstrument  als das Instrument dargestellt, das die Wahlbeteiligung in noch nie dagewesen Höhen treiben wird.  Die  schönste Aussage wurde zu diesem Thema  auf der Auftaktveranstaltung zur Sozialwahl am 20.04. im BMAS getätigt. Wurde dort doch ausgeführt, dass diese Onlinewahlen  quasi ein Testlauf seien für spätere Wahlen in Kommunen, Land und Bund. Estland ließ grüßen. Euphorie sollte verbreitet werden.

    Jetzt  ist klar, dass diese Aussage nur ein (frommer?) Wunsch war, ein Wunsch der von dem wesentlich größeren Problem ablenken sollte, dass der grundsätzlichen Vorgabe, überall die Wahl durchführen zu müssen. Nicht nur bei einem Träger von 16 in der Rentenversicherung und sechs Kassen von 96 Kassen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer will schon eine Wahl ernst nehmen, an der er gar nicht teilnehmen kann.

    Fazit

    Wie es jetzt scheint, war es eine Fehleinschätzung, davon auszugehen, dass man mit Onlinewahlen die Wahlbeteiligung steigern kann. Vielleicht war diese Onlinewahl ja auch nur als ein Bon bon gedacht für  diejenigen, die ein gerechtes Wahlrecht für alle einforderten. Vor allem eine Wahl bei allen Trägern der Sozialversicherung und nicht nur bei der DRV Bund und den Ersatzkassen. Wobei die DRV Bund sich an den Onlinewahlen nicht beteiligt hat. Weise Voraussicht?  Eine echte Wahlrechtsänderung war eben gegen die Gewerkschaften und den Arbeitgeberverband nicht durchsetzbar. Daher zur Vertuschung des Ganzen dieser so modern wirkende Ansatz der Onlinewahlen bei den Ersatzkassen. Estland lässt eben nicht grüßen. Aber zur Entschuldigung: Estland hat auch nur 1,331 Mio. Einwohner (2021) und nicht - wie bei uns - mögliche 60 Millionen Wahlberechtigte in der Sozialversicherung.

    Nur eines sollte jetzt nicht passieren, dass diejenigen, die sich bisher gegen eine wirkliche Reform der Sozialwahlen ausgesprochen haben, nun, mit dem Argument der geringen Wahlbeteiligung und der doch so hohen Kosten für diese Wahlen, Gehör  bekommen, um diese seit Einführung der Sozialversicherung bestehenden Wahlen abzuschaffen. Es kann eben nicht im Interesse der Versicherten sein, dass Einrichtungen, die noch nicht einmal zusammen 5,8 Millionen Mitglieder repräsentieren und der Staat (siehe BA)  über die soziale Selbstverwaltung bestimmen.

    Hier gilt es jetzt besonders wachsam zu sein.