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Sozialwahl 2023: Unsere Grundsätze

   
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Selbstverwaltung unsere Grundsätze
   
Änderung der Beschäftigungsverordnung im Bundesrat beschlossen
 
Berlin - In seiner letzten Sitzung im alten Jahr hat der Bundesrat der Veränderung der so genannten Beschäftigungsverordnung zugestimmt. Bisher konnten pflegebedürftige Menschen oder deren Familien osteuropäische Kräfte ausschließlich als Haushaltshilfen beschäftigen. Vermittelt wurden diese Kräfte auf dem in Deutschland einzig möglichen, legalen Weg: über die Bundesanstalt für Arbeit (BA). Nach dem Willen des Bundesrates sollen die Kräfte künftig auch "notwendige pflegerische Alltagshilfen" erbringen dürfen.
 
Mit der Veränderung der "Beschäftigungsverordnung" hat der Bundesrat den Einsatz osteuropäischer Hilfskräfte auch in der häuslichen Pflege ermöglicht. Bisher konnten Familien über die Bundesanstalt für Arbeit vermittelte osteuropäische Hilfskräfte ausschließlich als Haushaltshilfen beschäftigen. Nach dem Willen des Bundesrates sollen die Kräfte künftig auch "notwendige pflegerische Alltagshilfen" erbringen dürfen.

 
Die Beschäftigungsverordnung legalisiert in weiten Teilen, die durch Schwarzarbeit eingetretende Realität in der Pflege.  Die von der BfA-Gemeinschaft geforderte qualifizierte Pflege wird aber wohl mit dieser Erleichterung nicht erreicht. Aber daran kann man ja noch arbeiten.,
 

 

 


   
   
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