Der Petitionsausschuss hat sich mit einer Eingabe zur Anrechnung von Pflegezeiten für die Zahlung von Beiträgen für die Rentenversicherung beschäftigt. Es handelt sich hier zwar um einen Einzelfall der jedoch den Personenkreis der mit der Pflege im häuslichen Bereich Betroffenen bei einer Berücksichtigung des dargelegten Sachverhaltes entlasten könnte. Der Kreis der Betroffenen ist klein, so dass es möglich sein sollte, eine positive Regelung durch den Gesetzgeber zu treffen. Nachstehend der Bericht über den Sachverhalt aus der Sitzung des Ausschusses: