Unser Experte beschäftigt sich nachstehend mit den Fragen der Finanzierung der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung (SPV) , die insbesondere in den Reihen der FDP den Wunsch auf eine kapitalgedeckte Finanzierung hervorbringen. Er hat eine Stellungnahme Prof. Rürups im Handelsblatt als Ausgang für seine Betrachtungen genommen.
    Während insbesondere die Gewerkschaften und die stärkste Oppositionspartei anderer Auffassung sind. Bei der CDU/CSU, scheint es noch keine gefestigte Meinung zu geben,. Gerade Prof. Rürup war in der Vergangenheit ein Anhänger der Kapitaldeckung, Jetzt ist es interessant, seine Wende in dieser Frage zur Kenntnis zu nehmen. (Red.)
    (LCE) Das "Handelsblatt" berichtete über die Pflegeversicherung unter Hewranziehung der Aussagen von Prof. Rürup. Herr Prof. Rürup meint, der Zug für die Einführung einer vollen oder teilweise kapitalgedeckten sozialen Pflegeversicherung (SPV) sei abgefahren. Er wie auch andere Ökonomen hätten 1995 an die Architekten der SPV appelliert, die SPV nicht als rein umlagefinanziertes System einzuführen. Nun wäre es aber zu spät. (Recht hat er. Red.)
    Er meint: Das Zeitfenster für einen Umstieg zur Kapitaldeckung wäre aufgrund der seit Einführung der SPV (1995) erworbenen Ansprüche an das Umlagesystem dicht, auch wenn einige Ökonomen wie Bernd Raffelhüschen dies nicht wahrhaben wollten. Die Belastungen eines Umstiegs auf ein kapitalgedecktes System (nach dem Vorbild der privaten Pflegeversicherung) hätten sich bereits 2005 laut Jahresgutachten des Sachverständigenrates in einer Größenordnung von 10,5 Milliarden Euro pro Jahr bewegt, begründet durch

    a) die Kosten für alle vor 1951 Geborenen
    und
    b) den erforderlichen Sozialausgleich. Diese Kosten wären zwischenzeitlich deutlich angestiegen, so dass nur die Möglichkeit des Übergangs zu einer hybriden Finanzierung des Systems der SPV (kapitalgedeckte Ko-Finanzierung) bliebe.
    Die derzeit von der Regierungskoalition diskutierten Wege zu einer hybriden Finanzierung bewertet Prof. Rürup wie folgt. Überzeugend sei seines Erachtens keine der beiden Alternativen.

    I. Aufbau einer kollektiven Kapitalreserve (Vorschlag Karl-Josef Laumann)

    Idee:
    Aufbau eines Kapitalstocks unter dem Dach der SPV aus paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufzubringenden Beiträgen, um den Anstieg des Beitrages im umlagefinanzierten System zu dämpfen.
    Herrn Prof. Rürups Urteil:
    • Klärung der Frage, welche Jahrgänge per Zwangssparen zum Aufbau des Kapitalstocks herangezogen werden sollen und welche Jahrgänge vom späteren Abschmelzen profitieren sollen, elementar.
    • Abschmelzen des zum Beispiel von 2013 bis 2030 gebildeten Kapitalstocks bis zum Jahr 2050, ließe Beitragssatz im umlagefinanzierten System anschließend wieder nach oben springen, sprich die beabsichtigte Glättung über die Generationen (Generationengerechtigkeit) würde pervertiert: Die ersten Jahrgänge sparen und haben nichts davon, die nächste Generation wird entlastet, anschließend wäre die Pflegewelt wieder so, als hätte es die Veranstaltung gar nicht gegeben.
    • Mit einem Verzicht auf das Abschmelzen des Kapitalstocks belastete man die zwangssparende Generation deutlich, ohne die nachfolgenden Generationen spürbar zu entlasten. Ferner bliebe das Risiko einer politischen Zwangsentfremdung des Kapitalstocks unter dem Dach der SPV. [Alois Schumpeter: "Eher bringt man einen Pudel dazu, sich eine Wurstsammlung anzulegen, als ein Parlament dazu, bei vollen Kassen nicht neue Ausgaben zu beschließen.]
    II. Einführung eines obligatorischen Vorsorgesparens auf individuellen Konten (Bundesregierung)

    Idee:
    Obligatorisches Vorsorgesparen auf privatrechtlich geschützten Konten im Sinne eines Pflege-Riesters zur Finanzierung zusätzlich anfallender Leistungen im Pflegefall durch den Einzelnen.
    Herrn Prof. Rürups Urteil:
    • Aufgrund des geplanten Verzichts auf einen Sozialausgleich dürften die Sparraten kaum höher als 10 EURO monatlich liegen. Das angesparte Kapital werde folglich nur ausreichen, um für ein paar Monate Pflegeleistungen kaufen zu können.
    • Die Führung von Millionen individueller Sparkonten sei sehr aufwendig und aufgrund von Verwaltungskosten in Höhe von ca. 3 Euro ineffizient.
    Abschließend plädiert Herr Prof. Rürup die mit der Umlagefinanzierung der SPV (Ausgabevolumen: ca. 17 Milliarden EURO = 1/10 des Ausgabevolumens der GKV) verbundenen Probleme nicht zu dramatisieren: Bei einem Verzicht auf eine Reform stiege der Beitragssatz von aktuell 1,95% (Kinderlose 2,25%) auf 3 - 3,5% im Jahr 2050. Der damit verbundene Anstieg der gesamten Sozialversicherungsbeiträge um gut einen Prozentpunkt in 40 Jahren würde für sich genommen nicht die Wachstumschancen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährden.
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