Aus aktuellem Anlass veröffentlichen  wir die gemeinsame Presseerklärung des GKV Spitzenverbandes, des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienstleistungen e.V., Verband der privaten Krankenversicherung.

Die Richtung der Aussagen stimmt – so unsere Auffassung.

 

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG

 gkv spitzenverband logo
 bundesverbandprivaterAnbieterSozialerDienstLogo
 Verband der PKV Logo
 
 
{autotoc}

Pflegeselbstverwaltung stärkt Pflegebranche den Rücken - Umfangreiche Sofortmaßnahmen für die stationäre und ambulante Pflege beschlossen

 

Berlin, 19.03.2020: Die Gesundheit und eine qualifizierte Versorgung der rund vier Millionen Pflegebedürftigen stehen während der Corona-Pandemie mit an erster Stelle. Eine besondere Herausforderung für die gesamte Pflegebranche mit 11.700 vollstationären Pflegeheimen und über 15.000 ambulanten Pflegediensten. Um diese mitsamt ihren Pflegerinnen und Pflegern unkompliziert und vor allem schnell zu entlasten, wurden heute umfangreiche temporäre Sofortmaßnahmen für die stationäre und ambulante Langzeitpflege vereinbart. Der GKV- Spitzenverband und Vertreter der Pflegeeinrichtungen und –dienste wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) werden dabei durch das Bundesgesundheitsministerium unterstützt.

Pflegeversicherung sagt finanzielle Absicherung bei Corona-bedingten Mehrausgaben zu

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, unterstreicht die herausragende Leistung der Pflegebranche: „Pflegerinnen und Pfleger arbeiten in Zeiten der Corona-Pandemie am Limit, um die Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen. Wir entlasten – organisatorisch und finanziell – so gut wir können, und stabilisieren so im Hintergrund die pflegerische Infrastruktur. Die Pflegeversicherung ist in der Lage, die coronabedingten Mehrkosten aufzufangen.“

 

„Wir brauchen die klare Aussage, dass die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen Vorrang hat. Das heißt, es darf es keinerlei Diskussionen geben um gegebenenfalls nicht eingehaltene Personalregelungen oder Qualifikationsanforderungen. Unsere Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte benötigen jegliche Unterstützung ohne Wenn und Aber. Weder formale Anforderungen noch die wirtschaftliche Gefährdung der Pflegeeinrichtungen dürfen die mögliche Versorgung behindern,“ so Bernd Meurer Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste.

Es ist ein wichtiges Signal der Pflegeselbstverwaltung an die Pflegeeinrichtungen und –dienste, dass die Pflegeversicherung die finanziellen Sonderausgaben, die durch die Corona-Pandemie entstehen, übernehmen wird. Dazu gehören etwa Kosten für die Schutzausrüstung, also Handschuhe, Atemmasken und auch zusätzliche Desinfektion für die Pflegerinnen und Pfleger. Ebenso werden die Pflegekräfte in den Tagespflegeeinrichtungen weiter finanziert. Auch wenn die Einrichtungen schließen, kann dieses Personal anderweitig eingesetzt werden, etwa für die Versorgung in den Pflegeheimen.

Auch der alltägliche Arbeitsablauf wird organisatorisch vereinfacht

  • Bis Ende Mai 2020 wird – mit sofortiger Wirkung – der Pflege-TÜV, also die Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen, ausgesetzt; gleiches gilt für die Indikatorenerhebung zur Qualitätssicherung durch die Pflegeeinrichtungen Damit werden personelle Kapazitäten freigestellt, die in der direkten Pflege eingesetzt werden können.
  • Die Medizinischen Dienste werden aus Gründen des Infektionsschutzes keine persönlichen Begutachtungen in der ambulanten und stationären Pflege mehr durchführen. Damit die notwendigen Begutachtungen aber nicht gänzlich entfallen, wird auf ein telefonisches, leitfadengestütztes Vorgehen
  • Beratungsbesuche zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege müssen nicht stattfinden, die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen für Pflegebedürftige wie Leistungskürzungen bei fehlendem Nachweis werden
  • Verordnungen für die Häusliche Krankenpflege werden auch noch nach 14 Tagen von den Kassen
  • Pflegekräfte können flexibler eingesetzt werden und zusätzlich entstehende Personalkosten können der Pflegekasse in Rechnung gestellt

Pressekontakte

GKV-Spitzenverband | Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin; +49 30 206288-4213 Ansprechpartnerin: Janka Hegemeister - janka.hegemeister@gkv-spitzenverband.de

bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. | Friedrichstraße 148,

10117 Berlin; Tel.: +49 30 308788-60; Ansprechpartner: Uwe Dolderer - Dolderer@bpa.de

PKV - Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. | Unter den Linden 21, 10117 Berlin;

+49 30 20 45 89-44; Ansprechpartner: Stefan Reker - stefan.reker@pkv.de

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.