Zum 1. Januar 2017 wurden in der Pflegeversicherung die bisher geltenden drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Darauf hatte die Redaktion der BfA DRV-Gemeinschaft bereits hingewiesen. Diese Umstellung soll den Bedürfnissen der Menschen besser gerecht werden. In der Vergangenheit wurde oftmals von „Minutenpflege“ gesprochen, weil für die Alltagstätigkeiten Zeitvorgaben bestanden, um die Pflegestufe festlegen zu können.
     
    Jetzt liegt der Paradigmenwechsel darin, die Selbstständigkeit im Alltag festzustellen. Neben den körperlichen Erkrankungen werden jetzt auch psychische und kognitive Erkrankungen in der Begutachtung berücksichtigt. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren Ende 2015 knapp 2,9 Millionen Menschen pflegebedürftig. Geschätzte 1,6 Millionen an Demenz Erkrankte werden jetzt in die Pflegeversicherung mit einbezogen. 
    Übrigens werden drei Viertel aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt; 1,8 Millionen durch Angehörige.
    Entsprechend der Intention des Gesetzgebers haben die Krankenkassen als Pflegekassen den Betroffenen Ende letzten Jahres mitgeteilt, dass die Umstellung auf die neuen Pflegegrade „automatisch“ erfolgt. Einer erneuten Antragstellung bedarf es nicht. Auch darf es keine Schlechterstellung gegenüber den bisherigen Leistungen geben.
     
    Mit der Einführung des Pflegegrades 1 bekommen jetzt auch Personen Leistungen, die geistig und körperlich noch fit, aber motorisch eingeschränkt sind oder Schwierigkeiten bei der selbstständigen Bewältigung einer Krankheit haben. Generelles Ziel ist es, so lange wie möglich in den eigenen Räumen bleiben zu können.
     
    Sollten der Pflegebedürftige oder auch andere Personen feststellen, dass nach ihrer Auffassung die Einstufung nicht den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht, kann bei der Pflegekasse eine erneute Begutachtung beantragt werden. Ebenso ist eine Zweitbegutachtung möglich. Ein formloses Schreiben genügt.
     
    Ein neues Begutachtungsverfahren wurde notwendig
     
    Diese grundlegende Pflegereform stellte und stellt die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) vor neue Herausforderungen.
     
    Wie bereits festgestellt, wird nicht mehr nach dem Hilfebedarf in Minuten beurteilt (z.B. beim Waschen, Anziehen, Essen). Die Fragestellungen an die Gutachterinnen und Gutachter lauten jetzt:
     
     
    • Was kann noch selbstständig erledigt werden ?
    • Wie kann die Selbstständigkeit erhalten bleiben?
    • welche Unterstützungsleistungen sind angezeigt ?

    Die MDK haben mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen  neue Begutachtungs-Richtlinien erstellt. Das war die Basis, auf der die Gutachter seit Monaten geschult wurden. Auch in der personellen Ausstattung mussten sich die Medizinischen Dienste den neuen gesetzlichen Aufgaben stellen. Dabei ist noch nicht abschliessend zu ermitteln, wieviel Anträge auf Höhereinstufung oder neue Leistungen gestellt werden.
     
    Das neue Begutachtungsverfahren ist in vier Abschnitte gegliedert, nämlich
     
    1. - Informationssammlung
    2. - Befunderhebung
    3. - Bewertung der Beeinträchtigungen
    4. - Empfehlungen
     
    Letztlich geht es um die Gesamtgestaltung von Pflege, Betreuung und Entlastung.

    Weitere Hinweise zur Pflegebegutachtung sind im Internetportal der Medizinischen Dienste unter www.pflegebegutachtung.de erhältlich.
     
    III. Pflegestärkungsgesetz verabschiedet
     
    Eine erfolgreiche Pflegereform hängt auch von der Vernetzung zwischen den Versorgungsbereichen und der Optimierung der Versorgungsqualität ab. Am 16.12.2016 hat der Bundesrat auch dem III. Pflegestärkungsgesetz zugestimmt. Die grosse Pflegereform ist damit abgeschlossen. Damit ist jetzt auch verbunden, dass
     
    • die Kommunen  seit  Jahresbeginn 2017 eine zentrale Rolle bei der Beratung von Pflegebedürftigen, Personen mit Behinderung und deren Angehörigen  haben und dass
    • daneben die Aufgaben der Pflegekassen uneingeschränkt bestehen bleiben .

    Hierzu hatten wir bereits im Beitrag „ Ein drittes Pflegestärkungsgesetz kommt " berichtet.
     
     
    Karl-Heinz PlaumannKarl-Heinz Plaumann
     
     
     
    Der Autor ist
    Direktor a.D. eines MDK
    und
    Mitglied des Vorstandes der
    BfA DRV-Gemeinschaft e.V.
     
     
     
     
     
     
     
     
    Siehe auch:
     
    {dynlist=Pflege#}
     
     
     
     
    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.