Hier  haben wir ein paar Nachrichten  die Sie interessieren könnten.

Wir gehen davon aus: es klärt sich alles auf.
Wenn alle Nachrichten so oft wiederholt würden...
Eine - wie wir meinen - gute Nachricht....
 
Die neuen Rechengrößen für das Jahr 2023 sind seitens der Bundesregierung bekanntgegeben worden. Der Bundesrat wird sicherlich auch seine Zustimmung erteilen. Damit steht dann einer Anwendung für das Jahr  2023 nichts im Wege.

Rechengrößen der Sozialversicherung

 

2023 im Vergleich zu 2022

 

 

2022

2023

West

Ost

West

Ost

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Jahr

                 

Beitragsbemessungsgrenze

(ArV / AV)

 

7.050 €

 

84.600 €

 

6.750 €

 

81.000 €

 

7.300 €

 

87.600 €

 

7.100 €

 

85.200€

Beitragsbemessungsgrenze

(Knappschaft)

 

8.650 €

 

103.800 €

 

8.350€

 

100.200 €

 

8.950€

 

107.400 €

 

8.700€

 

104.400 €

Beitragsbemessungsgrenze

(Arbeitslosenversicherunq)

 

7.050€

 

84.600€

 

6.750 €

 

81.000€

 

7.300 €

 

87.600 €

 

7,100 €

 

85.200€

Beitragsbemessungsgrenze

(Kranken- u. Pflegeversicherunq)

 

4.837,50€

 

58.050€

 

4.837,50 €

 

58.050 €

 

4.987,50 €

 

59.850 €

 

4.987,50 €

 

59.850 €

Versicherungspflichtgrenze
(Kranken- u. Pflegeversicherung)

 

5.362,50 €

 

64.350€

 

5.362,50 €

 

64.350 €

 

5.550 €

 

66.600 €

 

5.550€

 

66.600 €

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

 

3.290€

 

39.480 €*

 

3.150 €

 

37.800 €

 

3.395€*

 

40.740€*

 

3.290 €

 

39.480 €

Geringfügigkeitsgrenze

450€

 

450€

 

520

 

520

 

Vorl. Durchschnittsentgelt / Jahr

38.901 €

43.142 €

 

Quelle: BMAuS 2021/2022 / Anmerkung: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. Alle Daten stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesregierung und des Bundesrates

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