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Linksfraktion: Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld soll wegfallen

Finanzen/Gesetzentwurf
 
Berlin: (hib/HLE/AW) Der steuerliche Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld soll gestrichen werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke und hat dazu einen Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts für Kurzarbeitergeld (17/255) eingebracht. Zwar ist das Kurzarbeitergeld selbst nicht steuerpflichtig. Es unterliege aber, erläutert die Fraktion, laut Einkommensteuergesetz dem Progressionsvorbehalt. Dieser Vorbehalt führe dazu, dass das Kurzarbeitergeld bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den persönlichen Steuersatz berücksichtigt werde. ”Dadurch erhöht sich der persönliche Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und es kann im Folgejahr zu Steuernachzahlungen kommen“, schreibt die Fraktion. Das Kurzarbeitergeld werde folglich indirekt besteuert. Daher müsse der Progressionsvorbehalt angesichts der wegen der Wirtschaftskrise stark gestiegenen Zahl der Kurzarbeiter abgeschafft werden. Die Beschäftigten, die ohnehin starke Lohnverluste hinnehmen müssten, dürften durch Steuernachzahlungen ”nicht noch einmal zur Finanzierung der Krise herangezogen werden“, fordert die Linksfraktion.