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Sozialwahlen 2023 - Hochrechnungen deuten auf ein Ergebnis für die BfA DRV-Gemeinschaft hin, das die Spitze in der DRV Bund verteidigt! - Endgültige Zahlen werden nach dem 22.06. im Menü Sozialwahlen unter Ergebnis Sozialwahlen 2023 veröffentlicht!
   

 Die Fraktion "Die Linke" hat auf der Basis der Stellungnahme des Instituts für Maroökonomie und Konjunkturforschung eine Anrage an die Regierung gestellt. Hier wird nicht nach dem Produkt als solches gefragt (siehe auch Bundeszentrale für Verbraucherschutz), sondern die Frage aufgeworfen, ob das Riestersparen die Konjunktur schwächt.  Die Antwort der Regierung liegt jetzt vor. Natürlich teilt die Regierung die Untersuchungsergebnisse des IMK {footnote}Institur für Makroökonomie und Konjunkturforschung{/footnote} 


Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/ELA/CHE) Die Bundesregierung schätzt die Gefahr gesamtwirtschaftlicher negativer Effekte durch das Riester-Sparen ”als gering ein“. Dies geht aus einer Antwort (18/376) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/185) hervor. ”Daher sieht sie keinen Anlass, die aus ihrer Sicht gesellschaftspolitisch notwendige und sinnvolle Förderung der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge in Frage zu stellen“, heißt es weiter.

 

Der Anteil der Ersparnisse am verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte sei seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2001 von 9,4 auf 11,2 Prozent im Jahr 2008 gestiegen. ”Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welcher Anteil der gestiegenen Sparquote seit 2001 auf erhöhtes Vorsorgesparen zurückgeführt werden kann“, heißt es in der Antwort. Den Aussagen einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung, nach denen das verstärkte Kapitalsparen Wachstumseinbußen mit sich bringe, stimmt die Bundesregierung nicht zu. Die Untersuchungen zum Anstieg der Sparquote und zu den Konjunktur- und Wachstumswirkungen greife zwar ”grundsätzlich interessante Fragen auf, vermögen aber im Ergebnis nicht nachhaltig zu überzeugen“.

 

Ferner bestätigt die Regierung in ihrer Antwort, dass die bei den Rentenanpassungen 2008 und 2009 ausgesetzte Wirkung der sogenannten Riester-Treppe ”nach geltendem Recht in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt“ werde. {footnote}Das bedeutet, wie schon beschrieben, dass die Rentner in den Jahren 2012 und 2013 - wenn überhaupt - nur eine kleine Rentenerhöhung bekommen.{/footnote}

 

 

 


   
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