Sächsische Friseurinnen, Berliner Wachleute, Hamburger Zimmermädchen: Sie alle verdienen trotz Vollzeitarbeit und Tariflohn so wenig, dass es kaum zum Leben reicht. Das zeigen Auswertungen desStatistik Kombilohn WSI-Tarifarchivs.* Nach Untersuchungen des Instituts Arbeit nd Qualifikation (IAQ) bekommen über fünf Millionen Arbeitnehmer in Deutschland weniger als acht Euro pro Stunde. Lohnt sich Arbeit nicht mehr, weil mit einem regulären Job weniger verdient wird, als ohne Arbeit im Hartz-IV-Bezug zu erzielen ist? „Wer arbeitet, steht am Ende immer besser da, als jemand, der nur Transferleistungen bezieht“, erklärt der Grundsicherungsexperte Helmut Rudolph vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Dafür sorgen die Verdienstfreigrenzen: Wenn ein Grundsicherungsbezieher arbeitet, bleibt ein Teil des Arbeitseinkommens anrechnungsfrei. Und jeder, der am Arbeitsmarkt nicht genug Einkommen erzielt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, hat Anspruch auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen. Dank Freibetrag steht ihm insgesamt ein höheres Einkommen zu als Hartz-IV-Beziehern ohne Job. Im Juni 2009 bekamen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 425.000 Vollzeitbeschäftigte ergänzende Hartz-IV-Leistungen. Zudem dürfte über eine halbe Million Beschäftigte einen Anspruch auf ergänzende Grundsicherung haben, ihn aber nicht einlösen – weil sie nicht wissen, was ihnen zusteht, sie aus Scham den Gang zum Jobcenter vermeiden oder sich die nötigen Formalitäten nicht zutrauen. Das ergibt sich aus Berechnungen der Verteilungsforscherin Irene Becker auf Basis des sozio-oekonomischen Panels.

     Hartz IV plus Niedriglohn: ein versteckter Kombilohn.

     

    Wachsender Niedriglohnsektor, Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse wie Minijobs oder Leiharbeit: All dies zwingt den Staat dazu, Steuergeld einzusetzen, damit das Lohnabstandsgebot gewahrt bleibt. WSI-Leiter Claus Schäfer erklärt: Hartz IV funktioniert in Kombination mit Niedriglöhnen wie „ein verstecktes Kombilohn-Programm“ zugunsten der Arbeitgeber – eine Konstruktion, die nach Forschungsergebnissen von WSI und IMK weit mehr Nachals Vorteile hat. In einer gemeinsamen Studie analysierten die Forschungsinstitute schon 2006 verschiedene Kombilohnprogramme und kamen zu einem skeptischen Schluss – „wegen erwiesener Wirkungslosigkeit“, was die Beschäftigung betrifft, und hoher Kosten für den Staat.

     

     

     

    Alternative: Existenz sichernde Einkommen durch Mindestlohn.

     

    Statistik Verteilung geringfügige Stundenlöhne 20 von 27 EU-Ländern haben Lohnuntergrenzen über gesetzliche Mindestlöhne gesichert. In den westeuropäischen Staaten liegen sie über 8,40 Euro pro Stunde. Forschungen des IAQ zeigen, dass die anderen Länder damit gut fahren. Die Befürchtung vieler deutscher Ökonomen, Mindestlöhne führten zu Arbeitsplatzverlusten, lassen sich empirisch nicht untermauern. WSI-Forscher Schäfer: „Ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland würde die Subventionierung nicht Existenz sichernder Löhne erheblich eindämmen.

     

    Kommentar:

    Wie das WSI feststellt, ist das Einkommen eines Beschäftigten immer höher, als das eines reinen Hartz IV - Beziehers. Wie richtig festgestellt wird, werden die geringfügig bezahlten Beschäftigten mit einem Aufstockungsbetrag durch den Staat versorgt. Wenn sie diesen Aufstockungsbetrag überhaupt in Anspruch nehmen. Wie schon früher große Personenkreise unter den älteren Bürgern nicht aus Scham als Rentner nicht zum Sozialamt gehen, beantragen heute wohl eine ganze Reihe von Bezugsberechtigten für einen Aufstockungsbetrag diese Zuwendung nicht. Es ist einfach notwendig, dass nicht durch Aufstockungsbeträge ein auskömmliches Einkommen erreicht wirde, sondern durch einen ausreichend dimensionierten Mindestlohn. Wird doch durch einen solchen Mindestlohn auch die Sozialversicherung (gesetzliche Rentenversicherung oder Krankenversicherung) gestärkt. Denn höhere Einkommen bringen auch höhere Beiträge für diese solidarisch finanzierten Versicherungen, Damit wird insgesamt die Sozialversicherung stabilisiert. Aber das interessiert die Abgeordneten der FDP nicht, da sie ja das solidarisch finanzierte System z.B. der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV ) zugunsten einer Kopfpauschale zerstören wollen. Dies alles um ihre Klientel, die Arbeitgeber zu entlasten. Allein der Tatbestand des wohl nicht finazierbaren Sozialausgleichs steht dem Ansinnen wohl im Wege. (siehe hierzu auch die Antwort des Finanzministerium auf eine kleine Anfrage)

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