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    Die Spitzen der Koalition haben sich auf eine Rentenlösung geeinigt, die Beschäftigten die Möglichkeit eröffnen soll den Ruhestand flexibel planen zu können. Es wird behauptet, damit könne man denjenigen helfen, die über das Datum des Bezuges der Regelaltersrente hinaus arbeiten wollen um dann eine höhere Rente zu bekommen. Dies allerdings kann man heute schon. Mit attraktiven Zuschlägen für die über den möglichen offiziellen Rentenbeginn hinausgehende weitere Beschäftigung wird ein Zuschlag auf die Rente bis zu 6% jährlich möglich. Doch die Inanspruchnahme dieser Regelung ist  nicht gerade berauschend.

     

     

    Bei den nun angestrebten Regelungen geht es wohl eher darum einen früheren Zeitpunkt des Rentenbeginns als sogenannte Teilrente zu ermöglichen. Mit dann einer rentenversicherungspflichtigen Weiterbeschäftigung mit einer geringeren Anrechnung der Bezüge auf die Rente. Die genauen Details werden wohl erst dem Gesetzentwurf zu entnehmen sein.

    Nachstehend in Stichworten die Pläne für eine Flexi Rente

    (Quelle ZDF.de)

     

    {slider  Arbeitende Rentner }

    Arbeitende Rentner: Rentner, die weiterhin arbeiten wollen, können den Vereinbarungen von Union und SPD zufolge künftig ihre Altersbezüge erhöhen, wenn sie freiwillig den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung um ihren Arbeitnehmeranteil aufstocken (Opt-In). Bisher müssen die Arbeitgeber Rentenbeiträge zahlen, ohne dass dies den arbeitenden Rentnern zugutekommt. Außerdem soll für zunächst fünf Jahre der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wegfallen, den Arbeitgeber zahlen müssen, obwohl Rentner keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben.

    {slider  Teilrentner }

    Wer vor dem Erreichen der Altersgrenze eine Teilrente bezieht, kann dazuverdienen. Die Regelungen sind aber so nachteilig ausgestaltet, dass er erst mit Verzögerung erfährt, um wie viel sein Verdienst die Teilrente mindert. Überschreitet er die starren Einkommensgrenzen, kann dies bedeuten, dass er Rückzahlungen leisten muss.

    Künftig sollen Einkünfte oberhalb von 450 Euro pro Monat gleitend bis zu einer individuellen Obergrenze (früheres Einkommen) mit 40 Prozent des Zuverdiensts auf die Teilrente angerechnet werden. Bei Überschreiten der Obergrenze fällt die Rente weg, weil dies einer Weiterbeschäftigung im früheren Umfang gleichkommt.

    {slider Hartz IV und Zwangsverrentung}

    Zwangsverrentungen von Hartz-IV-Beziehern sollen künftig dann nicht umgesetzt werden, wenn sie dazu führen, dass die Menschen auf Dauer auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sein werden.

    {slider  Folgen der Frühverrentung}

    Wer mit einer Frühverrentung rechnet, kann künftig schon von einem Alter ab 50 zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen, um die Abschläge zu mindern. Bisher geht das erst ab 55 Jahre.

    {/sliders}


    Fazit

    Arbeiten über das normale Rentenalter hinaus soll attraktiver werden. Geändert werden sollen dazu die Regeln für den Rentenbeitrag, wenn ein Arbeitnehmer nach Erreichen des Rentenalters Rente bezieht und noch weiterarbeitet. Bisher zahlte der Arbeitgeber seinen Teil des Rentenbeitrags ein, ohne dass die Rente des Betroffenen stieg. Künftig soll auch der Beschäftigte seinen Teil einzahlen können - beide Beitragsteile sollen dann rentensteigernd wirken.

     

     Siehe auch:

    {dynlist=Flexi-Rente}