Das Vorstandsmitglied der BfA DRV-Gemeinschaft, Gerhard Rimmele (stellv. Vorsitzender) beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Koalitionsvertrag und stellt diesen in seinen Aussagen den sozialpolitischen Grundsätzen unserer Gemeinschaft gegenüber. Das Ganze stellt er unter das Motto:

    Forderungen der BfA DRV Gemeinschaft von der Politik im Koalitionsvertrag zum Teil aufgenommen

     

    Die BfA DRV Gemeinschaft setzt sich für die sozialpolitischen Interessen der Versicherten und Rentner ein. In Ausfluss dieses Grundsatzes hat die Gemeinschaft in ihrem Programm viele grundsätzliche Aussagen getätigt, die sich jetzt zum Teil im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wieder finden. (das volle Programm, die Grundlage der BfA DRV-Gemeinschaft)
     

    Dabei handelt es sich um nachstehende Forderungen der BfA DRV Gemeinschaft zur GKV:

     

    • Gleichmäßige Beteiligung von Arbeitgebern und Versicherten an der Finanzierung ohne Überforderung der Versicherten.
     
    {slider Koalitionsvereinbarung zur Finanzierung in der Krankenversicherung:}

     

    Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen. Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert.

    {/sliders}

     

    • Forderungen der BfA DRV Gemeinschaft bei der Rente (hier sind nur die Forderungen aufgezeigt, die z.T. bei der Koalitionsvereinbarung berücksichtigt wurden):

     

    1. leistungsbezogene Renten für alle Erwerbstätigen
    2. weiterhin von Arbeitgebern und Versicherten gemeinsam finanzierte Leistungen
    3. Ausbau der Vorsorgeprogramme für Versicherte nach dem Grundsatz " Prävention vor Rehabilitation
     
    {slider Koalitionsvereinbarung bei der Rente u. Reha}

     

    • Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein. Dazu gehören die Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor Altersarmut.
    • Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein hohes Gut in unserem Sozialstaat. Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und bei Bedarf durch Steuermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird. Für die Sicherung des Niveaus bei 48 Prozent werden wir in 2018 die Rentenformel ändern
    • und parallel dazu eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ einrichten, die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 befassen wird. Sie soll eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorlegen.
    • Dabei streben wir eine doppelte Haltelinie an, die Beiträge und Niveau langfristig absichert. Die Rentenkommission soll ihren Bericht bis März 2020 vorlegen. Ihr sollen Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft angehören. Die Rentenkommission soll die Stellschrauben der Rentenversicherung in ein langfristiges Gleichgewicht bringen sowie einen Vorschlag unterbreiten, welche Mindestrücklage erforderlich ist, um die ganzjährige Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern.
    • Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden.
    • Wir wollen die Rehabilitation in der Rentenversicherung weiter stärken und die in der vergangenen Legislaturperiode eingeführten Verbesserungen weiterentwickeln.

    {/sliders}

    • Forderungen der BfA DRV Gemeinschaft bei der Pflege:

     

    1. gemeinsame zukunftssichere Finanzierung durch Versicherte und Arbeitgeber sowie Dynamisierung der Leistungen
    2. qualitätsgesichertes Angebot von ambulanten und stationären Leistungen
    3. Schaffen von mehr Transparenz bei pflegerischen Leistungsangeboten
    4. Überarbeitung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit
    5. Rehabilitation vor Pflege durch systematische Erfassung des Reha-Bedarfs
    6. bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
     
    {slider Koalitionsvereinbarung bei der Pflege}
    • Eine gute und verlässliche Pflege ist für immer mehr Betroffene und ihre Angehörigen von zentraler Bedeutung. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir die Pflegeversicherung mit den Pflegestärkungsgesetzen grundlegend reformiert. Auch in den kommenden Jahren werden wir nicht nachlassen, die Pflege und die häusliche Versorgung zu verbessern, die Unterstützung für pflegende Angehörige auszubauen und die Arbeitsbedingungen von Fachkräften und Betreuern in der Pflege so attraktiv zu machen, dass ausreichend Menschen den Pflegeberuf ergreifen, beibehalten und damit die Versorgung sicherstellen. Dazu werden wir ein Sofortprogramm Pflege und darüber hinaus eine „Konzertierte Aktion Pflege“ zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Situation in der Pflege auf den Weg bringen.
    • Wir werden die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar verbessern. Es werden Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich ergriffen und dafür zusätzliche Stellen zielgerichtet gefördert. In der Altenpflege sollen die Sachleistungen kontinuierlich an die Personalentwicklung angepasst werden.
    • In einem Sofortprogramm werden wir 8000 neue Fachkraftstellen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen schaffen. Der dafür erforderliche finanzielle Mehraufwand soll durch eine Vollfinanzierung aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgen. Dem Sofortprogramm werden weitere Schritte folgen. 
    • Wir wollen in einer „Konzertierten Aktion Pflege“ eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Situation in der Altenpflege erreichen. Deshalb entwickeln wir verbindliche Personalbemessungsinstrumente, auch im Hinblick auf die Pflegesituation in der Nacht. Die „Konzertierte Aktion Pflege“ umfasst u.a. eine Ausbildungsoffensive, Anreize für eine bessere Rückkehr von Teil- in Vollzeit, ein Wiedereinstiegsprogramm, eine bessere Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten sowie eine Weiterqualifizierung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zu Pflegefachkräften.
    • Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Wir wollen angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen in der Altenpflege. Dafür schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen. Im Krankenhausbereich werden wir eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen herbeiführen, verbunden mit der Nachweispflicht, dass dies auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Wir bitten die Pflegemindestlohnkommission, sich zeitnah mit der Angleichung des Pflegemindestlohns in Ost und West zu befassen. 
    • Wir werden die ambulante Alten- und Krankenpflege insbesondere im ländlichen Raum stärken. Dazu gehört u. a. eine bessere Honorierung der Wegezeiten, wenn die Versorgung nur mit längeren Anfahrtswegen sichergestellt werden kann.
    • Um Angehörige besser zu unterstützen, gehören insbesondere Angebote in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einer guten pflegerischen Infrastruktur. Wir wollen die o. g. Leistungen, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. Damit können wir erheblich zur Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege beitragen, die häusliche Versorgung stärken und pflegende Angehörige entlasten. Wir werden die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege stärken, indem wir eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen. Um die Situation pflegender Angehöriger zu verbessern, werden sie einen Anspruch auf medizinisch erforderliche Rehabilitationsleistung nach ärztlicher Verordnung erhalten. 
    • Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.
    • Wir wollen möglichst frühzeitig Pflegebedürftigkeit vermeiden. Dafür fördern wir den präventiven Hausbesuch durch Mittel des Präventionsgesetzes. Kommunen sollen mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Ausrichtung der pflegerischen Versorgungsangebote vor Ort im Rahmen der Versorgungsverträge erhalten.
    • Pflegebedürftige Menschen haben einen hohen Bedarf an medizinischen Leistungen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, Kooperationsverträge abzuschließen. 
    • Den Auftrag an Kassen und Krankenhäuser, Personaluntergrenzen für pflegeintensive Bereiche festzulegen, werden wir dergestalt erweitern, dass in Krankenhäusern derartige Untergrenzen nicht nur für pflegeintensive Bereiche, sondern für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden.

    {/sliders}

     

    Unsere BfA DRV Gemeinschaft findet sich mit vielen ihren Forderungen im Koalitionsvertrag wieder. Einige Punkte stehen noch aus und dafür wird sich die BfA DRV Gemeinschaft weiterhin für ihre Versicherten und Rentner einsetzen, so der Bundesvorsitzende der BfA DRV Gemeinschaft Hans Werner Veen. Er sagte, dass er sich mit der Mitgliedergemeinschaft weiterhin für die Interessen der Versicherten und Rentner einsetzen werde. Er danke auch allen Mitgliedern, Versichertenberatern, die sich für unsere Ziele in der Vergangenheit eingesetzt haben– wie wir wissen – auch in der Zukunft weiterhin einsetzen werden.

    Gerhard Rimmele

     

    Gerhard Rimmele

    stellv. Vorsitzender der

    BfA DRV-Gemeinschaft

    Mitglied im Vorstand der

    DRV-Bund

    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.