Sozialwahl 2023
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Der Wahlausschuss bei der DAK-Gesundheit hat am 09.01. in Hamburg über die eingereichten Listen zur Sozialwahl 2023 entschieden. Die Liste der BfA DRV-Gemeinschaft – DIE UNABHÄNGIGEN – wurde mit weiteren fünf Listen zur Wahl zugelassen. Die Position auf dem Stimmzettel für die Wahl wurde zugleich festgelegt. Sie entspricht in der Reihenfolge der Position, die von der einzelnen Liste bei der Wahl 2017 erreicht wurde. Danach wird die BfA DRV-Gemeinschaft auf dem Stimmzettel an 3. Stelle stehen.
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Die formal notwendigen Schritte auf dem Weg zur Sozialwahl im Mai 2023 erfolgten bei der DRV-Bund, dem einzigen Träger, bei dem in der Deutschen Rentenversicherung Urwahlen stattfinden werden. Bei allen Regionalträgern finden Friedenswahlen oder wie es auch heißt, Wahlen ohne Wahlhandlung statt.
Am 06.01. wurde in der Sitzung des Sozialwahlausschusses über die Zulassung, der sich zur Wahl stellenden Listen, in Anwesenheit des Bundeswahlbeauftragten, Peter Weiß, entschieden. Die Listen hatten ihre Unterlagen eingereicht und wurden durch die den Wahlausschuss begleitenden hauptamtlichen Beschäftigten beraten.
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Wie überall in diesen Tagen bei den Trägern der Sozialversicherung, die eine echte Wahl durchführen, tagte auch am 09.01.23 bei der TK der Sozialwahlausschuss mit der für diese Sitzung wichtigen Aufgabe, der Feststellung der Zulassung der eingereichten Listen zur Wahl am 31. Mai 2023. Die amtliche Feststellung lautet z. B. für die Liste der BfA DRV-Gemeinschaft wie folgt:
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Bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) tagte am 05.d Januar 2023 in Hamburg der Sozialwahlausschuss und stellte fest, dass die beiden eingereichten Listen (Arbeitgeber und Versicherte) den rechtlichen Bedingungen entsprechen. Mit dieser Feststellung ist verbunden, dass die auf den Listen vermerkten Kandidaten und Kandidatinnen mit Ablauf des Wahltages am 31. Mai 2023 gewählt sind und für die neue Wahlperiode bis 2029 ihr Amt in der Selbstverwaltung, hier die Vertreterversammlung ausüben werden.
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