Die Diskussionen zur Unabhängigen Patientenberatung (UPD) verliefen heftig. Ging es doch Interessierten darum zu beweisen, dass ein neuer Anbieter, die Sanvartis GmbH für die bisher von einer Bietergemeinschaft (bestehend aus Sozialverband VdK Deutschland, der Verbraucherzentrale Bundesverband und dem  Verbund unabhängige Patientenberatung) erbrachten Leistungen, nicht geeignet sei  die Leistungen der Patientenberatung  „unabhängig“ zu erbringen. Selbst der Bundestag, die Fraktion die Linke, beschäftigte die Bundesregierung mit einer Anfrage (18/5678 Antwort der Bundesregierung)

     

    Nach erfolgtem Ausschreibungsverfahren durch den GKV Spitzenverband  für die Zeit ab 1.1.2016 auf weitere 7 Jahre mit einem Volumen von 53 Millionen Euro, stellte sich heraus, dass die Sanvartis GmbH den Zuschlag erhalten würde.  Dieses Ergebnis wurde von der unterlegenden Seite juristisch  vor der Vergabekammer angegriffen. Ein zulässiges rechtliches Vorgehen, wie es nicht nur der Sprecher des GKV Spitzenverbandes feststellte. Die Vergabekammer hat das Ausschreibungsergebnis als Rechtens festgestellt. Eine Beschwerde dagegen wurde durch die klagenden bisherigen Berater nicht eingelegt.  Der Spitzenverband der GKV kann also den Auftrag für die nächsten sieben Jahre ab 1.1.16 vergeben.

    Sicherlich wird nicht nur die unterlegende Seite das Augenmerk darauf richten, dass die Patientenberatung tatsächlich im versprochenen Umfange und ohne Leistungseinschränkungen durch den Gewinner der Ausschreibung tatsächlich erbracht wird.

    Siehe auch:

    Unabhängige Patientenberatung – Zuschlag für Sanwartis (Spiegel Online)
    Vergabeverfahren bestätigt (kk-direkt)

    Trotz Bedenken – Sanvartis erhält Zuschlag für die Patientenberatung (Finanzen.de)

    Sanvartis sagt Neutralität zu (Ärztezeitung)

    Unabhängige Patientenberatung: Verbände bedauern Vergabeentscheidung (kk-direkt)

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