vbg logo Es ist erfreulich, dass der Gesetzgeber schnell auf die neuen Bedingungen der Arbeit im Homeoffice hinsichtlich des Versicherungsschutzes reagiert hat. Unsere Vertreter in der Vertreterversammlung (VV) der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) haben uns die nachstehenden Aussagen der VBG zu den Regelungen des Versicherungsschutzes in den häuslichen Arbeitsumgebung zugehen lassen.

 Der Gesetzgeber hat - also wie vorstehend ausgeführt - den Versicherungsschutz auf das Arbeiten im Homeoffice erweitert

Aus der Unterrichtung der VBG

Die Arbeit im Homeoffice wird den Körperschaften der gesetzlichen Sozialversicherung und ihren Beschäftigten auch nach der Coronavirus-Pandemie erhalten bleiben. Durch Gesetz wurden daher die sich aus der Möglichkeit seinen Arbeitsplatz in den bisherigen Privatbereich verlegen zu können ergebenen Probleme im Unfallversicherungsschutz geregelt. Versichert sind nun alle Wege im Haushalt, die dem betrieblichen Interesse dienen.

Aber: Wege, die darauf abzielen, eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen, sind nicht versichert.

Beispiele:

Annahme von Unterlagen

Wenn der Paketzustellservice während der Arbeitszeit an der Haustür klingelt, besteht auf dem Weg zur und von der Tür Versicherungsschutz, wenn sich im Paket arbeitsrelevante Dinge, wie etwa Bürounterlagen, befinden.

Aber: Für private Bestellungen oder bei der Paketannahme für die Nachbarn gilt das nicht.

Vom Homeoffice ins Büro

Suchen im Homeoffice tätige Beschäftigte das Unternehmen auf, um dort zu arbeiten, weil sie beispielsweise im Homeoffice IT-Probleme haben, sind sie auf dem Weg dorthin versichert.

Wege im Haus

Wer während der Arbeit von der Küche ins Arbeitszimmer geht, um dort an einer Telefon- oder Videokonferenz teilzunehmen, ist auf dem Weg gesetzlich unfallversichert.

Wege zum Betreuungsort der Kinder und zurück

Wer sein Kind zur Betreuung – etwa in den Kindergarten (KiTa) bringt, damit die berufliche Tätigkeit im Haushalt ausgeübt werden kann, steht auf diesen Wegen unter Versicherungsschutz.

Vom Homeoffice zum Termin

Auf dem Weg vom Homeoffice zu einem mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängendem Termin oder anderen beruflichen Treffen und zurück sind die Beschäftigten versichert.

Allgemeine Hinweise zur gesunden Arbeit am Homeofficearbeitsplatz im Video der VBG

 


 

Fragen der Einrichtung eines ordnungsgemäßen dem Arbeitsschutz entsprechenden Arbeitsplatzes wird bei einer Bewertung eines Unfalles mitberücksichtigt werden müssen. Da geht es auch um die Frage wer (ggf. auch regelmäßig) die Ordnungsgemäßheit des Arbeitsplatzes überprüft hat.

Noch liegen naturgemäß  keine Erkenntnisse aus der Praxis der Umsetzung des Gesetzes vor, so ist doch schon aus den Zeilen der VBG in ihrer Veröffentlichung zu erkennen, dass es sicherlich in der Zukunft nicht immer einfach sein wird, den versicherungsrechtlichen Anspruch sicher zu begründen. Häufig wird es da - wie auch schon bisher bei den betrieblichen Arbeitsunfällen - eines konkreten belegbaren Nachweises bedürfen.
 
 
 
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