Vorlesen

bundestagskuppel innenDie CDU/CSU hatte die Mitglieder der Selbstverwaltungen in der gesetzlichen Sozialversicherung eingeladen. Gefolgt sind dieser Einladung Verwaltungsräte der "Gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV), Mitglieder der Vertreterversammlungen und Vorstände der Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträger. Der Fraktionssaal im Deutschen Bundestag der CDU/CSU war bis auf den volker kauderletzten Platz gefüllt.

Die Begrüßung wurde vom MdB Schiewerling vorgenommen.  Er leitete dann über zu Grußworten des Fraktionsvorsitzenden, Volker Kauder der in launiger Art deutlich machte, dass er das Vorhaben zu einem solchen Kongress einzuladen skeptisch begleitet habe. Jetzt aber umso erfreuter sei, dass der Einladung seiner Fraktion so viele Selbstverwalter gefolgt seien. Er machte deutlich, dass es darauf ankäme die Sozialwahlen als Urwahlen auszugestalten und dass das Interesse an diesen Wahlen teilzunehmen bei den Versicherten geweckt werden müsse.

 

Vortrag Bundessozialministerin:

von der LeyenDas Impulsreferat hielt dann, die Ministerin Ursula von der Leyen (BMAS). Sie führte aus, dass es gilt das


- System der Selbstverwaltung zu erhalten
- dass zu hinterfragen sei ob die Organisation der Wahlen noch aktuell ist
- und das System noch ausreichend legitimiert sein.
- welch gesetzlichen Veränderungen vorgenommen werden müssen

Die Ministerin machte deutlich, dass das weibliche -Element in jedem Falle in den Selbstverwaltungsgremien gestärkt werden müsse. So wären auf der Arbeitgeberseite zurzeit  nur 13% und auf der Versichertenseite nur 21% der Mandatsträger Frauen.

Vortrag Wahlbeauftragter:

Gerald Weiß (CDU) als Wahlbeauftragter der Sozialwahlen 2011 ging dann in einigen Punkten seiner Rede auf die Ergebnisse des Berichtes über die Gerald WeißSozialwahlen , die Erkenntnisse die aus der Wahl gezogen wurden und welche Verbesserungen im Verfahren aber auch bei den Aufgaben der "Selbstveraltungsgremien" aus seiner Sicht und der seines Stellv. des ehemaligen MdB, Klaus Kirschner vorgenommen werden sollten. Sein dem  zuständigen Ausschuss  und dann der Öffentlichkeit  vorzulegender  Bericht wird folgende Kernaussagen enthalten:

Die Wahlen sollten sowohl für die Versicherten und die Arbeitgeber als Urwahlen durchgeführt werden. Dabei sollte auf den Stimmzetteln jeweils die doppelte Anzahlt an Kandidaten/innen stehen, als für das zu wählende Gremium vorgesehen seien.

Der Anteil der Frauen an den Mandatsträgern sollte erheblich gesteigert werden. (eine Quote wurde nicht genannt).

Die Aufgaben der Selbstverwaltung sollten nach dem Begriff der Subsidiarität  ausgeweitet werden. Prinzip: Was von der Selbstverwaltung nach grundsätzlichen Vorgaben des Gesetzgebers erledigt werden kann, sollte der Selbstverwaltung übertragen werden. Es gilt also der Selbstverwaltung  genommene Kompetenzen zurück zu delegieren und ihr neue Kompetenzen zu übertragen. So könne man sich z.B. vorstellen, dass die RV über die Höhe des Beitrages oder aber über die Höhe des Reha-Budget in der Selbstverwaltung entscheidet.

In der GKV könne man sich eine Rückkehr zur vollen Beitragsautonomie vorstellen.

Nicht nur dem Trend der Zeit entsprechend, sollte die technischer Voraussetzung geschaffen werden , die Stimmenabgabe per Onlineverfahren zu ermöglichen. Gerade bei der anzustrebenden Ausweitung der Urwahlen, wäre dies eine Möglichkeit, die Beteiligung an der Wahl zu erhöhen.

Foren und Diskussion:

Anhand der von der Politik und dem Wahlbeauftragten Äußerungen ergab sich in den Foren 1. RV + BGn und 2. GKV eine rege Diskussion. Aus unserer Sicht erstaunlich war:

  • Das die im Podium der RV+ BG sitzenden Vertreter der Versicherten (Buntenbach (RV) und Schröder (BG) und der Arbeitgeber (Gunkel)) sich unisono in der Rolle der Sozialpartner darstellten. (Zitat: Man weise auf die besondere Situation der Sozialpartner hin)

Diese Aussage ist aus unserer Sicht nicht ganz verständlich, da im Selbstverwaltungsrecht / Wahlrecht der Begriff "Sozialpartner" nicht vorhanden ist. Hier handeln alle Vertreter, ob aus den sog. Wahlen ohne Wahlakt (Friedenswahlen) oder aus Urwahlen hervorgegangen sind  als Vertreter ihrer Listen auch anhand ihrer Programme zum Wohle der von ihnen zu vertretenden Personenkreise.

  • dass die Bundesvorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung ausführte, dass sie für die Friedenswahl - also grundsätzlich gegen die Urwahl - plädiere, als ein erfolgreiches Modell. Dies z.B. mit der Begründung
  1. die Vertreterversammlung wäre weniger Parlament, mehr Konsensgremium
  2. die Urwahl führe dazu, dass die "Bänke" (hier ist sicherlich nur die Versichertenbank gemeint) nicht mehr so einheitlich auftreten würden, da sie durch eine ggf. Vielzahl von Listen zersplittert seien. (Zitat:  Je zersplitterte die "Bänke" sind um so schwerer wird es zu einem Konsens zu kommen, z.B. im den Bereichen Prävention oder Reha.
  3. In diesem  Zusammenhang wurde ausgeführt, dass  Arbeitnehmervereinigungen (gemeint sind sicherlich die Listen, die sich außerhalb der gewerkschaftlichen Seite an den Wahlen beteiligen) fehle die demokratische Legitimation.
  4. Das Vorhaben eine  Frauenquote einzuführen würde begrüßt. Auch die angedeutete geforderte Quote von Jugendlichen auf den Listen.
  5. Man warne bei einer Änderung der bisherigen Regeln vor einem Rückgang der Handlungsfähigkeit, einer Zersplitterung der Verantwortlichkeit durch viele neue Gruppen und vor der Inkompetenz der Vertreter, die sich aus einem vereinfachten Verfahren der Wahl, insbesondere neuer ausschließlich vorgesehenen Urwahlen.

Der Bundesvorstandsvorsitzende der Arbeitgeberin der RV (Gunkel) bekannte sich

  • zur Friedenswahl und verwies auf die schon heute im Arbeitgeberlager schwierige Lage bei der Aufstellung von Kandidaten/innen.  Dabei verwies er auf ein Gutachten aus der Vergangenheit, dass die Friedenswahl favorisiere und vor allem die Friedenswahl demokratisch legitimiert darstellte.

Warum der Arbeitgebervertreter Gunkel dann allerdings seine Wahl in den Vorstand der RV als weniger legitimiert dargestellt, weil er durch die Vertreterversammlung gewählt wurde kann nicht nachvollzogen werden.

  • Die Arbeitgeber wollen, wie von Gerald Weiß gefordert, zur Transparenz der Wahlakte zu den Listen bei den einzelnen Sozialversicherungsträgern - innerhalb der Arbeitgebergremien- beitragen.
  • Als Highlight kann die Aussage von Gunkel betrachtet werden, dass er sich für die RV ein Gremium wie den Verwaltungsrat in der GKV ausspreche. Sicherlich will er einen Teil dazu beitragen, dass die Selbstverwaltung in die Bedeutungslosigkeit absteigt. Da wäre es, ironisch ausgeführt,  dann schon besser, die Selbstverwaltung abzuschaffen. Besser wäre, der Selbstverwaltung der GKV wieder die Verfassung zu geben, die sie vor ihrer "Reform" gehabt hat.

Bei den in großer Zahl versammelten Friedenswahlbefürwortern im "Plenum" fiel es dann schon nicht mehr auf, dass die Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der Berufsgenossenschaften (Versichertenvertreter)

1. die Friedenswahl favorisiert  und

2. sich dazu verstieg, dass eine Urwahl eine Zersplitterung der Kräfte und ein absinken (Zitat: Listen würden zerschossen werden) der Kompetenz der Selbstverwalter bedeuten würde.

Begründet wurde das Bekenntnis zur Friedenswah u.a. damit, dass die Beiträge bei den Berufsgenossenschaften allein durch den Arbeitgeber getragen werden. Etwas konfus, allerdings ausgesprochen und damit steht diese Äußerung so  im Raum.

 


herrmann, neumannDiie BfA-Gemeinschaft ist der Auffassung, dass es verstärkt zu  Urwahlen kommen muss. Diese Aussage ist nicht neu, sie steht schon in unserem Programm. Die Friedenswahl sollte absolute Ausnahme bleiben.

Nur wenn alle Versicherten bei allen Sozialversicherungsträgern gleichzeitig wählen müssen, ob per Briefwahl oder per Online-Wahl,  ist sichergestellt. dass die Wahlen stärker ins Bewusstsein der Versicherten gelangen. Dazu gehört eine gute Öffentlichkeitsarbeit, nicht nur für die Wahl oder im Umfeld der Wahl , sondern es muss auch zwischen den Wahlterminen laufend eine Unterrichtung derMärtens u. Schäfer Versicherten über die Tätigkeit der Selbstverwaltungsorgane geben.

Nicht zu vergessen, dass es bei einer Neufassung des Selbstverwaltungsrechts auch eine Kompetenzerweiterung für die Mandatsträger in den Selbstverwaltungsgremien geben muss. Wir warten jetzt auf den offiziellen Bericht der Wahlbeauftragten Weiß und Kirschner  und werden uns in die weitere Diskussion einbringen. (unten haben wir das Video der Veranstaltung eingefügt)

Teilnehmer der BfA-Gemeinschaft:

Herbert Neumann, VV-Vorsitzender DRV-Bund
Rüdiger Herrmann, Fraktionsvorsitzender der VV - DRV-Bund
Cord Peter Lubinski, Vorstandsvorsitzender DRV-Bund
Günter Schäfer, Mitglied im VR DAK und Spitzenverband Bund der GKV