Ein Kommentar zu den Sozialwahlen 2017:

Was ist aus dem „großen Rad“ geworden?

Noch im Oktober letzten Jahres  schrieb der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Gerald Weiß, zu einer möglichen Reform der Sozialwahlen „Jetzt wird das große Rad gedreht“. Ein halbes Jahr später darf gefragt werden, wie sieht die Reform denn aus?

Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen statt. Immer wieder wird zwischen den Wahlen von einer „durchgreifenden“ Reform gesprochen. Der letzte große Akt einer Reform fand vor über 40 Jahren mit der Einführung der Briefwahl statt. Seitdem verdoppelte sich die Wahlbeteiligung. Sie lag 2011 bei 30 Prozent.

Im Koalitionsvertrag hatte die Große Koalition formuliert: „Wir wollen die Selbstverwaltung stärken und die Sozialwahlen modernisieren. Dazu wollen wir künftig Online-Wahlen ermöglichen, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen“. Auch sollte in der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit der Direktwahlen (Urwahlen) verbessert werden. Nicht zuletzt war vorgesehen, das repräsentative Verhältnis von Frauen und Männern in der Selbstverwaltung zu optimieren.

Position der BfA-Gemeinschaft

Der Vorstand der BfA-Gemeinschaft setzt sich konsequent für die Stärkung der Selbstverwaltung ein und fordert eine aktive, uneingeschränkte Wahlbeteiligung der Versicherten ein. Der Vorstand ist ein Verfechter von Urwahlen und nicht sogenannter Friedenswahlen, bei denen es nicht zu einer Wahlhandlung kommt.

Die Mitgliederversammlung der BfA-Gemeinschaft beschloss bereits im November 2013 in Köln eine Satzungsänderung, wonach Frauen angemessen in den Gremien vertreten sein müssen. Das war kein vorauseilender Gehorsam gegenüber dem Gesetzgeber sondern ein Gebot der Zeit.

Die Sozialpartner und die Politik

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände haben sich nachhaltig für die Beibehaltung der „Friedenswahlen“ ausgesprochen. Angesichts dieses klaren Votums wollte offensichtlich die Große Koalition kein Spannungsfeld gegenüber den Sozialpartnern aufbauen. Denn Sozialwahlen sind offensichtlich nur ein politisches Randthema. Also blieben noch die Themen Online-Wahlen und Frauenquote, die in einer SGB IV-Novelle behandelt werden sollten. Weil kein gemeinsamer Nenner in diesen Punkten innerhalb der Koalition zu erzielen war, wurde die Novelle ohne jede Änderung zu den Sozialwahlen verabschiedet.

Das Fazit
Die Vorbereitungen für die Sozialwahlen 2017 müssen nach dem Wahlkalender bereits in der zweiten Hälfte dieses Jahres beginnen. Trotz großer Ankündigung ist die Zeit für eine grundlegende Reform abgelaufen. Es bleibt damit für die nächste Wahl beim Status quo. Aber 2023 sind ja wieder Sozialwahlen!

Bis dahin kann ja „die Selbstverwaltung gestärkt“ und die Sozialwahlen könnten „modernisiert“ werden.

Plaumann

 

Direktor a.D.

Vorstandsmitglied der BfA-Gemeinschaft

 

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