Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen, Rita Pawelski hatte mit ihrem Stellvertreter, Klaus Wiesehügel Vertreter*innen aus den Selbstverwaltungorganen der Träger der Sozialversicherung  zu einer Veranstaltung eingeladen, die sich vordergründig mit der Frage der Onlinewahlen beschäftigen  sollte.  Für die Begrüßung der Teilnehmer*innen standen mit Grußworten bereit, die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner - zugleich als Gastgeberin im Hause des vdek - wie auch die Parlamentarische Staatssekretärin beim BMAS, Kerstin Griese bereit.  Es ließ sich nicht ganz vermeiden, dass neben dem Hauptthema "Onlinewahlen" für die Sozialwahl 2023 auch das Thema Stärkung der Selbstverwaltung angerissen wurde. Unseres Erachtens kam dieses Thema, welches im Koalitionsvertrag und der "Überschrift" Stärkung der Selbstverwaltung  allerdings in einem zu geringem Maße aufs Tapet. 
     
    Nach der Begrüßung durch die Bundeswahlbeauftragte, die in ihren einführenden Worten noch einmal auf das von den Bundeswahlbeauftragen vorgelegte 10-Punke Programm zur Reform des Sozialwahlrechtes und hier die aus der Sicht der Bundeswahlbeauftragten wichtigen Punkte, wie
     
     
    - Durchführung der Wahlen 2023 als Onlinewahlen
    - senken der Quoren für die Einreichung von Listen
    - keine Zusammenlegung von Listen auf dem Stimmzettel nach Einreichung der Listen
    - Festlegung einer Frauenquote die auf den jeweilig eingereichten Listen einzuhalten ist
     
     
    verwies. Danach versäumte sie nicht noch eindringlich auf das kleine Zeitfenster hinzuweisen, das dem Gesetzgeber für gesetzliche Veränderungen - insbesondere im Bezug zur Einführung von Onlinewahlen -  zur Verfügung steht.

    Nach den einführenden Worten der Bundeswahlbeauftragten begrüßte Ulrike Elsner, als "Hausherrin" die Anwesenden. Wie nicht anders zu erwarten bekannte sie sich als  hauptamtliche Verbandsobere des "vdek"  zu der Absicht Onlinewahlen endlich einzuführen. Das war eine leichte Aufgabe, da die Ersatzkassen im Bereich der GKV alle die Urwahl nach dem Motto "Ein Mitglied /Versicherter eine Stimme" seit Beginn an durchführen.
     
    Staatssekretaerin Kerstin GrieseDie für den Bundesminister Hubertus Heil eingesprungene parlamentarische Staatssekretärin, Kerstin Griese sprach in ihrem Grußwort von der Sozialversicherung als Stabilitätsfaktor im demokratischen Aufbau der Bundesrepublik. Dies sei eben dem Tatbestand zuzurechnen, dass tausende  von ehrenamtlich Tätigen eigenverantwortlich in den Sozialversicherungsträgern  hervorragende Arbeit leisten. Die Tätigkeit in der Sozialversicherung ist gelebte Demokratie.
     
    Für die Beratung lägen mehrere Vorschläge (zentrale) zur Modernisierung der Selbstverwaltung vor. Dabei kommt des dem Ministerium darauf an, dass in neuen Regelungen
     
     
    1. Regelungen zur Stärkung des Ehrenamtes enthalten seien. Hier z.B. eine gesetzliche Freistellungsregel.
    2. ein Recht auf Fort- und Weiterbildung ohne Nachteile für die betroffenen Personen enthalten ist
    3. auch verbessernde Regelungen für die Tätigkeit der Wahlbeauftragten kommen (Kompetenzerweiterung)
    4. erreicht wird, dass Frauen in den Gremien mehr zur Geltung kommen.und nicht zuletzte)
    5. Regelungen zu treffen, dass auch zwischen den Wahlen Veröffentlichungen aus der Selbstverwaltung erfolgen
     
    Zur Frage der Urwahlen vertrat sie die Ansicht, dass es die Verpflichtung zu Urwahlen aus ihrer Sicht heraus nicht geben werde, da die Friedeswahlen (genauer: Wahlen ohne Wahlhandlung) sich  bewährt hätten. Man wolle jedoch das Prinzip der Urwahlen fördern. Dabei auch darauf hinwirken, dass das Unterschriftenquorum gesenkt werde. Der Zutritt zur Wahl bei einem Sozialversicherungsträger könnte damit erleichtert werden. Ziel und Zweck einer Änderung im Wahlverfahren sei es auch, die Wahlbeteiligung zu erhöhen.
     
    Eine Diskussion zum Grußwort fand nicht statt, war ja aufgrund des Formats auch nicht zu erwarten. So konnte auch keine Antwort auf eine mögliche Frage, ob man denn schon an einem Gesetzesvorschlag arbeite?, weder gestellt und damit auch nicht beantwortet werden.
     
      Dr. Martin Heidebach
    Im Anschluss an die Grußworte kam Herr Dr. Martin Heidebach, Akademischer Rat, Institut  für Politik und Öffentliches Recht der Ludwig-Maximilians-Universität, München mit seinem Vortrag
     
    "Sind Onlinewahlen bei Sozialwahlen verfassungsrechtlich zurlässig?"
     
    zu Wort. In seinem sehr lebhaften Vortrag führte er als Kernpunkt aus, dass der Gesetzgeber einen großen Gestaltungsspielraum habe um die Wahlen bei den Sozialversicherungsträger und damit auch die Möglichkeit habe die Wahlen in Richtung Onlinewahl zu regeln. Alle grundsätzlichen Fragen, die sich aus dem Art. 38 GG und weiterer Rechtsprechung ergeben würden, könnten in einem "Online-Wahl-Gesetz" rechtssicher gestaltet werden. Zusammengefasst stellte er fest, dass ein Gesetz für die Einführung der Onlinewahl bei den Sozialversicherungsträgern ohne Einschränkung möglich sei.
     
     
    Vortrag als Audio
     
    "Erwartungen der Selbstverwaltung an eine Form des Sozialwahlrechts"
     
     
    Wie nicht anders zu erwarten, sprachen sich alle Teilnehmer der Runde der Selbstverwalter dafür aus, bei den nächsten Sozialwahlen Onlinewahlen einzuführen. Erfreulich war dabei, dass von Herrn Ide und Herrn Herrmann (BfA DRV-Gemeinschaft) ein klares Bekenntnis zur Stärkung der Urwahl ausgesprochen wurde. Für Frau König war die Quote besonders wichtig.
     
    Es war zu erwarten, dass in der Diskussion auch Themen angesprochen werden, die mit der Wahl unmittelbar im Bezug stehen. So wurde vom Arbeitgebervertrer Hansen die Aussage getätigt, dass man bei der Forderung nach einer Frauenquote realistisch bleiben  und dass man zur Bewältigung der Aufgabenerfüllung mehr Möglichkeiten des Einsatze von Stellvertretern vorsehen solle. Zugleich solle man die Sitzungsfrequenz herabsetzen um die Belastung der ehrenamtlich Tätigen herabzusetzen. (Bei der  letzten Aussage handelt es sich sicherlich um eine Aussage eines Multifunktionärs - widersprochen wurde ihr allerdings nicht).
     
    Ruediger HerrmannVon Rüdiger Herrmann (BfA DRV-Gemeinschaft)  wurde klargestellt,  dass es im Rahmen einer gesetzlichen Änderung zu einer Neuregelung für die Sammlung von Stütz-Unterschriften kommen muss, da es für die handelnden Personen im Vorfeld der Sozialwahl z.B bei der DRV  nicht ersichtlich ist, welcher Versicherte bei welchem Träger versichert ist. So wären allein in NRW vier Rentenversicherungsträger zuständig. Er schlägt in diesem Zusammenhang vor, was auch Grundlage des 10-Punkte-Papiers der Wahlbeauftragten ist - dass es allein genügen muss,  wenn die Stützunterschrift von einem Versicherten egal welcher Rentenversicherung gegeben wird.  Hindernisse in diesem Bereich gilt es abzubauen, wenn man das bürgerschaftliche Element hin zu mehr Urwahlen stärken will.
     
     
     
     
     
     
    "Reform der Sozialwahlen und die Bilanz der Fraktionen"
     
      Abgeordnetenrunde
    Es ist Sitzungswoche und die Damen und Herren Bundestagsabgeordneten stehen unter Sitzungsstress. So trafen die Vertreter des BT auch erst ein, als die Selbstverwalter ihre Diskussion beendet hatten, so dass sie deren Argumente und Hinweise nicht mehr zur Kenntnis nehmen konnten. Zudem stimmte die Liste der Teilnehmer nicht mehr mit den im Programm genannten Personen überein. Sowohl die SPD wie auch die FDP hatten kurzfristig Vertreter gesandt. Der  Diskussion bzw. der Aussagequalität der Äußerungen hat das nicht nennenswert geschadet. Waren doch keine klaren Aussagen und Absichten zu erkennen, die man in der Selbstverwaltung bis zur nächsten Wahl im Jahre 2023 einführen will. Man konnte den Ausführungen einzelner Personen entnehmen, dass es ein hin- und herschieben der Verantwortlichkeit zwischen den Ministerien BMI und BMAS gibt.  Oder aber auch, dass niemand eine Priorität für ein Onlinewahlverfahren gegeben sieht.
     
    Selbst außerhalb des Themas, aber im Zusammenhang mit dem Versprechen der großen Koalition, die Stärkung der Selbstverwaltung vorzunehmen, angesprochene Probleme zur Einschränkung der Selbstverwaltung, im Zuständigkeitsbereich des BMG liegend, wurden nicht so beantwortet, so dass die anwesenden Selbstverwalter aus der GKV davon ausgehen konnten, dass es hier zu einer für die Selbstverwaltung positiven Änderung nicht kommen wird. Allein der Vertreter der LINKEN zeigte da klare Kante und verwahrte sich dagegen, dass die Regierung Eingriffe in die Selbstverwaltung in der Zuständigkeit des BMG vornimmt. Seine Aussage: "Sonst wäre doch immer seitens der CDU ausgegeben worden "Weniger Staat", jetzt aber würde in ein funktionierenden System der Selbstverwaltung eingegriffen unter dem Motto: "Mehr Staat" ist erforderlich.
     
     
    Fazit / Kommentar
     
    Die Veranstaltung war sicherlich nötig, da sonst das Thema Onlinewahl überhaupt nicht in Betracht gezogen worden wäre oder nicht mehr rechtzeitig auf der  Agenda des Gesetzgebers landen kann. Die Auswahl bzw. das Erscheinen der Bundestagsabgeordneten hätte dem Anlass entsprechend kompetenter sein können. Schließlich war zu erwarten, dass auch die Themen zur Stärkung der Selbstverwaltung angesprochen werden. Die erwünschten Aussagen der Abgeordneten aber auch der Staatssekretärin hatten nicht viel konkrete Substanz. So konnte von keinem Vertreter aus der Politik die Aussage abgerungen werden, dass man sich jetzt auf den Weg begibt und die nötigen gesetzlichen Schritte  einleitet. Sei es durch die Fraktion oder aber durch das federführende Ministerium BMAS. Vertreter der Koalition waren ja schließlich als Verantwortliche, sowohl aus der Regierung wie auch aus dem Parlament anwesend.
     
    Eine zukünftige Veranstaltung sollte sich mit den anderen Forderungen der Bundeswahlbeauftragten wie auch der Selbstverwalter in der Sozialen Selbstverwaltung unter dem Motto: "Stärkung der Selbstverwaltung" beschäftigen und dazu dann die verantwortlichen Minister einladen, damit diese sich mit konkreten Aussagen zu beabsichtigten Veränderungen aber auch zu Nichthandeln äußern können und sich dann vor allem einer Diskussion mit den Fachleuten aus der Selbstverwaltung stellen können bzw. müssen. Es ist eben nicht  zielführend, wenn Ersatzvertreter oder gar nicht zuständige Abgeordnete sich mit "Nichtaussagen" produzieren. Diplomatie hin, Diplomatie her, hier ist eine klare Ansprache nötig.
     
     
     
     
     
     
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