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Sozialwahl 2023: Unsere Grundsätze

   
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Selbstverwaltung unsere Grundsätze
   

Die Vorstandssitzung in Stuttgart befasste sich in weiten Teilen mit der Vorbereitung der Sozialwahlen 2011. . Der Vorstand hat – wie er einem Schreiben des Bundeswahlbeauftragten entnehmen konnte – alle geforderten Unterlagen für die Anerkennung der allgemeine Vorschlagberechtigung nach § 48 c Absatz 1 SGB IV für die Teilnahme an den Sozialwahlen in 2011 eingereicht und wartet nun auf den Bescheid, dass dem Verein die allgemeine Vorschlagberechtigung erteilt wird.

 

Werner Veen, Klaus KirschnerAnlässlich der Sitzung war für einen Gedankenaustausch zum Thema Sozialwahlen der stellv. Bundeswahlbeauftragte, Klaus Kirschner anwesend. Er warb auch in unserer Vorstandssitzung wieder für ein möglichst große Anzahl von Urwahlen bei den Trägern der Sozialversicherung. Das Prinzip der Friedenswahlen sollte die Ausnahme sein. Der Vorstand konnte gegenüber Klaus Kirschner feststellen, dass das Prinzip der Urwahlen von Seiten der BfA-Mitgliedergemeinschaft – wie schon in der Vergangenheit wiederholt geäußert – unterstützt wird. So beabsichtigt die BfA-Gemeinschaft e.V. nach Eingang der allgemeinen Vorschlagberechtigung zu prüfen, bei welchen weiteren Versicherungsträgern die BfA-Gemeinschaft zur Wahl antreten will.

 

Der Vorstand hat eine Überarbeitung der „Ziele und Grundsätze“ vorgenommen. Diese Ziele und Grundsätze die Handlungsanweisung nicht nur für die Vereinsmitglieder, sondern insbesondere Vorgabe für alle in den Verwaltungsräten, Vorständen und Vertreterversammlungen tätigen Mitglieder der BfA-Gemeinschaft.

 

 


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