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Sozialwahl 2023: Unsere Grundsätze

   
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Selbstverwaltung unsere Grundsätze
   

lubinski

yasmin fahimi

 

Am 31.10. übereichte die Staatsekretärin Fahimi (re.) anlässlich der Sitzung des Sozialbeirates unserem Mitglied, dem Vorsitzenden der DRV-Bund Cord Peter Lubinski (li) die Ernennungsurkunde zur Berufung in den Sozialbeirat der Bundesrepublik Deutschland. Für unser Mitglied ist es die zweite Berufung in das Gremium. Neben Lubinski erhielten die Ernennungsurkunde, Herr Christian Amsinck, Frau Prof. Dr. Ute Klammer, Herr Christoph Ehlbrecht zum ersten Mal und Herr Alexander Gunkel für eine weitere Amtsperiode.


Der Sozialbeirat besteht seit 1958 und ist somit das älteste Beratungsgremium, für die gesetzgebenden Körperschaften und die Bundesregierung in Deutschland. Er besteht aus insgesamt zwölf Mitgliedern, die sich aus je vier Versicherten- und Arbeitgebervertretern, drei Wissenschaftlern und einem Vertreter der Deutschen Bundesbank zusammensetzen. Der Sozialbeirat erstellt u.a. jedes Jahr ein Gutachten über den Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung. In diesem Jahr wird der Sozialbeirat auch den Alterssicherungsbericht der Bundesregierung in seinem Gutachten mit berücksichtigen.

   
   
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