Nun ist es soweit, das neue Direktorium ab 01.01.2017 ist installiert. Mit Frau Roßbach (Präsidentin) und Frau Gross sind neben Herrn Schillinger nunmehr 2 Direktionsposten mit Frauen besetz. Das ist eine Quote von 66,67 %!

    Nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen gilt dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen. Etwa 3500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, sich eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen zu setzen. Und auch für den öffentlichen Dienst gilt für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, ab 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze.

    In fast keinem Bereich der Wirtschaft wird aktuell die 30% Marke erreicht. Die DRV-Bund beweist hier, wie zukunftsorientiert gehandelt wird.

    Aktuell wird ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit erarbeitet. “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ - so das Credo.
    Für die DRV-Bund schon lange mehr kein Thema. Die geltenden Tarifbestimmungen gelten in allen Bereichen für alle Beschäftigten gleichermaßen. Gender-Mainstreaming ist eine Selbstverständlichkeit.

    Also alles wunderbar? Die DRV-Bund eine Vorzeige-Organisation?

    Die BfA DRV-Gemeinschaft hat allerdings doch ein Feld für zeitgemäße Verbesserungen entdeckt. Bei Stellenbesetzungen für Führungspositionen wird immer wieder ein Hochschulstudium oder vergleichbarer Abschluß gefordert.

    Tarifbbeschäftigte die über eine langjährige Berufserfahrung verfügen, ihr Fachgebiet sicher beherrschen, kompetent und flexibel sind kommen nicht zum Zuge. Warum? Weil sie diese formellen Voraussetzungen nicht erfüllen. Die Begründungen für dafür sind vielfältig (Laufbahnverordnung, Komplexität usw.) und würden in Ganzheit den Rahmen hier sprengen.

    Es gibt dazu eine Reihe von Fragen:
     
    • Können viele Tätigkeiten statt von Beamten/innen nicht auch von Tarifbeschäftigen ausgeführt werden?
    • Muss man für komplexe Sachverhalte tatsächlich studiert haben?
    • Reicht es nicht aus, wenn man sein „Handwerk“ beherrscht?
    • Ist eine geeignete Führungskraft nur, wer akademische „Weihen“ hat?
     
    Generell sollte der im Grundgesetz verankerte Grundsatz der Bestenauslese gelten. Es ist anzuerkennen, dass die DRV-Bund in dieser Frage einige Fortschritte gemacht hat. Von einem Durchbruch kann hier aber noch nicht die Rede sein. Es  besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Es wäre ein starkes Signal nach innen, Führungspositionen aus den eigenen Reihen, statt durch Externe, zu besetzen.
     
    MaD
     
     
    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.