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    191108 Bundesvorsitzender bei EinführungDie Veranstaltung wurde vom Bundesvorsitzenden, Hans Werner Veen, Bottrop eröffnet, der in seinen einleitenden Worten auf verschiedene Aspekte der Selbstverwaltung in den Sozialversicherungsträgern einging. So z.B,. den Angriff auf die Selbstverwaltung durch Veränderung der  bisher feststehenden Aufgaben. Gerade die Gesetzgebung des BMG im Bereich der MDK  (zukünftig MD) zeigt auf, dass man ein anderes demokratische Modell im Blickfeld hat, das mit den bisherigen demokratischen Grundsätzen nicht mehr in Einklang zu bringen ist.
    Dies zeigt sich nicht nur an Quotenregelung, die man ja begrüßen kann, wenn man denn  mehr Frauen in Verantwortung sehen will. Aber die Regelungen zur Begrenzung der Mandate oder der Höchstwahlzeiten gehen doch weit an den üblichen demokratischen Gepflogenheiten vorbei und es stellt  sich - ironisch gesprochen - die Frage, ob zukünftig die Abgeordneten des Bundestages, der Landtage  oder gar der Kommunalparlamente nach gleichen Kriterien gewählt werden. Mandatsbegrenzung oder zeitliche Begrenzung der Wählbarkeit sind  nach Auffassung der BfA DRV-Gemeinschaft keine Regeln, die in einer bürgerschaftlich demokratisch verfassten Gesellschaft Platz greifen dürfen. 
     
    Pflege / Beteiligung der Versicherten / Pflegekasse
     
    Klaus OverdiekDie Organmitgliedertagung beschäftigte sich dann mit dem Thema Pflege und deren verfassten Institutionen, den Pflegekassen. Der Vortragende, Klaus Overdiek, hauptberuflich als Leiter des Vertragsgebietes NRW bei der DAK-Gesundheit tätigt, führte in die Problematik der Diskussionen zur Veränderung der Pflegeversicherung ein. Ausgehend von den aktuellen Daten der Pflegeversicherung über die Anzahl der Pflegebedürftigen und der sich zukünftig entwickelnden Zahl ging er über zu den Kosten, die schon heute - sehr unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern - von den Pflegebedürftigen als Eigenanteil erhoben werden müssen. (Höchstbetrag in NRW ca. 2500 Euro per Monat Eigenanteil) Aufgrund der bekannten durchschnittlichen Rentenhöhe der Betroffenen ist davon auszugehen, dass bei Beibehaltung des bisherigen Systems, eine immer größere Anzahl von Pflegebedürftigen bei Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung in die Sozialhilfe (Grundsicherung) fällt.
     
    Dieser Tatbestand und der immer größer werden Personenkreis der in Haftung genommenen Kinder der Betroffenen hat, so der Vortragende, dazu geführt, dass auf Länderebene z.B. das Land Schleswig-Holstein am 12.04.2019 eine Vorlage in den Bundesrat eingebracht hat, die sich mit der Höhe der Beteiligung der Kinder an den Pflegekosten der Eltern beschäftigt. Dieser Ansatz ist jedoch nach Auffassung der Teilnehmer für den Bereich des Höhe Tagessatzes der für den Versicherten bleibt, nicht zielführend. Da wirkt z.B. die Regelung, die sich aus dem Pflegereport 2019 der DAK-G. ergibt wesentlich zielgenauer. Hier wird vorgeschlagen, den Pflegebedürftigen mit einem Grundbetrag zu belasten und die darüber hinaus gehenden Kosten auch aus Steuermitteln und nicht nur aus Beitragsleistungen zu begleichen.
     
    Das jetzt vorliegende Gesetz der GroKo (soll am 14,/15,11 beschlossen werden) geht hinsichtlich der Begrenzung der Eigenbeteiligung der Kinder den richtigen Weg, vernachlässigt allerdings das Grundproblem der steigenden Kosten in der Eigenbeteiligung. Hier z.B. schon kurzfristig mit einer Steigerung der Kosten durch die Anhebung der Personalkosten zu rechnen, die sich aus der Absicht ergeben, den Beruf des Pflegers interessanter zu machen und dafür die Gehälter des Pflegepersonals als einen Schritt anzuheben.
     
    Auszug aus dem Pflegereport 2019

    Antrag S.-H. Bundesrat vom 12.04.19
     
    Website der DAK-G. mit Ausführungen zum Pflegereport
     
    Im Rahmen der Diskussion wurde deutlich, dass sich die Anwesenden Mitglieder aus den Verwaltungsräten der Krankenkassen und deren Widerspruchsausschüssen oder der Rentenversicherung deren Vertreterversammlung/Vorstand  und deren Widerspruchsausschüssen für eine Veränderung der Pflegeversicherung von der Teilkasko zu einer Vollkostenversicherung aussprechen. Es wird folgende Entschließung beschlossen, die in die Mitgliederversammlung der BfA DRV-Gemeinschaft einbracht werden soll.
     
    Entschließung:
     
     

    Die BfA DRV‐Gemeinschaft  ist der Auffassung, dass die Pflegeversicherung von einer "Teilkasko‐" in eine "Vollkosten‐" Versicherung mit einem Eigenanteil des Versicherten entwickelt wird. Der Eigenanteil  könnte sich  z.B. aus dem für den Versicherten schon immer zu zahlenden Anteil  für Wohnung und Verpflegung und den Kosten für Bekleidung errechnen. Dabei könnte aus Vereinfachungsgründen der Eigenanteil  für den Versicherten  auch  ein prozentualer  Anteil des Gesamteinkommens sein.

     

    Die BfA DRV wird sich dafür einsetzen, dass die Pflegeversicherung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe  wird. Die  Kosten einer solchen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, sind von allen Bürger*innen der Bundesrepublik und damit im Wesentlichen aus Steuermitteln zu tragen.

    Arbeit in den Widerspruchausschüssen der Krankenkassen und der Rentenversicherung
     
    Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane beschäftigten sich intensiv mit den Aufgaben der Widerspruchsausschüsse der GKV und der Rentenversicherung. Dabei wurde anhand von Fallgestaltungen auch die unterschiedliche Verfahrensweise bei einzelnen Trägern zum gleichen Sachverhalt deutlich. Hier gilt es auf eine einheitlich den rechtlichen Gegebenheiten entsprechendende Verfahrensweise hinzuwirken. Die in der Diskussion erarbeiteten Forderungen sollen in die Selbstverwaltung der einzelnen Träger eingebrachte werden.
     
    Pflegereport 2019 - DAK Pflegeversicherung - vollständig -

    Rund um die Organmitgliedertagung in Wiesbaden
     
    01_Gruppe_VeenVortrag durch Herrn Veen
    02_PlaumannHerr K.H. Plaumann
    03_Gruppe_2Plenum
    04_BellermannFrau C. Bellermann
    05_Gruppe3Plenum
    06_hkkAufmerksamer Teilnehmer
    07_Gruppe4Gruppe DAK
    08_TKStimmt das?
    09_Gruppe5Plenum