Die Vorstandssitzung der Gemeinschaft vom 16.03. fand in den Räumen der DRV-Bund - im sog. Silberturm - statt. Kernpunkt der Sitzung war – einen Tag nach der zweiten Sitzung des Sozialwahlausschusses der DRV-Bund für die -Sozialwahlen von 2023 – natürlich das Thema Sozialwahlen.

    von links: Roßbach, Herrmann, Peter Weiß, VeenTeilnehmer an der Sitzung des Vorstandes waren auch der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß mit seinem Büroleiter, Herrn Becker. Daneben konnte der Bundesvorsitzende, Hans-Werner Veen, die Präsidentin Gundula Roßbach der DRV Bund und Vorsitzende des Sozialwahlausschusses bei dem DRV-Bund begrüßen. Dazu nahm auch die Leiterin des Selbstverwaltungsbüros und stellv. Leiterin des Sozialwahlausschusses bei der DRV-Bund, Nancy West an der Sitzung teil.

    Schon mehr als ein Jahr vor dem Wahltermin am 31.05.2023 stehen wichtige Termine an, die über die Möglichkeit der Teilnahme an den Wahlen entscheiden. Für die BfA DRV-Gemeinschaft ist zu vermelden, dass sie die allgemeine Zulassung zur Wahl bestätigt bekommen hat. Die BfA-DRV-Gemeinschaft wird auf jeden Fall bei den folgenden Sozialversicherungseinrichtungen an der Wahl teilnehmen. Das sind:

    • BARMER, DAK Gesundheit, hkk, TK, VBG – Verwaltungsberufsgenossenschaft und die DRV-Bund, dem größten Rentenversicherungsträger in der Deutschen Rentenversicherung.

    Weitere Teilnahmen bei der Sozialwahl bei anderen Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung werden von der BfA DRV-Gemeinschaft nicht ausgeschlossen.

    Im Vordergrund stand die Vorbereitung auf die Listenaufstellung für die Wahlen in 2023 auf der Tagesordnung. Gilt es doch nach den vorgenommenen Änderungen im „Sozialwahlgesetz“ einige Dinge zu beachten. So z.B. zu beachten, dass auf den Listen mindestens 40% weibliche Mitglieder der Gemeinschaft stehen müssen. Um festzustellen, welche Mitglieder sich für eine Kandidatur, ob z.B. für Verwaltungsräte bei der GKV, Vertreterversammlungen bei der Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft interessieren, wurden alle Mitglieder angeschrieben. Der Rücklauf der Fragebögen ist hoch, wie der Geschäftsführer der Gemeinschaft, Rüdiger Herrmann berichtete. Aber es geht nicht nur um die Besetzung in den Organen der Träger, sondern auch um die zukünftige Besetzung der Stellen der Versicherungsberater und der Widerspruchsausschüsse in dem DRV-Bund. Schließlich waren allein seitens der BfA DRV-Gemeinschaft in der laufenden Wahlperiode mehr1000 Personen für die Besetzung der Versichertenberaterstellen vorzuschlagen.

    Es ergab sich mit den Gästen der Sitzung eine überaus interessante Diskussion zu unterschiedlichen Fragen die sich auch aus den neuen gesetzlichen Normen des Sozialwahlgesetzes ergeben. So also z.B. die Frage des Anteils weiblicher Bewerber auf den Wahllisten oder den Problemen die sich aus der erstmalig durchzuführenden Onlinewahl bei den Ersatzkassen ergeben

    Überaus interessant war die Diskussion zur Thematik Steigerung der Wahlbeteiligung. Hier wurde auf der Grundlage der durch die Firma KANTAR erstellten „Vorwahlbefragung für die Sozialwahl 2023“ die im Auftrage der Träger vdek und DRV-Bund  erstellt, diskutiert.

    Die Unterlage zeigt auf, dass es noch erheblicher Anstrengungen bedarf, um das Interesse an den Sozialwahlen und damit die Wahlbeteiligung zu verbessern. Auch die Onlinewahlen werden dabei – so auch die Auffassung unserer Gemeinschaft – wahrscheinlich nicht unbedingt der große Treiber für die Wahlbeteiligung sein. Denn 93% der Wahlberechtigten sagten z.B. aus, dass ihre Wahlteilnahme nicht davon abhängt, ob sie per Online- oder Briefwahl abstimmen können. Was aber viel schwerer wiegt, laut Gutachten sind für die Sozialwahl 53% der Wahlberechtigten kaum erreichbare Wähler. Wie sagte der Bundeswahlbeauftragte Peter Weiß: Es liegt noch eine Menge Arbeit vor uns. Dem ist nichts hinzuzufügen.

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