Pflegeversicherung
Pflegeversicherung
- Details
- Geschrieben von: KHP
GroKo einigt sich auf Eckpunkte zur neuen Pflegeberufsausbildung!
Vor wenigen Wochen fragten wir, wann kommt die Reform des Pflegeberufe-Gesetzes. Jetzt haben sich SPD- und CDU/CSU-Bundestagsfraktion doch noch auf einen Kompromissvorschlag verständigt.
Künftig soll in allen Pflegeschulen die Ausbildung mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnen. Nach dieser Zeit kann der Auszubildende selbst entscheiden, ob er diese generalistische Ausbildung fortsetzt oder sich spezialisiert in der Kinderkranken- oder Altenpflege und dann zum Abschluss kommt.
- Details
- Geschrieben von: KHP/Redaktion
- Details
- Geschrieben von: Red. / Karl-Heinz Plaumann
- Details
- Geschrieben von: Karl-Heinz Plaumann
- Details
- Geschrieben von: Karl-Heinz Plaumann
Seit Anfang der 70er Jahre hat sich die Zahl der Hochaltrigen (85 und älter) mehr als verfünffacht. Aber auch die demografische Entwicklung generell läuft auf eine immer größer werdende Bedeutung der Pflege hinaus. Dies gilt auch für die gesetzliche Pflegeversicherung.
Über den Paradigmenwechsel in der Pflegedefinition, der zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt, berichteten wir.
Siehe: Pflegebegutachtung ab 2017 – Pflegegrade statt Pflegestufen
- Details
- Geschrieben von: Karl-Heinz Plaumann
Pflegegrade statt Pflegestufen
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat die Große Koalition einen grundlegenden Systemwechsel in der Pflegeversicherung eingeführt. Wir berichteten darüber.
Statt Hilfebedarf zählt die Selbstständigkeit
Ab dem 01. Januar 2017 orientiert sich die Pflegebegutachtung nicht mehr an einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf. Entscheidend ist die Selbstständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit der Person bei der Bewältigung im Alltag.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV Gemeinschaft
Die Bundesregierung gibt in ihrem Bericht zu Erkenntnissen aus der Anwendung des § 5 des Krankenpflegegesetzes (Voraussetzung für die Ausbildung mindestens eine erfolgreiche 10-jährige allgemeine Schulbildung) den bisher erreichten Stand in der Ausbildung bekannt – soweit statistische Daten vorliegen – und geht darüber hinaus als Ausblick darauf ein, wie durch die Zusammenfassung aller Pflegeberufe in einem noch für 2016 beabsichtigten Pflegeberufsgesetzes die Ausbildung nicht nur optimiert sondern auch attraktiv gestaltet werden soll.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV-Gemeinschaft
Lange erwartet und nun nach zwei Jahrzehnten Sozialer Pflegeversicherung hat die Große Koalition im Bundeskabinett ein „2. Pflegestärkungsgesetz“ verabschiedet. Es ist dies die umfassendste, aber auch teuerste Reform, die die Pflegeversicherung erfährt.
Zentraler Punkt ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
- Details
- Geschrieben von: Karl-Heinz Plaumann
Die BfA-Gemeinschaft stellt zu ihren Thesen zur Pflegeversicherung fest, dass ein qualitätsgesichertes Pflegeangebot eine Leistungstransparenz voraussetzt.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) führen regelmäßige und unangemeldete Qualitätsprüfungen und Kontrollen in Pflegeeinrichtungen durch. Die Prüfberichte des MDK münden letztendlich in einem Schulnotensystem. Die Durchschnittsnote aller geprüften 12.500 stationären Einrichtungen beträgt 1,3, also eine Benotung, die dicht an „sehr gut“ grenzt. Solche Ergebnisse werden immer mehr bezweifelt und nicht mehr ernst genommen. Der ursprüngliche Wille, Transparenz für den Verbraucher zu schaffen, wird damit nicht erreicht.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
Das Pflegereformgesetz (Pflegestärkungsgesetz) wurde in den Bundestag. Diesem ersten Gesetz wird dann die Nr. 2 folgen, das dann endlich auch die von uns geforderten die neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffe regeln soll. Seit 2009 liegt ein Gutachten vor, das Vorschläge für eine Neuregelung der Pflegebedürftigkeitsbegriffe machte, die Schwarz/Gelbe Koalition meinte aber weitere Erkenntnisse sammeln zu müssen, um letztlich zu den fast gleichen Erkenntnissen wie im ersten Gutachten formuliert zu kommen. Das 2. Pflegestärkungsgesetz ist in Vorbereitung und soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Die Eckpunkte dafür sind schon fixiert.